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Diskussionsforum: Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt

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Antwort
Alt 25.03.2015, 16:25   #1
Roth
 
Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt - Standard

Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt



Hallo liebes Trojaner Board,
beim einloggen in mein Bankkonto wurde mir unter dem Namen meiner Bank mitgeteilt, dass die Software geändert wurde und ich einen Test mit der neuen Software machen sollte. Dabei habe ich dann eine TAN mit Hilfe meines TAN Generators eingegeben.
Das war vermutlich mein Fehler.
Ich konnte ja auch nicht ahnen, dass ich einer falschen Bankhomepage aufgesessen bin und dass da dann der TAN Generator auch funktioniert.
Der Betrag lag immerhin bei 4500,-€.
Kann mir jemand sagen, ob ich eine chance habe von der Bank Geld zurückzubekommen, oder muss ich das nun einfach abschreiben.
Ich bin Rentner und es ist viel Geld. Immerhin hie´ß es immer das Risiko sei auf 200,-€ begrenzt.

Alt 25.03.2015, 16:33   #2
cosinus
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Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt - Standard

Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt



Normalerweise haftet die Bank. Wenn du aber nen TAN-Generator hast ist das nicht mehr so einfach zu entscheiden wer haftet. Lies mal => Kontoinhaber haftet bei Online-Banking-Betrug mit Smart-TAN plus | heise Security
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Alt 26.03.2015, 05:10   #3
Roth
 
Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt - Standard

Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt



Vielen Dank für den interessanten Hinweis. Es bleibt für mich die Frage ob das ein Ausnahmeurteil ist oder gängige Rechtsprechung.
Ist es sinnvoll einen Anwalt zu konsultieren? Weis jemand einen Anwalt im Raum Mannheim der sich mit sowas auskennt? Ist das mit dem normalen Rechtsschutz abgedeckt?
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Alt 26.03.2015, 09:48   #4
cosinus
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Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt - Standard

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Ja, hast du denn beim TAN Generator einfach mit verbundenen Augen alles weitergeklickt???
Bei den Dingern steht doch doch exttra wenn du ne Überweisung tätigen willst nochmal der Betrag und die IBAN des Empfängers. Hast du das nicht richtig kontrolliert?
Du bist in der Pflicht das zu kontrollieren, denn da werden Abweichungen sichtbar.

Wende dich an deine Bank, die kann dir am besten sagen was jetzt Sache ist.
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Alt 26.03.2015, 12:57   #5
Roth
 
Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt - Standard

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Ja, da habe ich was falsch gemacht. Ich wähnte mich ja auf der Bankhomepage. Es wurde angezeigt, dass die Software geändert wurde und ich eine Testüberweisung machen müsse, bevor ich das Banking weiter nutzen kann. Weil ich in Eile war habe ich einfach nicht geschaltet.
Ich konnte mir halt auch nicht vorstellen, dass die Lichtsignale auch auf gefälschten Pages funktionieren. Die Bank sagt das sei mein Fehler.


Alt 26.03.2015, 13:05   #6
cosinus
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Eine Testüberweisung in Höhe von 4500 EUR??????
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--> Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt

Alt 26.03.2015, 13:45   #7
Roth
 
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Ich habe nicht auf den Betrag geachtet, weil es ja nur ein" Test" war. Du hast ja recht, dass ich da sehr auf der Leitung gestanden bin. Aber ist das Banksystem denn so sicher wie es immer propagiert wird, wenn man die Bankhomepage so einfach fälschen kann und die gleichen Lichtimpulse ausgegeben werden?

Alt 26.03.2015, 13:49   #8
cosinus
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Hat was mit deiner PC-Sicherheit zu tun. Dein Rechner hat nen Bankingtrojaner. Das kannst du nicht als Sicherheitslücke der Bank anlasten... und die Smart-TAN-Generatoren mit Display sind genau dafür da, dass man in deren Display die Daten nochmal penibel prüfen muss. Ich fürchte du hast schlechte Karten, siehe Urteil
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Alt 26.03.2015, 15:26   #9
cosinus
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Ich verschieb das mal in den Diskussionsbereich. Wenn du deinen Rechner analysieren lassen willst, dann bitte nen neuen Thread im Plagegeister Bereich unter Beachtung der Hinweise eröffnen.
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Alt 26.03.2015, 18:01   #10
Darklord666
 
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Die Entscheidung in diesem bankfreundlichen Urteil ist umstritten und für mich nicht ganz nachvollziehbar. Bei der Schadenssumme 4.500 würde ich es aber erst über die Kulanz der Bank versuchen. Besonders wenn ich langjähriger Kunde wäre. Dann sind die Chancen nicht so schlecht.

Ansonsten mal in Anwaltsforen schauen ob ein Prozess Chancen hätte. Ich meine schon, da auch dieses angeblich sichere Verfahren ausgehebelt werden kann. In dem vorliegenden Fall wurde eine Sicherheitsprüfung vorgegaukelt, da spielt die Kontonummer im TAN-Generator für den Kunden ja keine Rolle. Wenn die Bankseite so gut gefälscht ist, dann kann man das Vetrrauen des Kunden in die Bankseite m.E. nicht vorwerfen. Ein Kontrollanruf bei der Bank wäre natürlich empfehlenswert gewesen.

Übrigens war vor diesem Urteil, die Schadenshaftung deutlich mehr zur Bankseite verlagert worden. Jetzt soll sie wieder stärker zum Kunden geschoben werden. Sehr fragwürdig.

Und ja, da ist offenbar ein Bankingtrojaner im Spiel. Wenn der Kunde aber ein AV-Programm installiert hat, dann haftet er nicht alleine aus diesem Grund.

Alt 26.03.2015, 19:56   #11
cosinus
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Der Knackpunkt ist hier aber der Smart-TAN-Generator. Auch wenn der PC verseucht ist, der Smart-TAN-Generator zeigt keine Fakedaten an sondern die tatsächliche Summe und die tatsächlich IBAN des Empfängers...
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Alt 27.03.2015, 16:08   #12
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Und ja, da ist offenbar ein Bankingtrojaner im Spiel. Wenn der Kunde aber ein AV-Programm installiert hat, dann haftet er nicht alleine aus diesem Grund.
Und hat der TO ein Av-Programm installiert gehabt?
Wenn ja dann würde ich mal ein Image machen zur Beweissicherung:
http://www.todo-backup.com/products/home/download.htm

Alt 27.03.2015, 17:51   #13
cosinus
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Es spielt doch im Prinzip überhaupt keine Rolle ob und wenn ja welcher Scanner installiert war. Der Knackpunkt ist hier das Smart-TAN-Device, dass immer den echten Betrag und die echte Empfängerkontonummer anzeigt. Und da ist der Kunde (leider?) in der Pflicht das richtig zu prüfen und bei Abweichungen zwischen dem was auf dem Monitor (im Webbrowser auf dem (Windows-)PC) steht eben die Alarmglocken läuten zu lassen. Wenn man Angaben im Display des SmartTAN nicht prüft ist das alles sehr sehr sinnfrei.
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Alt 27.03.2015, 19:47   #14
Kronos60
 
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Dann wird eine Klage recht aussichtslos sein, er kann praktisch nur auf die Kulanz der Bank hoffen.
Ich würde mich mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Alt 27.03.2015, 20:54   #15
cosinus
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Eine Klage ist doch genau deswegen schon gewesen. Und das Urteil ist bekannt.
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