Zitat:
Zitat von pauline48 Falls der Händler noch in der Pflicht ist, denkst Du eine befriedigende Nachbesserung wäre machbar oder lieber vom Kauf zurücktreten? |
Zurücktreten kannst du nicht mehr, die ersten sechs Monate der Gewährleistung sind abgelaufen, für die Gewährleistung müsstest du dem Händler jetzt beweisen, daß das Gerät bereits bei der Übergabe defekt war das ist schwer bis unmöglich.
Aber du kannst die Garantie in Anspruch nehmen, ich schlage vor setze das Notebook einmal neu auf und wenn es wieder Bluescrenns gibt dann schicke es auf Garantie zum Händler zurück.