Zitat:
Zitat von Darklord666 Nachdem was ich jetzt alles gelesen habe, scheint mir ein FRST-Scan vllt. doch nicht so falsch zu sein. Der TO hat ein Riesenproblem. Zwecks Beweisführung braucht er mehr Fakten. Bislang kann man nur raten. Es ist m.E. möglich, dass irgendjemand in dem Familiennetzwerk, evtl auch ein Besucher, ein P2P-Programm installiert hat. Vermutlich unwissentlich. Gibt ja Malware die als Freeware getarnt ist und genau das macht.  |
Wirklich beweiskräftig ist das ganze nicht. Man hätte eine virtuelle Maschine einrichten um den ganzen Mist anbieten zu können. Und wo man Wind bekommt von einer Abmahnung, zack, VM weg
Also ich hätte mir einen anderen Anwalt besorgt, eben einen der nicht sofort den Schwanz einzieht. Und dann soll der Kläger mal genauer darlegen wie er überhaupt auf meine IP-Adresse kommt.