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Zitat von Darklord666 Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet |
Mir ist da auch nichts bekannt.
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Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung
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Auch das ist richtig.
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Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen
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Und man braucht sich absolut keine Sorgen machen wenn man sie löscht, ist ja eh nur ein Anhang mit einem Trojaner dabei, und selbst wenn es den Anwalt wirklich geben sollte dann sind seine Daten zu 100% gestohlen.