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/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? ![]() Es bleibt doch dabei, man kann nicht beweisen, dass der Empfänger lügt. Und der zweite von dir verlinkte Artikel macht doch deutlich, dass es im Zweifel sehr schwierig ist für den Absender zu beweisen, dass der Beklagte das Schreiben bekommen hat; Massenabmahnkanzleien werden wohl auch kaum für jeden Brief einen eigenen Boten, der sich auch als Zeuge versteht, beauftragen.
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Themen zu Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung |
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