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Citro 03.05.2020 14:32

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Wäre interessant zu wissen, wie das Schreiben reingekommen ist und an welchen Adressaten.

Auch wenn es interessant wäre, hoffe ich, für den Themenersteller, dass er dies hier nicht öffentlich macht.
(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht)

cosinus 03.05.2020 14:32

Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff:

Es bleibt doch dabei, man kann nicht beweisen, dass der Empfänger lügt. Und der zweite von dir verlinkte Artikel macht doch deutlich, dass es im Zweifel sehr schwierig ist für den Absender zu beweisen, dass der Beklagte das Schreiben bekommen hat; Massenabmahnkanzleien werden wohl auch kaum für jeden Brief einen eigenen Boten, der sich auch als Zeuge versteht, beauftragen.

Unsicher90 03.05.2020 14:38

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734781)
Exakt. Leider verdienen dabei natürlich auch die Anwälte, die den Beschuldigten vertreten.
Wenn es ein "guter" Anwalt ist, dann sollte er dem Klienten auch raten, die Füsse still zu halten, wenn es angebracht ist. Bei einem Verfahren gewinnt der Anwalt immer und da die Verfahren meistens gewonnen werden, sogar ordentlich.



Tut er doch? Das Anti-Abmahngesetz kommt vermutlich in diesem Jahr und die DSGVO macht es den Abmahner deutlich schwerer. Zumindest begeben sich die Abahhner dann auf sehr dünnes Eis, dass beim brechen teuer wird.



Auf jeden Fall.:abklatsch:

Das mit den verteigenden Anwälten wusste ich so ähnlich. Bsp. Partnerkanzeleien eine mahnt ab und die andere verteidigt. So oder so kommt man an das Geld ran.

Das mit den Anti-Abmahngesetz wusste ich nicht. Danke.

webwatcher 03.05.2020 14:40

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734783)
Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff:

https://www.abmahnhelfer.de/abmahnun...r-einschreiben
Zitat:

Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.

Unsicher90 03.05.2020 14:44

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734782)
Auch wenn es interessant wäre, hoffe ich, für den Themenersteller, dass er dies hier nicht öffentlich macht.
(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht)

Bitte bloß nicht. Aber es reicht ja, wenn er sagt. Es kam per Einschreiben (-Einwurf, -Rückschein). An mich andressiert oder an meinem Vater. Da wissen wir schon mehr. Ich denke nicht, dass er sich datenschutztecnisch zu weit rausgelehnt hat oder habe ich was übersehen?

Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt.

Zitat:

Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.
Das ist echt erschütternd. Was bringt dann die ganze Einschreiben-Sache. Kann ja jeder kommen. Das ist schwach geregelt. Sparen die sich auch das Einschreiben-Porto. Da hätte ich mehr Schutz erwartet. Wie wollen die das beweisen. Auf dem Absendebeleg steht doch kein Adressat.

webwatcher 03.05.2020 14:44

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734786)
Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt.

Das ist ein Massengeschäft. Da wird nicht nach einzelnen Personen in Foren recherchiert.

cosinus 03.05.2020 14:49

Zitat:

Zitat von webwatcher (Beitrag 1734785)
Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.

Alter :eek: was ist das denn für ein Schwachsinn? :mad:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger!

Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur!

Unsicher90 03.05.2020 14:54

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734789)
Alter :eek: was ist das denn für ein Schwachsinn? :mad:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger!

Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur!

Kann es auch kaum fassen.

cosinus 03.05.2020 14:55

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734786)
Das ist echt erschütternd. Was bringt dann die ganze Einschreiben-Sache. Kann ja jeder kommen. Das ist schwach geregelt. Sparen die sich auch das Einschreiben-Porto. Da hätte ich mehr Schutz erwartet. Wie wollen die das beweisen. Auf dem Absendebeleg steht doch kein Adressat.

Da frage ich mich nur, welche Lobbyhuren solche Gesetze verabschieden! :pfui:

Citro 03.05.2020 15:02

JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge:
Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist.

Unsicher90 03.05.2020 15:10

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734792)
JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge:
Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist.

Ich bin ehrlich. Hab mir die Links noch nicht durchgelesen. Wüsste aber auch nicht, dass ich Gegenteiliges behauptet hätte.

webwatcher 03.05.2020 15:11

Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gelegentlich stimmen
sie überein.
https://scilogs.spektrum.de/gute-ges...unterscheiden/
Zitat:

Zunächst einmal sind Recht im juristischen Sinne und Moral, Ethik oder auch Recht oder Gerechtigkeit im nicht juristischen Sinne zwei völlig unterschiedliche Bereiche

cosinus 03.05.2020 15:15

Gut, nehmen wir mal zur Kenntnis, dass das so ist. :balla:
Angenommen der TO ignoriert das Schreiben schön. Dann wäre das eine Wette darauf, dass die Kanzlei bekannt für Massenabmahnungen sich scheut, vor Gericht zu gehen weil sie mit ihren vielen Schreiben nur die verängstigten Sofortzahler melken will und auch Angst davor hat, dass die Beklagten gewinnen...

Darklord666 03.05.2020 15:15

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734791)
Da frage ich mich nur, welche Lobbyhuren solche Gesetze verabschieden! :pfui:

Dazu hätte ich eine Theorie...:blabla:

Scherz beiseite.
Soweit ich das recherchiert habe ist das kein Gesetz sondern seit 2006 gültige Rechtssprechung.
Der Abmahnende muß lediglich den Versand der Abmahnung beweisen können damit sie wirksam wird. Dadurch wird das Risiko für den Abmahnungsempfänger natürlich größer.
Letztendlich muß ein Gerichtsverfahren die Gültigkeit und Richtigkeit der Abmahnung bestätigen.
In den meisten Verfahren obsiegt dennoch der Beschuldigte, da die Beweisführung bei Filesharing schwierig ist. Wie aber Unsicher90 schon schrieb, die Mahnanwälte nutzen einfach die Unsicherheit der Leute aus und mahnen soviele ab, dass sie am Ende eine positive Bilanz haben, da viele die Abmahnung einfach akzeptieren.
Gerichtsverfahren sind i.d.R. zu teuer und werden von beiden Seiten vermieden.

@cosinus: du hast zeitgleich und fast inhaltsgleich gepostet. Gute Zusammenfassung.:applaus:

Yatagan 03.05.2020 15:45

Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:38 Uhr.

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