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cosinus 03.05.2020 15:53

Zitat:

Zitat von Yatagan (Beitrag 1734797)
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.

Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.

Darklord666 03.05.2020 16:06

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734798)
Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.

Interessante Seite mit guten Infos gefunden.

Wie kommen Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer?

Spezialisierte Firmen oder Anwaltskanzleien selbst nutzen Software, um Urheberrechtsverletzungen auf Internet-Tauschbörsen festzustellen. Dabei werden die IP-Adressen der Nutzer gespeichert und an den Internet-Provider weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet, um den Internet-Provider zur Herausgabe personenbezogen Daten aufzufordern. Die IP-Adresse wird dann dem jeweiligen Kunden zugeordnet. Auch wenn noch immer nur ein Bruchteil der Urheberrechtsverstöße geahndet wird, sind Abmahnungen dennoch kein Einzelfall; im Gegenteil, es existiert eine regelrechte Abmahnindustrie. Ständig werden IP-Adressen von illegalen Downloaden gesammelt und spezialisierte Anwaltskanzleien verdienen leichtes Geld mit massenhaften Abmahnungen.

Wer haftet für illegale Downloads?

Eine Besonderheit in Deutschland ist die strenge Störerhaftung.

Wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder dasselbe WLAN-Netzwerk benutzen, kann der Verantwortliche bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads nicht immer ausfindig gemacht werden. Ob der Anschlussinhaber haftet, hängt davon ab, ob er sich ausreichend vor illegalen Downloads in seinem Netzwerk geschützt hat.

Durch eine Aufklärung über die Unrechtmäßigkeit des Herunter- und Hochladens von urheberrechtlich geschütztem Material können sich Eltern absichern, um nicht für illegale Aktivitäten ihrer Kinder im Internet zu haften. Für Mitbewohner und Hausgäste gilt diese Regelung nicht, da es vom Besitzer des Internetanschlusses nicht erwartet werden kann, jeden volljährigen Nutzer des Netzwerks entsprechend über illegales herunterladen aufzuklären.

Wenn der Schuldige nicht bekannt ist, muss der Anschlussinhaber in der Regel nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Als „Störer“ muss er aber dennoch in vielen Fällen für die Anwaltskosten aufkommen, da er die Uerheberrechtsverletzung möglich gemacht hat. Auch wenn Fremde ungesicherte WLAN-Netzwerke für illegale Downloads nutzen, kann der Anschlussinhaber hierfür zur Kasse gebeten werden. Das Sichern des Netzwerks mit einem Passwort gilt aber als ausreichender Schutz. Wird das gesicherte Netzwerk dennoch „geknackt“, trifft den Anschlussinhaber laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Schuld für etwaige illegale Aktivitäten.

https://vpnoverview.com/de/privatsph...ds-rechtslage/

Ist natürlich Werbung für ein VPN, aber die Info ist dennoch gut.:lach:

webwatcher 03.05.2020 16:06

Zitat:

Zitat von Yatagan (Beitrag 1734797)
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.

Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

cosinus 03.05.2020 17:34

Zitat:

Zitat von webwatcher (Beitrag 1734800)
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.

webwatcher 03.05.2020 18:11

Es ist schwierig zu entscheiden, wie man reagieren sollte. Gar nicht zu reagieren,
kann auch ins Auge gehen, da man nicht vorausagen kann, wie der "Pegel" für
weitergehende Maßnahmen eingestellt ist. Problematisch ist auch, dass noch keine einheitliche Rechtsprechung herrscht.

https://www.verbraucherzentrale-berl...bgezockt-13757
Zitat:

Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe!
Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.
Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.

Darklord666 03.05.2020 18:35

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734802)
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.

Genau das ist das große Problem. Rechtlich ist das für beide Parteien ein Minenfeld, nur kann sich der Klagende das locker leisten und für Anwälte beider Seiten ist das eine Goldgrube.
Deshalb will die Politik ja auch was dagegen unternehmen. Bin gespannt, ob sie dem Druck der Lobbyisten widerstehen können und was am Ende rauskommt.

EDIT: Rechtlich haben die Kläger/Abmahner meistens nichts in der Hand. Deshalb gehen die meisten Verfahren schnell zugunsten der Beklagten aus. Es gibt aber einzelne Fälle, wo die Kläger in 1. Instanz obsiegen. Dann fehlt den Beklagten meistens die Kraft und die Mittel um weiterzuklagen. Um das Recht zu ändern bedarf es eines Präzendenzfalles und einer Musterklage. Also jemand muß sich durchklagen bis zur höchsten Instanz. Dann bestehen gute Chancen, dass sich das Recht ändert ODER die Politik muß die Haftungsregelung ändern und das wird gerade versucht. Bin gespannt wer schneller ist.:kaffee:

Cyne 04.05.2020 17:40

Zitat:

Ich würde an deiner Stelle hier keine weiteren Details/Vermutungen/Spekulationen usw. schreiben, denn all das ist öffentlich und kann auf dich zurückfallen.
Da hast du sicher recht.

Danke nochmal an alle! :) Ich bin mich weiter am Informieren und gehe der Sache nach, bzw. lasse ihr in Teilen nachgehen.

Was ich jetzt trotz allem gerne noch machen würde, wäre der FRST Scan. Im besten Fall kommt nichts dabei raus und ich weiß dann, dass mein Laptop sauber ist.
Poste ich den Log dazu in einem neuen Thread bei der Logauswertung?

M-K-D-B 04.05.2020 19:41

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734853)
Poste ich den Log dazu in einem neuen Thread bei der Logauswertung?

Ja.

GeEichberger 28.07.2020 13:45

Gerhard Eichberger


Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten. Darüber hinaus würde ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß ich diesen Film nicht kenne und ihn mir nicht angeschaut habe. Und ich würde so eine Erklärung auch von meinen Mitbewohnern verlangen.

(In meinem persönlichen Fall wäre das wohl etwas anders, denn ich habe vor sehr langer Zeit [also so ca. 2005] auf meinem damaligen PC mit Windows 98SE μtorrent benutzt - allerdings nur, um mir Filme von "ästhetischem Wert" herunterzuladen. Daß da gleichzeitig was raufgeladen werden könnte, war mir damals nicht bewußt. (Außerdem: Was ist, wenn es noch gar nichts zum Raufladen auf dem Rechner gibt, was ja bei der Erstbenutzung dieses Programmes der Fall ist?)

Ansonsten habe ich nur Videos von meiner Band (z. B. auf YouTube) hochgeladen.


Gerhard

webwatcher 28.07.2020 15:16

Zitat:

Zitat von GeEichberger (Beitrag 1739047)
Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.

Falls es überhaupt zur Kenntnis genommen würde, würde es bei der StA in Ablage P wandern. (Verfahren eingestellt)

PS: der TO ist seit seinem letzten Posting am 6.5. nicht mehr (angemeldet) im Forum gewesen.

felix1 30.07.2020 20:25

Leute, lasst doch mal die Toten ruhen:rolleyes:
Nach der Antwort von M-K-D-B hat der TO nicht mehr geantwortet:blabla:

GeEichberger 31.07.2020 08:36

Gerhard Eichberger


Mich würde halt bei solchen Sachen interessieren, wie es ausgegangen ist. Ich schaue bei Postings eigentlich nicht auf das Datum, weil dies für den Fall ja unerheblich ist.

Daß eine derartige Strafanzeige eingestellt würde, glaube ich nicht, da es ja im Zusammenhang mit dem Fall eine Klage (wenn ich das richtig gelesen habe) gibt. Da wird ein derartiges Strafverfahren nicht eingestellt, weil das Ergebnis für das Gerichtsverfahren bei der Klage nötig ist. (Ich hatte mal so einen Fall, wo eine Klage zu einem Strafverfahren führte, da wurde mit dem Urteil der Klage auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet, da dies klagswichtig war. Es ging da aber um einen ganz anderen Fall.)


Gerhard

cosinus 31.07.2020 19:59

Zitat:

Zitat von GeEichberger (Beitrag 1739156)
Ich schaue bei Postings eigentlich nicht auf das Datum, weil dies für den Fall ja unerheblich ist.

Solltest du aber. Denn das Ausbuddeln von alten Themen wird nicht gerne gesehen. Und BTW es ist auch nicht nötig, dass du in jedem Beitrag deinen Vollen Vor- und Nachnamen reinschreibst als erste Zeile...


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