Zitat:
Jemanden wie dir gebe ich mich nicht großartig ab und überlese einfach deinen Mist und Beleidigungen
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Hier mal die rechtliche Lage:
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Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Absatz 2 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt, sondern nur in den Grenzen der Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört auch der § 185 StGB. Um die Verurteilung tragen zu können, muss die Vorschrift jedoch ihrerseits mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ferner in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und angewandt werden.
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Aber ich denke mal das war cosinus bekannt, also kommt noch der Vorsatz hinzu.
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Irgendwann, irgendwo stehst du Jemanden gegenüber den du blöd anredest und ehe du dich versiehst hat er dir dein Gesicht demoliert und du bist ein Fall fürs Krankenhaus.
purzelbär ist offline Beitrag melden
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Wünsche ich zwar niemandem, aber ich denke cosinus ist ständig dieser Gefahr ausgesetzt vor allem dann wenn er aus der Deckung des Forums hervorkommt.
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