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Diskussionsforum: Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it

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Antwort
Alt 26.12.2014, 21:15   #1
Fabula
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Zitat:
Zitat von neX2111 Beitrag anzeigen
schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD
Zitat:
Zitat von Kronos60 Beitrag anzeigen
Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist.
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich. Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer.
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Bei Briefen ist das ja noch einfach geregelt: Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde. Einschreiben (mit Eigenhändig Rückschein) sind dafür nicht zwingend erforderlich, es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin. Der Abgemahnte dagegen muss beweisen, dass der Brief niemals bei ihm angekommen ist. Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen.

E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist und das Amtsgericht Schießmichtot der Kanzlei Recht gegeben hatte. Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.

Lesestoff diesbezüglich.
__________________
Gruß, Melia.


Preiset den Javafanten!

Alt 26.12.2014, 22:13   #2
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von Fabula Beitrag anzeigen
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich.
Absolut richtig mündliche Verträge sind mit schriftlichen absolut gleichwertig, es stellt sich nur die Frage wie man einen mündlichen Vertrag nachweißt wenn zum Beispiel Aussage gegen Aussage steht aus diesem Grund haben sich schriftliche Verträge durchgesetzt.
Zitat:
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich
Auch das ist absolut richtig warum jedoch ein Einschreiben bevorzugt wird habe ich oben schon erklärt, jedoch ist in Gegensatz zu Österreich auch ein Einschreiben nicht zu 100 % sicher. Die einzige Möglichkeit einer sicheren Zustellung in Deutschland bitet nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher, es empfiehlt sich daher gleichzeitig mit dem Einschreiben auch ein Fax wegzuschicken wenn der Empfänger dann noch behauptet beides sei nicht angekommen so ist das äußerst unglaubwürdig.
Zitat:
Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer
Bei einer mündlichen Abmahnung ohne Zeugen würde ich sagen nicht etwas schwerer sondern unmöglich außer man sagt vorsätzlich gegen sich selber aus und nimmt dann die Konsequenzen in Kauf.
Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig
Jein, ich würde empfehlen sie zumindest an einen weiteren Empfänger weiterzuleiten.
Zitat:
Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde
Ja, zu beweisen das er abgeschickt wurde ist mit einem Einschreiben zu 100% möglich, das Problem das es dabei gibt habe ich dir schon weiter oben mitgeteilt. Wie gesagt eine 100% Sicherheit bietet einzig und allein nur der Gerichtsvollzieher, es ist zwar unwahrscheinlich das der Empfänger vor Gericht mit der Behauptung der Brief habe ihn niemals erreicht durchkommt aber völlig ausgeschlossen ist es nicht.
Zitat:
es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin
Postausgangsbücher spielen keine Rolle die kann jeder schreiben wie er will, wenn schon Zeugen dann muss man mit diesen Zeugen zum Empfänger hinfahren und den Brief entweder im persönlich überreichen oder in seinen Briefkasten werfen, und auch da könnte er behaupten er war gar nicht drinnen, also auch unsicher. Und wenn er kilometerwiet entfernt wohnt ist der Aufwand sehr sehr groß.
Zitat:
Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen
Nein, im Gegenteil sie sichern nur einzig und allein die Interessen des Absenders ab.
Zitat:
E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist
Also mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt wo per E-Mail abgemahnt wurde, das würde den Interessen des Abmahners widersprechen er muss nachweisen das die Abmahnung auch verschickt wurde und das kann er am zweitsichersten nur mit einem Einschreiben. Natürlich sind wie oben schon beschrieben mündliche Abmahnungen möglich aber auch da ist mir kein einziger Fall bekannt, solttest du doch wider Erwarten welche finden dann poste sie doch bitte hier.
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Alt 27.12.2014, 09:44   #3
Darklord666
 
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Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.
__________________

Alt 27.12.2014, 10:16   #4
Kronos60
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet
Mir ist da auch nichts bekannt.
Zitat:
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung
Auch das ist richtig.
Zitat:
Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen
Und man braucht sich absolut keine Sorgen machen wenn man sie löscht, ist ja eh nur ein Anhang mit einem Trojaner dabei, und selbst wenn es den Anwalt wirklich geben sollte dann sind seine Daten zu 100% gestohlen.

Alt 29.12.2014, 13:00   #5
iceweasel
 
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Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Zitat:
Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.
Dann verstehe ich auch endlich warum die Leute den Spam lesen und natürlich sicherheitshalber auch jeden Anhang öffnen. Damit ist der Anwender natürlich auf der sicheren Seite. Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.

Ich nutze Spam-E-Mail-Accounts, Einweg-E-Mail-Adressen und nur für wirklich wichtige Dinge eine echte E-Mail-Adresse, die ich aufgrund von Spam von Zeit zu Zeit noch ändern muss. Dieses teile ich meinen Bekannten dann einfach per neuer E-Mail mit. Keine Ahnung wie viele (echte) Abmahnungen mir bereits zugestellt wurden. War aber alles wohl vollkommen unwichtig. Auch befürchte ich, dass es bei den ganzen E-Mail-Providern mittlerweile mehr Fake-Accounts gibt als echte Accounts. Wenn ich mal ein Android-Gerät neu installiere nehme ich natürlich immer eine neu vorgeschlagene App-E-Mail-Adresse von Google und niemals die alte Adresse.


Alt 29.12.2014, 13:37   #6
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von iceweasel Beitrag anzeigen
Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.
Ganz genau und den Virus natürlich auch den im Zweifelsfall ist er zur Beweissicherung ja unbedingt notwendig und was dann im allerschlimmsten Fall passieren kann, kann man im folgenden Link nachlesen und sowas wünsche ich nicht einmal meinem allerschlimmsten Feind, wobei ich hinzufügen muss ich habe keine Feinde:
http://www.trojaner-board.de/162022-...ml#post1401103
.

Alt 29.12.2014, 18:54   #7
cosinus
/// Winkelfunktion
/// TB-Süch-Tiger™
 
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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.
Das LG Hamburg ist insbesondere im heise.de Forum für seine teilweise hanebüchenen Urteilen bei IT-Themen berüchtigt...

Wenn man eine E-Mail abschickt gibt es technisch keine Möglichkeit sicherzustellen, dass diese E-Mail auch wirklich (rechts)sicher ankommt. Genausowenig kann man darauf hoffen, dass der vorgebliche tatsächlich der ist, der angegeben ist.
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