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Netzwerk und Hardware: Rückverfolgung der IP?

Windows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten.

Antwort
Alt 17.07.2007, 16:19   #31
alyssa1984
 
Rückverfolgung der IP? - Standard

Rückverfolgung der IP?



ich darf und muss in der arbeit das internet nutzen um meine arbeit zu erledigen. ohne internet hätte ich ja nichts zu tun und das wäre schrecklich, wenn die praktikantin ,die dafür nicht mal geld bekommt, nichts zu tün hätte

Alt 17.07.2007, 18:07   #32
BataAlexander
> MalwareDB
 
Rückverfolgung der IP? - Standard

Rückverfolgung der IP?



Auch wenn ich die Entstehung dieses Problems immer wieder nur kopfschüttelnd wahrnehmen kann, hier mal ein aktueller Link zu dem Thema.

Bata
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Alt 17.07.2007, 20:57   #33
alyssa1984
 
Rückverfolgung der IP? - Standard

Rückverfolgung der IP?



glaubt ihr es bringt was wenn ich per mail ein widerrufsschreiben schicke?
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Alt 18.07.2007, 02:18   #34
ordell1234
 
Rückverfolgung der IP? - Standard

Rückverfolgung der IP?



Zitat:
Zitat von alyssa1984 Beitrag anzeigen
ich kopier mal die mail und meine antwort drauf rein...
Hallo liebes lebenscheck-team,...
...Ich bitte sie den vertragsabschluss zu wiederrufen.
Das hast du bereits, oder nicht . Nochmal deutlich: Nicht die mail ist das Problem, sondern die Frage, ob du berechtigt das Internet für private Zwecke nutzen durftest. Der "Vertragsabschluß" wie dein "Widerruf" ist da eher nebensächlich und Mickeymaus.

Durftest du dir am Firmen-PC dein Lebensalter voraussagen lassen oder Orchideenerde bei ebay bestellen? Unternehmen und Arbeitsgerichte sind in den letzten Jahren da sehr humorlos bei dieser Unterscheidung geworden. Du wirst also im Zweifel nicht gefeuert, weil du eine bekloppte Seite im Netz aufgerufen hast, sondern allein deshalb, weil du privat surfst. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen , sondern nur den Schwerpunkt verlagern. Gruß

Geändert von ordell1234 (18.07.2007 um 02:27 Uhr) Grund: Der Teufel hat gefehlt.

Alt 18.07.2007, 07:22   #35
alyssa1984
 
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Rückverfolgung der IP?



ich bin doch hier nur praktikantin. gefeuert werden kann ich nicht! aber vielleicht nicht übernommen


Alt 31.12.2007, 15:09   #36
Enrib
 

Rückverfolgung der IP? - Standard

Rückverfolgung der IP?



Naja.... Ich habe auch solche e-Mail bekommen bei der 3 Mahnung war es schluss hab nie wieder was von denen gehört. Und eben die frage ist hier ob du das Internet der Firma für private Zwecke nutzen darfst! Wie z.B ich ich habe mienen Lehrvertrag unterschrieben(als Informatiker) und dann musste ich noch 2 Beiblätter unterschreiben in dem stand "Die private Nutzung der zur Verfügung stehender Online-Dienst sowie des E-Mail Systems sind nach Möglchkeit auf die Freizeit zu beschränken. Bei verdacht auf Missbrauch behält sich der Arbeitgeber eine überwachung vor." Das heisst ich darf das internet wärend meiner Pausen nutzen! Aber dazwischen nut für Arbeitszwecke!

Mfg EnriBirne

P.S Interview mit Thomas Bradler, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Thomas Bradler arbeitet als Jurist im „Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.“. Im Gespräch mit c't gibt er Hinweise, wie Betroffene überraschenden Forderungen von Web-Neppern angemessen begegnen können.

c't: Herr Bradler, mit dem Bundesverband verfolgen Sie unter anderem Betreiber von Nepp-Sites im Internet. Was würden Sie Personen raten, die auf Lockangebote hereingefallen sind und eine Rechnung oder ein Mahnschreiben von den Anbietern erhalten?

Thomas Bradler: Wir raten den Verbrauchern, bei versteckten Preisangaben die Rechnung nicht zu bezahlen, weil in diesen Fällen nach unserer Auffassung überhaupt kein Vertrag zustande kommt. Das sollte man dem Unternehmen schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern. Hilfsweise empfiehlt es sich, vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen beziehungsweise den Vertrag anzufechten. Bei individuellem Beratungsbedarf kann man sich an die Verbraucherzentrale im jeweiligen Bundesland wenden.

c't: Was ist von der Drohung mancher Anbieter zu halten, im Falle der Nichtzahlung für einen negativen Schufa-Eintrag der betreffenden Person zu sorgen?

Bradler: Für einen Schufa-Eintrag ist zunächst Voraussetzung, dass der Anbieter überhaupt Vertragspartner der Schufa ist. Außerdem darf eine Meldung an die Schufa nicht erfolgen, wenn der Verbraucher die Forderung gegenüber dem Anbieter bestritten hat. Kommt es trotz allem zu einem Eintrag, kann der Verbraucher bei der Schufa unter Vorlage des Widerspruchsschreibens die Löschung erreichen.

c't: Gegen welche Lock-Domain-Inhaber sind Sie bereits vorgegangen und wen haben Sie aktuell im Visier?

Bradler: Insgesamt haben wir bereits Betreiber von weit über 50 Internet-Sites mit Abo-Fallen abgemahnt. Aktuell richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Angebote der Firmen NetContent Ltd. und Schmidtlein GbR. Gegen letztere führen wir derzeit ein Gewinnabschöpfungsverfahren, welches uns ermöglichen soll, die wettbewerbswidrig erlangten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse herauszuverlangen.

c't: Was können Sie gegen Anbieter unternehmen, die vom Ausland aus agieren?

Bradler: Grundsätzlich können wir auch gegen diese Anbieter vorgehen und vor deutschen Gerichten Klage erheben. Allerdings scheitert oft bereits die Zustellung unserer Abmahnung im Ausland - insbesondere dann, wenn es sich lediglich um Briefkastenfirmen handelt.

c't: Konnten Sie sich bei Ihren Bemühungen zur Eindämmung von Internetbetrügereien vor Gericht eigentlich stets durchsetzen oder gibt es auch Fälle, in denen mal ein zwielichtiger Anbieter Recht bekommen hat?

Bradler: Bisher waren wir noch in keinem Verfahren gegen Lock-Domain-Inhaber gerichtlich unterlegen. Eine Vielzahl von Entscheidungen steht jedoch noch aus.

c't: Woran liegt es eigentlich, dass man bislang so wenig über Urteile oder einstweilige Verfügungen gegen Anbieter, die für bestimmte Vertragsfallen oder dubiose Anlock-Sites verantwortlich sind, gehört hat?

Bradler: Das liegt daran, dass es noch kein einziges Urteil gibt, in welchem das Gericht tatsächlich eine Entscheidung treffen musste, ob die Gestaltung der Internetseiten wettbewerbswidrig ist oder nicht. Bisher haben die Anbieter den von uns geltend gemachten Unterlassungsanspruch spätestens in der mündlichen Verhandlung anerkannt. Damit gewinnen wir zwar den Prozess, eine Entscheidung in der Sache unterbleibt jedoch. Aufgrund dessen ist eine Grundsatzentscheidung, welche die Standards für die Angabe der Kostenpflichtigkeit eines Angebots im Internet festlegt, bislang nicht ergangen.

c't: Wie sieht es eigentlich mit der Strafbarkeit von Vertragsfallenstellern und Lockanbietern aus? Ist schon einmal ein Verantwortlicher wegen Betrugs verurteilt worden?

Bradler: Unseres Wissens ist bisher kein Anbieter strafrechtlich belangt worden. Da den Staatsanwaltschaften jedoch eine Vielzahl von Strafanzeigen vorliegen, gehen wir davon aus, dass sie ermitteln und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben werden.

Geändert von Enrib (31.12.2007 um 15:14 Uhr)

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Themen zu Rückverfolgung der IP?
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