Zitat:
Zitat von Kronos60 Wenn es um das im April 2016 gekaufte Notebook geht ist eine Rückabwicklung aussichtslos weil die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen sind, wenn du dem Händler gegenüber auf eine Rückabwicklung oder einen Austausch bestehst und die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst dann wird einen Beweis von dir fordern das, das Notebook bereits bei der Übergabe defekt war das ist schwer bis unmöglich und man kann es niemandem empfehlen.
Du hast nur Garantie, das heißt das Recht auf eine Nachbesserung mehr ist hier nicht drinnen, das würde dir jeder seriöse Anwalt bestätigen. |
Sehe ich etwas anders. Das Gerät wurde ja schon beanstandet und vergeblich versucht mangelfrei zu stellen. Dieser Termin ist hier von Interesse. Wenn dieser in der Gewährleistungsfrist liegt, sollte er den Ablauf der Gewährleisung hemmen.