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![]() ![]() | Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itZitat:
Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig. Bei Briefen ist das ja noch einfach geregelt: Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde. Einschreiben (mit Eigenhändig Rückschein) sind dafür nicht zwingend erforderlich, es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin. Der Abgemahnte dagegen muss beweisen, dass der Brief niemals bei ihm angekommen ist. Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen. E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist und das Amtsgericht Schießmichtot der Kanzlei Recht gegeben hatte. Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja. Lesestoff diesbezüglich.
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