Zitat:
Zitat von purzelbär Kronos, bedenke dabei aber das ihr Austauschgerät aus September 2016 ist und das ja die gleichen Fehler/Bluescreens aufweist wie das im April 2016 bei dem Händler gekaufte Notebook. Greift bei dem Austauschgerät aus September 2016 nicht mehr die Gewährleistung durch den Händler? |
Jetzt haltet Sie hier auf, irgendwelche Rechtsberatungen durchzuführen. Auch entscheidend sollte der Termin des ersten Reparaturversuch des Händlers sein. Sie gehen jetzt weiter im Sandkasten buddeln und ich sehe mich mal um, was ich da sonst noch so finde.