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Diskussionsforum: Geldüberweisung mit unbekannten Personen

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Antwort
Alt 23.07.2011, 00:08   #1
XmichaX
 
Geldüberweisung mit unbekannten Personen - Standard

Geldüberweisung mit unbekannten Personen



Zitat:
Soweit ich mich erinnern kann ist der Verkauf von Diablo 2 Items (Diablo, von Blizzard, demselben Hersteller wie von WoW) auch ein Verstoß gegen die EULA.
Soweit ich mich erinnern kann, ist die EULA für uns Deutsche Gegenstandslos. Denn der so genannte Endnutzer Lizenzvertrag der wärend der Installation geschlossen wird hätte beim kauf des Produktes bereits zustande kommen müssen. Bzw. hätte der Käufer vor dem Kauf der EULA zustimmen müssen.

EULA
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Ich brauche keine Signatur

Viele Grüße

Micha

Alt 25.07.2011, 11:50   #2
Softwehr
 
Geldüberweisung mit unbekannten Personen - Standard

Geldüberweisung mit unbekannten Personen



Zitat:
Zitat von XmichaX Beitrag anzeigen
Soweit ich mich erinnern kann, ist die EULA für uns Deutsche Gegenstandslos. Denn der so genannte Endnutzer Lizenzvertrag der wärend der Installation geschlossen wird hätte beim kauf des Produktes bereits zustande kommen müssen. Bzw. hätte der Käufer vor dem Kauf der EULA zustimmen müssen.

EULA
Das mag vielleicht richtig sein, aber das schließt doch keineswegs aus dass der Handel mit den aus dem Spiel enstpringenden Items und Charakteren verboten ist.
Ich spiele dieses Spiel seit einiger Zeit und diese Itemshops ( in diesem Fall ist es ja eher ein Einzelverkauf, doch im Prinzip nichts anderes) sind sehr kontrovers diskutiert. Die Sachlage ist nämlich die:
Damit diese Itemshops laufen, müssen täglich (illegale) Bots angeworfen werden, damit eine immer andauernde Nachfrage and Items gestillt werden kann. Diese Botter (viele Shops botten auch selbst) verkaufen ihre items an die Shops. Diese wiederum verkaufen das Zeug an die User. Mal ganz davon abgesehen wo da die Fairness und der Spielspaß bleibt ( ).

Und jetzt betrachte das bitte nochmal im Ganzen:
Items aus Blizzards Spiel -> Illegal beschafft -> werden ausserhalb(!) des Spiels weiterverkauft, für echtes Geld-> von Leuten die weder Recht noch Gewissen haben, unerfahrenen jungen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. ( jung und unerfahren ist ein Fakt. Da kommen 12-Jährige in ein Spiel, prahlen mit perfekter Ausrüstung und haben 0 Plan vom Spiel.)

Ich bin auch relativ Sicher dass sich das in irgendeiner anderen Art als illegal entlarven lässt. zB kann man sagen die Leute würden Diablo II Grafiken die nicht ihnen gehören entnehmen und sie verkaufen.

Wer ein wenig in der Szene drin ist weiß dass dieses Thema sprichwörtlich kocht. Ich finde es jedenfalls .

mfg Gnom

Ps.: Sorry, dass mein Post so ein ausladendes Wesen birgt, aber es ist wirklich nicht mehr witzig was sich da abspielt
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Alt 25.07.2011, 12:18   #3
Shadow
/// Mr. Schatten
 
Geldüberweisung mit unbekannten Personen - Standard

Geldüberweisung mit unbekannten Personen



EULA interessiert hier erst einmal weniger. (Vorallem weiß ich nicht wo und wann in diesem Fall Vertragsbedingungen welchen Inhalts auftauchen. Aber gerade bei Online-Sachen einigermaßen seriöser Anbieter oft rechtzeitig, nicht aber unbedingt verständlich, deutlich und groß genug.)
Es langt ein Verstoß gegen Urheberrechte. Wenn ich ein Bildchen entwerfe, dir das Bildchen "verkaufe", dann habe ich noch nicht die Rechte an einer kommerziellen oder nichtkommerziellen Weiternutzung des Bildchens verkauft. Ich als Urheber darf bestimmen, ob du dieses Bild mehrfach kopieren und weiterverkaufen darfst oder nicht.

Und zur EULA kann man sagen: Nicht alles was darin steht berechtigt zu Ansprüchen darauf, aber nicht alles was dir nicht vor dem Verkauf mitgeteilt wurde, berechtigt zum Ignorieren jeglicher einseitiger Vertragsbedingungen. Zur Not musst und kannst du die Software eben zurückgeben, auch wenn du sonst keine Rückgaberechte hast, wenn nachträglich bekanntgewordene Vertragsbedingungen dir nicht gefallen.
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Antwort

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