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Diskussionsforum: Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung

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Antwort
Alt 03.05.2020, 16:06   #1
webwatcher
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

Alt 03.05.2020, 17:34   #2
cosinus
/// Winkelfunktion
/// TB-Süch-Tiger™
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von webwatcher Beitrag anzeigen
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.
__________________

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Alt 03.05.2020, 18:11   #3
webwatcher
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Es ist schwierig zu entscheiden, wie man reagieren sollte. Gar nicht zu reagieren,
kann auch ins Auge gehen, da man nicht vorausagen kann, wie der "Pegel" für
weitergehende Maßnahmen eingestellt ist. Problematisch ist auch, dass noch keine einheitliche Rechtsprechung herrscht.

https://www.verbraucherzentrale-berl...bgezockt-13757
Zitat:
Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe!
Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.
Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.
__________________

Alt 03.05.2020, 18:35   #4
Darklord666
 
Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung - Standard

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung



Zitat:
Zitat von cosinus Beitrag anzeigen
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.
Genau das ist das große Problem. Rechtlich ist das für beide Parteien ein Minenfeld, nur kann sich der Klagende das locker leisten und für Anwälte beider Seiten ist das eine Goldgrube.
Deshalb will die Politik ja auch was dagegen unternehmen. Bin gespannt, ob sie dem Druck der Lobbyisten widerstehen können und was am Ende rauskommt.

EDIT: Rechtlich haben die Kläger/Abmahner meistens nichts in der Hand. Deshalb gehen die meisten Verfahren schnell zugunsten der Beklagten aus. Es gibt aber einzelne Fälle, wo die Kläger in 1. Instanz obsiegen. Dann fehlt den Beklagten meistens die Kraft und die Mittel um weiterzuklagen. Um das Recht zu ändern bedarf es eines Präzendenzfalles und einer Musterklage. Also jemand muß sich durchklagen bis zur höchsten Instanz. Dann bestehen gute Chancen, dass sich das Recht ändert ODER die Politik muß die Haftungsregelung ändern und das wird gerade versucht. Bin gespannt wer schneller ist.

Geändert von Darklord666 (03.05.2020 um 18:44 Uhr)

Antwort

Themen zu Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung
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