Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung Gerhard Eichberger
Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten. Darüber hinaus würde ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß ich diesen Film nicht kenne und ihn mir nicht angeschaut habe. Und ich würde so eine Erklärung auch von meinen Mitbewohnern verlangen.
(In meinem persönlichen Fall wäre das wohl etwas anders, denn ich habe vor sehr langer Zeit [also so ca. 2005] auf meinem damaligen PC mit Windows 98SE μtorrent benutzt - allerdings nur, um mir Filme von "ästhetischem Wert" herunterzuladen. Daß da gleichzeitig was raufgeladen werden könnte, war mir damals nicht bewußt. (Außerdem: Was ist, wenn es noch gar nichts zum Raufladen auf dem Rechner gibt, was ja bei der Erstbenutzung dieses Programmes der Fall ist?)
Ansonsten habe ich nur Videos von meiner Band (z. B. auf YouTube) hochgeladen.
Gerhard |