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Überwachung, Datenschutz und Spam: Kapriolen des "Jugendschutzes"

Windows 7 Fragen zu Verschlüsselung, Spam, Datenschutz & co. sind hier erwünscht. Hier geht es um Abwehr von Keyloggern oder aderen Spionagesoftware wie Spyware und Adware. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Benötigst du Hilfe beim Trojaner entfernen oder weil du dir einen Virus eingefangen hast, erstelle ein Thema in den oberen Bereinigungsforen.

Antwort
Alt 19.04.2003, 12:32   #1
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Böse

Kapriolen des "Jugendschutzes"



Rekapitulieren wir einmal.

Ich bevorzuge Filme im Original, da die deutsche Synchronisation meist alles zerschlägt (mit wenigen Ausnahmen). Das geht so weit, daß ich auch Godzilla (1954) im japanischen Original besitze, obwohl ich nur 10% verstehe. Die Botschaft des Films verstehe ich dafür umso besser...

In vielen Ländern, wie z.B. Japan, Dänemark, Schweden, Holland.... etcpp. ist das kein Problem: Filme kommen als Original in die Videothek und ins Fernsehen, ggf. mit Untertiteln.

In Deutschland dagegen sind wir mit hyperaktiven, hilflos umherrudernden Politikern gesegnet, denen zwar zum Thema Arbeitsmarkt nichts einfällt, aber umso mehr zum Thema Jugendschutz.

Die Konsequenz ist hier schön geschildert.

Um es zusammenzufassen:

Das Original per Versandhandel zu bestellen, ist illegal, da kein USK-Papperl.

Die unbeschnittene deutsche Synchonisation, die ich eh nicht will, aus der Schweiz zu bestellen, wurde von Warner Deutschland verboten.

Ich darf aber für 20 Euro die beschnittene FSK6 Kleinkinderversion vom nächsten Mediamarkt kaufen.

Alternativ lade ich das Original binnen zwei Stunden aus dem Netz. Das soll zwar moralisch verwerflich sein (woran ich zweifle), ist aber nicht illegal. Zivilrechtlich relevant wäre lediglich das Anbieten dieses Films. Meine IP herausgeben darf der Provider aber lediglich dem Staatsanwalt, also bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen.

Harry Potter 2 benutze ich hier übrigens lediglich als plakatives Beispiel. Die Filme, die mich interessieren, sind normalerweise FSK16-18....im Original natürlich alle nicht erhältlich, und Einfuhr verboten.

Ist das nicht ein feiner und effektiver Jugendschutz?

Cobra

Alt 19.04.2003, 12:42   #2
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Cobra:
Ich bevorzuge Filme im Original, da die deutsche Synchronisation meist alles zerschlägt (mit wenigen Ausnahmen). Das geht so weit, daß ich auch Godzilla (1954) im japanischen Original besitze, obwohl ich nur 10% verstehe.</font>[/QUOTE]Du wirst mir immer symphatischer!

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />In vielen Ländern, wie z.B. Japan, Dänemark, Schweden, Holland.... etcpp. ist das kein Problem: Filme kommen als Original in die Videothek und ins Fernsehen, ggf. mit Untertiteln.[/QB]</font>[/QUOTE]Ja, paradiesische Zustände *grrrr*

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Alternativ lade ich das Original binnen zwei Stunden aus dem Netz. Das soll zwar moralisch verwerflich sein (woran ich zweifle), ist aber nicht illegal. Zivilrechtlich relevant wäre lediglich das Anbieten dieses Films. Meine IP herausgeben darf der Provider aber lediglich dem Staatsanwalt, also bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen.[/QB]</font>[/QUOTE]Läuft wohl darauf hinaus, als ob man sich mehr und mehr auf das Saugen im Netz verlassen muss und sich die DVDs selber brennt. Ist natürlich bei den Datenmengen recht schxxx, wenn man nach dem Saugen feststellt, dass es doch eine geschnittene Verwsion ist, nicht Original-Widescreen, nicht DD5.1 oder oder oder...
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Alt 19.04.2003, 13:38   #3
Paranoia
Administrator
> law & order
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



Ähm, verboten ist der Import von Ausländischen Filmen nicht!
Filme ohne USK sind im Ergebnis wie indizierte zu behandeln, also ab 18. Trotzdem darf man sie kaufen.
Was hier dazu kam, ist das der inländische Rechte-Inhaber den Verkauf dieser Version verboten hat. Das kann er gegenüber Händlern tun. Allerdings hat das nichts mit dem Jugendschutzgesetz zu tun, sondern mit den Rechten an den Filmen, die in der Hand des Herstellers sind und der dementsprechend auch über den Vertrieb bestimmen kannn.
Gegenüber privaten hat das keinen Effekt. Also entweder von einem privaten Kaufen oder über einen kleinen ausländischen Laden....
Para
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Alt 19.04.2003, 13:44   #4
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



Der Versandhandel von Titeln ohne USK-Siegel ist definitiv verboten. Eben weil ab 18, und keine entsprechende Kontrolle vorliegt.

Kleine private ist gut....ich hatte einen, der hat dicht gemacht. Es lohnt nicht mehr, meinte er lapidar. Kein Wunder.

Cobra

PS: "... Letzteres dürfte auch die Original-Versionen von Spielen verstärkt treffen, welche im gewöhnlichen kein USK-Siegel haben, da sie von den Herstellern seltenst der deutschen USK zur Prüfung vorgelegt werden. Spiele ohne USK-Siegel dürfen jedoch generell nicht mehr über den (deutschen) Versandhandel vertrieben werden, selbst wenn das Spiel einen völlig jugendfreien Inhalt hat. Und da nicht jeder jederzeit die Möglichkeit hat, etwas aus dem Ausland zu bestellen, leistet die neue Gesetzeslage somit auch hier nur Vorschub zu einem wesentlich höheren Raubkopier-Anteil unter Computerspielen."

Von www.3dcenter.de, ähnlich in der c't

[ 19. April 2003, 14:53: Beitrag editiert von: Cobra ]

Alt 19.04.2003, 14:15   #5
Paranoia
Administrator
> law & order
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



</font><blockquote>Zitat:</font><hr />
"... Letzteres dürfte auch die Original-Versionen von Spielen verstärkt treffen, welche im gewöhnlichen kein USK-Siegel haben, da sie von den Herstellern seltenst der deutschen USK zur Prüfung vorgelegt werden. Spiele ohne USK-Siegel dürfen jedoch generell nicht mehr über den (deutschen) Versandhandel vertrieben werden, selbst wenn das Spiel einen völlig jugendfreien Inhalt hat. Und da nicht jeder jederzeit die Möglichkeit hat, etwas aus dem Ausland zu bestellen, leistet die neue Gesetzeslage somit auch hier nur Vorschub zu einem wesentlich höheren Raubkopier-Anteil unter Computerspielen."

Von www.3dcenter.de, ähnlich in der c't </font>[/QUOTE]Also nicht bei einem Deutschen bestellen....
EU-Weit gilt die Regelung nicht und nach meinem Wissen besteht kein Rechts die Lieferung an einen Volljährigen zu verhindern.
Im Grunde genommen ist der Teil des Gesetzes kappes, da ja vorgesehen war, den Versand gegen Altersnachweis zuzulassen. Leider hat man vergessen zu regeln, wie den dieser auszusehen hat. So etwas paßt zu unserer Regierung...
Para

Und mein Satz bleibt bestehen: Der Import ist nicht verboten.

[ 19. April 2003, 15:22: Beitrag editiert von: Paranoia ]

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- Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. -

Alt 19.04.2003, 14:17   #6
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



BTW: Das hieße ja, dass ich mir weder in England noch bei dvdboxoffice.com noch Filme bestellen dürfte? Naja, bei dvdboxoffice.com (Canada) kann ich das wohl zumindest umgehen, weil die die Filmchen in der EU neutral umverpacken

@para: Das mit den Rechteinhabern is schon klar. Das is ja der gleiche Grund, warum Du aus den USA direkt keine Filme bestellen kannst und hier niemand sie einführen darf. Gilt aber nur für den Handel, dem Privatmaqnn kann man das natürlich nicht verbieten.

Alt 19.04.2003, 15:10   #7
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Paranoia:
Und mein Satz bleibt bestehen: Der Import ist nicht verboten.</font>[/QUOTE]Vom Zoll beschlagnahmte Titel könnte man also als Privatmann zurückfordern?

*Hoff*

Cobra

Alt 19.04.2003, 15:19   #8
Paranoia
Administrator
> law & order
 
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Kapriolen des "Jugendschutzes"



Ich denke schon, solange der Zoll nicht irgendwelche anderweitigen Regeln hervorzaubert. Aber nach meiner Erkenntnis gibt es noch kein Gesetz, das den Import von derartigem verbietet...
Para
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Alt 19.04.2003, 19:25   #9
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



Ich probier's.

Cobra

PS: Das Entscheidende ist doch wohl die fehlende gewerbliche Absicht? Oder gehen mir da Feinheiten verloren?

[ 19. April 2003, 20:31: Beitrag editiert von: Cobra ]

Alt 19.04.2003, 20:25   #10
Bo Derek
Gast
 
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Kapriolen des "Jugendschutzes"



Ich sag nur "freier Handel von Waren". Das EU Recht kann nicht durch deutsche Jugendschutzgesetze ausser Kraft gesetzt werden.

Alt 19.04.2003, 21:09   #11
leo.pold
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



hi, cobra!
misch mich ein, weil ich zeitweilig geschäftlich damit konfrontiert bin. wenn du dir was aus eu-staaten schicken läßt (oder aus usa mit umweg öber österreich), gibts doch das prob mit dem zoll nicht. du brauchst nur einen importeur innerhalb der eu, der z.b. jap. oder us-produktionen hat und es neutral verschickt. ähnlich wird ja mit pornos verfahren, deren versand innerhalb deutschlands verboten ist, aber jeder aus D kanns z.b. in Ö bestellen und kriegts komplikationslos zugesandt.
__________________
gruss leo

Alt 20.04.2003, 10:04   #12
someboy
 
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Kapriolen des "Jugendschutzes"



Vielleicht darf ich auch mal was dazu sagen...
Aber erstmal so wie ich das Recht jetzt verstehe: Ein über 18-jähriger darf alles kaufen gegen Altersnachweis. Jüngere dürfen nur gegen Altersnachweis bis zu ihrem jeweiligen FSK kaufen.
Das Problem an der ganzen Sache ist aber ein etwas anderes. Wenn man als Programmierer ein Mensch ärger dich nicht Spiel programmiert, dann darf dieses nicht vertrieben werden, außer an über 18jährige mit Altersnachweis oder es muss festgestellt werden, daß das Spiel nicht gegen den Jugendschutz verstößt. Dann bekommt es seine FSK 3 bis 70 oder was auch immer und dann kann man es kaufen... auch gegen Altersnachweis.
Was damit getan wird, ist das grundsätzlich alle Programme bzw. Medien als jugendgefährdend eingestuft werden und sowas verstößt eigentlich gegen das Grundgesetz. Man kann nicht alle Bürger als Verbrecher bezichtigen bis deren Unschuld bewiesen ist. Aber Medien kann man grundsätzlich als jugendgefährdend einstufen.
Sorry aber meiner Meinung nach ist eine solche Regelung illegal. [img]graemlins/lmaa.gif[/img]

Alt 20.04.2003, 10:27   #13
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



Para, Bo, leo.pold:

Ihr habt recht: verboten ist nur die Einfuhr aus nicht-EU-Ländern.

Tja, hätt ich das mal gewußt...

Allerdings habe ich auch keinen Versender in der EU ausfindig machen können, der mein schönes Geburtstagsgeschenk führt (Texas XXXXXXX XXXXXXX(Indiziert)....ein grauenhafter Film, aber ein running gag zwischen mir und meinem Freund). Und selbstgebrannt ist stillos....

Cobra
[Edit by Para: Indizierte Filme nicht mit Namen nennen, könnte als verbotene Werbung aufgefaßt werden. Noch so ein juristische Schwachsinn... ]

[ 20. April 2003, 13:39: Beitrag editiert von: Paranoia ]

Alt 20.04.2003, 10:33   #14
Cobra
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Beitrag

Kapriolen des "Jugendschutzes"



</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von someboy:
Sorry aber meiner Meinung nach ist eine solche Regelung illegal.</font>[/QUOTE]Da streiten sich die Rechtsverdreher (sorry Para [img]smile.gif[/img] ) noch. In jedem Fall aber: hirnrissig.

Cobra

Alt 20.04.2003, 12:19   #15
n_dot_force
Gast
 
Kapriolen des "Jugendschutzes" - Pfeil

Kapriolen des "Jugendschutzes"



@cob:

der von mir gestern im irc genannte wiener shop hätte texas XXXXX XXXXX gehabt (alle teile, us, code1)...

naja, jetzt ist es eventuell zu spät, aber beim nächstenmal riskier dort mal einen blick (haben alte und neue sachen)...

[img]graemlins/teufel3.gif[/img]

[Para-Edit: wie oben]

[ 20. April 2003, 13:36: Beitrag editiert von: Paranoia ]

Antwort

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