Da legst di nida.
Zuerstmal sei gesagt, das PCs die in Deutschland seit dem 01.10.1998 verkauft worden, allesamt den Tests zur Einhaltung des
Punktes 26. der
Bundes-Immisionsschutzverordnung BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) unterliegen.
Demnach sind alle Strahlungswerte welche von Handys und Computern ausgehen, unterhalb einer festgelegten Minimalgrenze. Wichtig ist hier, das das Metalgehäuse eines PC immer Verschlossen ist. Denn die Testwerte der PCs werden zwar ohne Gehäuse vorgenommen und müssen auch dann noch unter den Grenzwerten liegen, aber ein Gehäuse aus Aluminium/Metall bietet zusätzlichen Schutz vor Strahlung.
Des weiteren haben wir ein sogenanntes
EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit). Dieses regelt die Elektrosmogwerte.
Alles in allem sind die Werte nach wie vor nicht schön, aber keinesfalles bedenklich.