Zitat:
Zitat von Niob Und zuguterletzt noch §303a StGB (Datenveränderung): Zitat:
Zitat von §303a StGB § 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend. |
Ich bin leider kein Jurist, daher kann ich diese Gesetze nur mit laienhaftem Verständnis deuten. Doch Absatz 3 des letzten Paragraphen interpretiere ich so, dass auch die Herstellung von Programmen, die der Datenveränderung dienen, unter Strafe steht. |
Naja, ich würde da eher nur den konkreten Versuch geahndet wissen, alles andere geht mir schon zu sehr in ein totalitäres Verbot von allem (à Schily/Schäuble)
Zu sichere Systemkonfiguration: Zitat:
Zitat von Niob Gibts hier im Forum ein Thema, in dem das etwas konkretisiert wird? Also wie man sowas verhindert? |
hmm ja, aber nicht alles ist an einem Platz, aber die
Anleitungen, FAQs & Links sollten eine gute Quelle sein, dort z.B.
Neuaufsetzen des Systems + Absicherung und
Sicherheit im Internet - wobei ich zugeben muss, ich habs noch nie (in diesen Fassungen)

gelesen *peinlich, peinlich*
Man verzeihe mir bitte, sowohl die fleißigen Autoren wie Niob