Habe auf falscher Bankhomepage Fehlbuchung getätigt Die Entscheidung in diesem bankfreundlichen Urteil ist umstritten und für mich nicht ganz nachvollziehbar. Bei der Schadenssumme 4.500 würde ich es aber erst über die Kulanz der Bank versuchen. Besonders wenn ich langjähriger Kunde wäre. Dann sind die Chancen nicht so schlecht.
Ansonsten mal in Anwaltsforen schauen ob ein Prozess Chancen hätte. Ich meine schon, da auch dieses angeblich sichere Verfahren ausgehebelt werden kann. In dem vorliegenden Fall wurde eine Sicherheitsprüfung vorgegaukelt, da spielt die Kontonummer im TAN-Generator für den Kunden ja keine Rolle. Wenn die Bankseite so gut gefälscht ist, dann kann man das Vetrrauen des Kunden in die Bankseite m.E. nicht vorwerfen. Ein Kontrollanruf bei der Bank wäre natürlich empfehlenswert gewesen.
Übrigens war vor diesem Urteil, die Schadenshaftung deutlich mehr zur Bankseite verlagert worden. Jetzt soll sie wieder stärker zum Kunden geschoben werden. Sehr fragwürdig.
Und ja, da ist offenbar ein Bankingtrojaner im Spiel. Wenn der Kunde aber ein AV-Programm installiert hat, dann haftet er nicht alleine aus diesem Grund. |