Zitat:
Zitat von felix1 Sehe ich etwas anders. Das Gerät wurde ja schon beanstandet und vergeblich versucht mangelfrei zu stellen. Dieser Termin ist hier von Interesse. Wenn dieser in der Gewährleistungsfrist liegt, sollte er den Ablauf der Gewährleisung hemmen. |
Das die Gewährleistung gehemmt wird bei einer Nachbesserung ist richtig, fragt sich nur wie lange es bei der Nachbesserung war, es würde sich in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht ausgehen. Und nach dem ersten erfolglosen Versuch hätte der TO das Netbook wieder einschicken sollen oder auf einen Austausch bestehen damals war er in den ersten sechs Monate der Gewährleistung und ein Austausch wäre möglich, ausserdem kann man nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten aber nur innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung.
Aber jetzt sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen und es bleibt nur mehr eine Nachbesserung auf Garantie.
Natürlich kann der TO versuchen auf einen Rücktritt zu bestehen ist aber aussichtslos.