Zitat:
Zitat von Citro Auch wenn es interessant wäre, hoffe ich, für den Themenersteller, dass er dies hier nicht öffentlich macht.
(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht) |
Bitte bloß nicht. Aber es reicht ja, wenn er sagt. Es kam per Einschreiben (-Einwurf, -Rückschein). An mich andressiert oder an meinem Vater. Da wissen wir schon mehr. Ich denke nicht, dass er sich datenschutztecnisch zu weit rausgelehnt hat oder habe ich was übersehen?
Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt.
Zitat:
Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.
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Das ist echt erschütternd. Was bringt dann die ganze Einschreiben-Sache. Kann ja jeder kommen. Das ist schwach geregelt. Sparen die sich auch das Einschreiben-Porto. Da hätte ich mehr Schutz erwartet. Wie wollen die das beweisen. Auf dem Absendebeleg steht doch kein Adressat.