Wie der Staatstrojaner installiert wird - eine Nachfrage an Euch. Danke für deine Antwort.
Ich möchte hier keine juristischen Aspekte diskutieren. Bitte nimm mir das nicht übel. Meine Nachfrage betrifft allein die technische Durchführbarkeit der beschriebenen Infiltrationsmethode.
Zur besseren Einordnung: Die benannte Saatsanwältin ist promoviert und hat ihre Dissertation über die Online-Durchsuchung im Strafverfahren geschrieben, nebst Gesetzesentwurf. Sie findet diese Ermittlungsmethode super und technisch völlig unproblematisch, mit dem Herrn KHK als fachmännischen Erklärer. Ich sehe das anders. Meine Quellen zur technischen Komponente sind bisher diverse Bestände einer Bibliothek am Fachbereich Informatik und die Stellungnahmen zu BVerfGE 120, 274, unter anderem vom CCC. Weil darin aber die hier nachgefragte Infiltrationsmethode so nicht vorkommt, möchte ich verifizieren, ob der Herr KHK sich das zurechtgeschummelt hat, um die Geeignetheit der Maßnahme zu entproblematisieren.
Viele Grüße!
__________________ |