AN.ON hat sich inzwischen dreimal vor Gericht gegen das BKA durchgesetzt, auch in dem von Dir genannten Fall. Die ganze Geschichte findet man z.B. hier:
http://www.heise.de/newsticker/searc...&button=los%21
Zwei Zitate:
"BKA-Vorgehen gegen Anonymisierdienst JAP rechtswidrig (04.11.2003, uma)
Das Landgericht Frankfurt hat auch in der dritten rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Projekt AN.ON und dem Bundeskriminalamt zugunsten von AN.ON entschieden."
"Diejenigen, denen die Anonymität im Internet wirklich ein Anliegen ist, sollten sich kritisch mit dem polizeilichen Vorgehen auseinander setzen und AN.ON unterstützen, statt in den Betreibern von AN.ON den 'Hauptgegner' zu sehen. Nicht AN.ON gefährdet die Anonymität, sondern rechtlich fragwürdige polizeiliche Eingriffe in den Betrieb von AN.ON."
Cobra