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Diskussionsforum: Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Windows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
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![]() | #1 | |
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Das heißt, wenn ein Bösewicht ein Virus Construction/Creation Tool (oder wie auch immer sowas heißt ![]() Aufgrund von §202c ist erstmal jede Nutzung, Herstellung oder Beschaffung von Schadsoftware strafbewehrt. Aber da §202c nur die Vorbereitungshandlungen von §202a, §202b, §303a und §303b unter Strafe stellt, ist es nicht unmöglich bewusst Malware einzusetzen um z.B. die Anfälligkeit des eigenen Systems einschätzen zu können oder Antivirensoftware herzustellen, da die Nutzung von Malware in einem solchen Fall ja keine Vorbereitungshandlung einer strafbewehrten Handlung (nach §202a, §202b, §303a, §303b) ist. Entscheidend ist, dass man mit der Nutzung von Malware keine Straftat begehen will und um dies beweisen zu können, muss man sauber protokollieren woher man die Malware hat und zu welchem konkreten Zweck man sie einsetzt. Probiert man sie nicht am eigenen System aus braucht man außerdem noch die Verfügungsberechtigung desjenigen, dessen System man attackiert. Wars doch nicht ganz sinnlos, dass ich zu diesem Thema Facharbeit geschrieben habe. ![]() Wenn euch das Thema interessiert kann ich euch "IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts" von "Dennis Jlussi" und "Christian Hawellek" empfehlen, da ist die Thematik für Laien (wie auch ich einer bin) verständlich erklärt. |
![]() | #2 |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? Du verstehst was der Unterschied zwischen "es ist" und "es ist mir/es geht mir..." ist?
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![]() | #3 | |
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Mein Beitrag war allerdings auf den ersten Teil deines Posts bezogen, also: Gruß unbezahlbar |
![]() | #4 |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? Und der Unterschied zwischen mir ("Ich") und dem Staat (der Staat bin nicht ich, "l'état c'est moi" stammt leider nicht von mir) sollte so oder so einleuchten. Auf welchen Teil des Satzes du dich bezogen hast, macht keinen Unterschied, trotz kleiner semantischer Schwächen sollte man doch klar erkennen können, dass dies keine Ist-Zustandsbeschreibung ist. ![]()
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - |
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Themen zu Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? |
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