Zitat:
Zitat von Shadow Du verstößt damit gegen Gesetze! |
Sicher?
Auszüge aus dem UrhG - Besondere Bestimmungen für Computerprogramme, Abschnitt 8:
Zitat:
§ 69d (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. § 69g (2) Vertragliche Bestimmungen, die in Widerspruch zu § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e stehen, sind nichtig. § 69a (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
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Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377
-> § 95a UrhG -> Schutz technischer Massnahmen, d.h. Kopierschutz
Dennoch schließe ich mich Shadows Rat an:
Zitat:
Zitat von Shadow Wende dich an der Hersteller (Vertrieb). |
Grüße ordell