Wann gilt aggressive und schädliche Adware "offiziell" als Malware (Downloadseiten!) Es sind ja meist gar nicht irgendwelche zwielichtigen Warez-Seiten aus Russland, China usw. die den Mist verbreiten, sondern oft lange Zeit rennomierte Portale und Betreiber. Chip.de und download.com, oder Sourceforge, sofern die für die Software verantwortlichen Entwickler aktiv mitmachen, wie z.B. bei Filezilla (FTP-Client). Bei letzterem läuft man mit dem klassischen Ratschlag, direkt beim Entwickler zu laden, geradewegs in die Malware-Falle.
Linux ist einfach noch nicht interessant genug für Kriminelle, die über massenhafte Verbreitung von Adware und Malware Profit machen. Wenn man da was installiert, braucht man meist auch Rootrechte, und die meisten geben die, wenn der Download von einem vermeintlich renommierten Anbieter ist.
Gleiches Problem wie bei Android, das ja schließlich ein Linux-Derivat ist: die Anwendungen verlangen alle möglichen Rechte, und man hat keine Möglichkeit, die zu verweigern, will man nicht auf die App verzichten. Sinnvoll wäre da eine Art Sandbox oder Virtual Machine, wo die Apps zwar auf Identität, Mail, SMS usw. zugreifen können, aber da nur auf Fake-Daten und -Funktionalität stoßen. Es gab mal sowas, was aber wohl entweder aus dem Google Play-Store wieder entfernt wurde, oder aber ein gerootetes Handy voraussetzte.
Allerdings dürften doch Programm-Merkmale, wie das Durchbrechen von Malwareschutz, oder Versuche, ein Abschalten und Entfernen zu verhindern, für sich schon eine Einstufung als Malware rechtfertigen, egal, ob die Programme darüber hinaus Schadfunktion haben. Gleiches gilt für arglistige Täuschung, wenn EULAs für Adware betrügerisch so gestaltet sind, als seien sie für die gewünschte Software, oder wenn sie in ihrem ellenlangen Kleingedruckten die Schadfunktionen verstecken, sich auf den ersten Blick aber als harmlose Spiele, Einkaufsführer usw. geben. Vernünftige Rechtssysteme sorgen dafür, dass unangenehme Überraschungen, die im Kleingedruckten versteckt sind und dem ersten Eindruck drastisch widersprechen, keinerlei rechtliche Legitimität haben. So u.a. die deutsche AGB-Gesetzgebung, die leider nicht immer ausreicht und wo es sehr lange dauerte, bis z.B. Abofallen-Betrüger auch strafrechtlich belangt wurden und ihr ergaunertes Geld längst noch nicht komplett eingezogen ist. |