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Diskussionsforum: Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung

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Antwort
Alt 03.05.2020, 15:45   #1
Yatagan
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.
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"Consider again that dot. That's here. That's home. That's us. On it everyone you love, everyone you know, everyone you ever heard of, every human being who ever was, lived out their lives."— Carl Sagan

Alt 03.05.2020, 15:53   #2
cosinus
/// Winkelfunktion
/// TB-Süch-Tiger™
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.
Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.
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Alt 03.05.2020, 16:06   #3
Darklord666
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von cosinus Beitrag anzeigen
Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.
Interessante Seite mit guten Infos gefunden.

Wie kommen Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer?

Spezialisierte Firmen oder Anwaltskanzleien selbst nutzen Software, um Urheberrechtsverletzungen auf Internet-Tauschbörsen festzustellen. Dabei werden die IP-Adressen der Nutzer gespeichert und an den Internet-Provider weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet, um den Internet-Provider zur Herausgabe personenbezogen Daten aufzufordern. Die IP-Adresse wird dann dem jeweiligen Kunden zugeordnet. Auch wenn noch immer nur ein Bruchteil der Urheberrechtsverstöße geahndet wird, sind Abmahnungen dennoch kein Einzelfall; im Gegenteil, es existiert eine regelrechte Abmahnindustrie. Ständig werden IP-Adressen von illegalen Downloaden gesammelt und spezialisierte Anwaltskanzleien verdienen leichtes Geld mit massenhaften Abmahnungen.

Wer haftet für illegale Downloads?

Eine Besonderheit in Deutschland ist die strenge Störerhaftung.

Wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder dasselbe WLAN-Netzwerk benutzen, kann der Verantwortliche bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads nicht immer ausfindig gemacht werden. Ob der Anschlussinhaber haftet, hängt davon ab, ob er sich ausreichend vor illegalen Downloads in seinem Netzwerk geschützt hat.

Durch eine Aufklärung über die Unrechtmäßigkeit des Herunter- und Hochladens von urheberrechtlich geschütztem Material können sich Eltern absichern, um nicht für illegale Aktivitäten ihrer Kinder im Internet zu haften. Für Mitbewohner und Hausgäste gilt diese Regelung nicht, da es vom Besitzer des Internetanschlusses nicht erwartet werden kann, jeden volljährigen Nutzer des Netzwerks entsprechend über illegales herunterladen aufzuklären.

Wenn der Schuldige nicht bekannt ist, muss der Anschlussinhaber in der Regel nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Als „Störer“ muss er aber dennoch in vielen Fällen für die Anwaltskosten aufkommen, da er die Uerheberrechtsverletzung möglich gemacht hat. Auch wenn Fremde ungesicherte WLAN-Netzwerke für illegale Downloads nutzen, kann der Anschlussinhaber hierfür zur Kasse gebeten werden. Das Sichern des Netzwerks mit einem Passwort gilt aber als ausreichender Schutz. Wird das gesicherte Netzwerk dennoch „geknackt“, trifft den Anschlussinhaber laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Schuld für etwaige illegale Aktivitäten.

https://vpnoverview.com/de/privatsph...ds-rechtslage/

Ist natürlich Werbung für ein VPN, aber die Info ist dennoch gut.
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Alt 03.05.2020, 16:06   #4
webwatcher
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

Alt 03.05.2020, 17:34   #5
cosinus
/// Winkelfunktion
/// TB-Süch-Tiger™
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von webwatcher Beitrag anzeigen
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.

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Logfiles bitte immer in CODE-Tags posten

Alt 03.05.2020, 18:11   #6
webwatcher
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Es ist schwierig zu entscheiden, wie man reagieren sollte. Gar nicht zu reagieren,
kann auch ins Auge gehen, da man nicht vorausagen kann, wie der "Pegel" für
weitergehende Maßnahmen eingestellt ist. Problematisch ist auch, dass noch keine einheitliche Rechtsprechung herrscht.

https://www.verbraucherzentrale-berl...bgezockt-13757
Zitat:
Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe!
Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.
Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.

Alt 03.05.2020, 18:35   #7
Darklord666
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von cosinus Beitrag anzeigen
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.
Genau das ist das große Problem. Rechtlich ist das für beide Parteien ein Minenfeld, nur kann sich der Klagende das locker leisten und für Anwälte beider Seiten ist das eine Goldgrube.
Deshalb will die Politik ja auch was dagegen unternehmen. Bin gespannt, ob sie dem Druck der Lobbyisten widerstehen können und was am Ende rauskommt.

EDIT: Rechtlich haben die Kläger/Abmahner meistens nichts in der Hand. Deshalb gehen die meisten Verfahren schnell zugunsten der Beklagten aus. Es gibt aber einzelne Fälle, wo die Kläger in 1. Instanz obsiegen. Dann fehlt den Beklagten meistens die Kraft und die Mittel um weiterzuklagen. Um das Recht zu ändern bedarf es eines Präzendenzfalles und einer Musterklage. Also jemand muß sich durchklagen bis zur höchsten Instanz. Dann bestehen gute Chancen, dass sich das Recht ändert ODER die Politik muß die Haftungsregelung ändern und das wird gerade versucht. Bin gespannt wer schneller ist.

Geändert von Darklord666 (03.05.2020 um 18:44 Uhr)

Antwort

Themen zu Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung
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