Zitat:
Zitat von Darklord666 Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen  .
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.  |
Das LG Hamburg ist insbesondere im heise.de Forum für seine teilweise hanebüchenen Urteilen bei IT-Themen berüchtigt...
Wenn man eine E-Mail abschickt gibt es technisch keine Möglichkeit sicherzustellen, dass diese E-Mail auch wirklich (rechts)sicher ankommt. Genausowenig kann man darauf hoffen, dass der vorgebliche tatsächlich der ist, der angegeben ist.