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(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht) |
Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff: Es bleibt doch dabei, man kann nicht beweisen, dass der Empfänger lügt. Und der zweite von dir verlinkte Artikel macht doch deutlich, dass es im Zweifel sehr schwierig ist für den Absender zu beweisen, dass der Beklagte das Schreiben bekommen hat; Massenabmahnkanzleien werden wohl auch kaum für jeden Brief einen eigenen Boten, der sich auch als Zeuge versteht, beauftragen. |
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Das mit den Anti-Abmahngesetz wusste ich nicht. Danke. |
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Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt. Zitat:
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Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger! Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur! |
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JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge: Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist. |
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Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gelegentlich stimmen sie überein. https://scilogs.spektrum.de/gute-ges...unterscheiden/ Zitat:
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Gut, nehmen wir mal zur Kenntnis, dass das so ist. :balla: Angenommen der TO ignoriert das Schreiben schön. Dann wäre das eine Wette darauf, dass die Kanzlei bekannt für Massenabmahnungen sich scheut, vor Gericht zu gehen weil sie mit ihren vielen Schreiben nur die verängstigten Sofortzahler melken will und auch Angst davor hat, dass die Beklagten gewinnen... |
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Scherz beiseite. Soweit ich das recherchiert habe ist das kein Gesetz sondern seit 2006 gültige Rechtssprechung. Der Abmahnende muß lediglich den Versand der Abmahnung beweisen können damit sie wirksam wird. Dadurch wird das Risiko für den Abmahnungsempfänger natürlich größer. Letztendlich muß ein Gerichtsverfahren die Gültigkeit und Richtigkeit der Abmahnung bestätigen. In den meisten Verfahren obsiegt dennoch der Beschuldigte, da die Beweisführung bei Filesharing schwierig ist. Wie aber Unsicher90 schon schrieb, die Mahnanwälte nutzen einfach die Unsicherheit der Leute aus und mahnen soviele ab, dass sie am Ende eine positive Bilanz haben, da viele die Abmahnung einfach akzeptieren. Gerichtsverfahren sind i.d.R. zu teuer und werden von beiden Seiten vermieden. @cosinus: du hast zeitgleich und fast inhaltsgleich gepostet. Gute Zusammenfassung.:applaus: |
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden. Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit. |
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