Cybergate für Internet-Surf-Stick Krasse Aktion. Der Standard sieht nach geltenden Gesetzgebungen etwas anders aus. Der Nutzer muss mit dem Remotezugriff einverstanden sein und bestätigt in der Regel dann ein entsprechendes Fenster. Erst dann ist der Zugriff gewährt. Ich glaube kaum dass das bei Azubis mal so unter den Tisch fällt, weil es Azubis sind.
Wenn ich einen Kunden habe und muss remote auf die Kiste, dann wird das am Telefon besprochen und angekündigt, somit der Nutzer informiert und aktiv zur Bestätigung aufgefordert. Erst dann nehme ich die Arbeit auf. Und das wäre auch der geltende Standard.
Mit deiner Überwachungsmethodik kannst Du gleich hacken gehen.
Ohne Worte und das als Ausbilder / Lehrkörper... |