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Shadow 16.09.2012 17:48

Auch Totengräber können doch seriös sein. :rolleyes:

Trotzdem sollte man einfach etwas Allgemeinbildung haben, es wird tatsächlich oft und schon lang genug vor "Abzocke" jeglicher Art gewarnt, auch in den "Unterschichtenmedien".
Mal ganz abgesehen davon, dass dies keine Abmahnschreiben sind, dass ein Unternehmen immer seine Umsatzsteuer-ID angeben muss und ähnliche Kleinigkeiten.

bettina212 16.09.2012 18:07

Guten Tag,

mein Mann hat auf seinem Laptop den GVU Trojaner. Wie bekommt er diesen runter. Wenn er Laptop ausschaltet startet dieser und fährt hoch... dann nur ein weißer Bildschirm. Er hatte Siedler online und ebay auf.
Was soll er genau tun?

Er kann auf nichts zugreifen und nichts tun. Wir brauchen echt einen guten Rat.

Lieben Gruß

Bettina212

Undertaker 16.09.2012 18:11

Zitat:

Zitat von bombinho (Beitrag 916774)
Du hast noch nicht viel mit Abmahnungen zu tun gehabt?

Nö, hab ich tatsächlich nicht.
Worauf willst Du hinaus?
Wenn es um "begläubigt" geht, google mal und Du wirst unweigerlich auf "beglaubigt" umgeleitet.
Ich nicht Herr Allwissend, aber ich glaube der Duden sagt auch "beglaubigt".

Wenn es um etwas anderes geht, kläre mich bitte auf.

Volker

cosinus 16.09.2012 18:12

Bettina, sieht man nicht, dass das hier ein Diskussionsfaden ist?
Außerdem wäre es schön, wenn du die oben genannten Hinweise lesen und zur Kenntnis nehmen könntest. Also mach für dieses Problem auch einen eigenen Strang auf.

Shadow 16.09.2012 18:45

Hallo Bettina212 und :hallo:

du befindest dich leider im falschen Unterforum.

Bitte lies folgende verlinkte Anleitung vollständig durch => Für alle Hilfesuchenden! Was muss ich vor der Eröffnung eines Themas beachten?
und erstelle anschließend dort => Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung ein neues Thema.

Shadow 16.09.2012 18:51

Zitat:

Zitat von Undertaker (Beitrag 916824)
aber ich glaube der Duden sagt auch "beglaubigt".

Natürlich. Dies könnte aber theoretisch unerheblich sein, nicht nur Fachsprachen sind im Duden nicht oder nicht annähernd vollständig abgebildet. Im Duden steht nur, was die Dudenredaktion glaubt wie es richtig wäre bzw. es nach dem Zeitgeist für das Standarddeutsch heute üblich wäre.

bombinho 16.09.2012 20:48

Zitat:

Zitat von Undertaker (Beitrag 916824)
Nö, hab ich tatsächlich nicht.
Worauf willst Du hinaus?
Wenn es um "begläubigt" geht, google mal und Du wirst unweigerlich auf "beglaubigt" umgeleitet.

Nein nein, ich muss mich entschuldigen, ich wollte nur daraufhinweisen, dass in einem offensichtlich Schreibfehler nicht tolerierenden Forum mit einem Schreibfehler auf Schreibfehler aufmerksam gemacht wird.
Eigentlich nicht so mein Ding, deswegen die Entschuldigung.
Normalerweise werfe ich nicht den ersten Stein. Aber hier ist er mir regelrecht zugerollt worden.

Das Problem bei Abmahnungen ist, dass sich damit Geld verdienen laesst. Wenn sich dann auch noch nachweisen laesst, dass man ja vorher in Emails vor Kosten gewarnt hat, dann hat man auch seine Pflicht zur Kostenminimierung "erfuellt" und kann zum Gebuehrenteil schreiten.
Das ist ein ganz boeser Fehler so etwas zu ignorieren. Ein guter Rechtsanwalt wuergt sowas schnell ab oder haelt die Kosten niedrig. Ignoranz kann ganz schnell zu Kosten fuehren, die ganz und gar nicht gegen Null streben. :zunge:

Auch da hilft vielzitiertes Google bereitwillig weiter.

Undertaker 17.09.2012 06:41

Zitat:

Zitat von bombinho (Beitrag 916953)
...dass in einem offensichtlich Schreibfehler nicht tolerierenden Forum mit einem Schreibfehler auf Schreibfehler aufmerksam gemacht wird.

Ich persönlich toleriere das, unabhängig vom Rest des Forums, sehr wohl.
Sieht man doch, wie schnell es einen selbst treffen kann und beim schnellen Tippen einfach ein "s" verschluckt wird.
Mir geht es um die Form und die formelle Korrektheit.
Jeder Abmahnanwalt wird, entgegen den Mailverfassern, peinlicht genau auf die Form achten.
Oft genug sind Formfehler der einzige Rettungsanker, auch für Bösewichte.

Shadow 17.09.2012 07:16

Zitat:

Zitat von Undertaker (Beitrag 917033)
Ich persönlich toleriere das, unabhängig vom Rest des Forums, sehr wohl.

Man muss nicht auf jede dumme Einlassung eingehen.
Wenn jemand was vom Sinn vollkommen anderes schreibt und sich danach irgendwann auf einen Schreibfehler beruft, dann ist dies schon bezeichnend. Jeder hier im Forum toleriert notgedrungen Schreibfehler und Falschschreibungen, Tippfehler werden sowieso in der Regel ignoriert.

bombinho 17.09.2012 08:08

Zitat:

Zitat von Undertaker (Beitrag 917033)
I
Jeder Abmahnanwalt wird, entgegen den Mailverfassern, peinlicht genau auf die Form achten.
Oft genug sind Formfehler der einzige Rettungsanker, auch für Bösewichte.

Inwiefern sind Emails denn gebraeuchlich fuer Abmahnungen? Hat sich da etwas geaendert? Die Abmahnung selber bedarf immer noch der Schriftform. Allerdings variert es bei der Ansicht, wieviel getan werden muss um Kosten fuer den zukuenftig Abgemahnten niedrig zu halten. Es waere zum Beispiel ein Formfehler, eine Abmahnung ohne vorherige Inkostenstellung zu schicken.
Es waere sogar eine ueberaus geschickte Strategie, diese so zu gestalten dass der zukuenftig Abgemahnte das ganze fuer einen Hoax haelt, bis ein Titel erworben wurde.

Nochmal eindringlich: Es ist _falsch_ den Leuten zu erzaehlen, jegliche Zahlungsaufforderung zu ignorieren.

Und Shadow, bisher hast Du nur mit Allgemeinposten geglaenzt und Grundlagenwissen, bitte ueberdenke ob das ausreichend ist fuer Deinen an den Tag gelegten Ton. Nur weil Du nicht in der Lage bist eine Zahlenreihe in eine Funktion zu abstrahieren, heisst das noch lange nicht, dass Du ausschliesslich und immer recht hast.

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 916788)
... auch in den "Unterschichtenmedien".
Mal ganz abgesehen davon, dass dies keine Abmahnschreiben sind, dass ein Unternehmen immer seine Umsatzsteuer-ID angeben muss und ähnliche Kleinigkeiten.

Soso, was machst Du dann aus der untenstehenden Email?

Zitat:

Zitat von Email
Sehr geehrter Herr Kunde,

auch ein über das Internet abgeschlossener Vertrag, ist ein rechtskräftiger Vertrag im Sinne des § 312b BGB. Diese Form entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht zur Zahlung.

Leider haben Sie trotz mehrfacher Erinnerungen den offenen Betrag in Höhe von 49,26 EUR nicht beglichen. Wir bitten Sie daher eindringlich, diesen Betrag bis zum 11.01.2012 unter Angabe des Aktenzeichens 0123456789 umgehend auf unser Konto bei der Bank Ort
(BLZ 123 456 78, Konto-Nr. 123 456 789) zu überweisen.

SWIFT / BIC-Code: ABCDEF1GHI, IBAN: DE 00 1111 2222 3333 4444 55

Sollte auch diese Frist fruchtlos verstreichen, sehen wir uns gezwungen die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt, Ort einzuschalten.

Der fällige Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 24,00 EUR Hauptforderung, 24,05 EUR Verfahrenskosten (Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren und Inkassogebühren) und 1,21 EUR Zinsen abzgl. bereits geleisteter Zahlungen/Gutschriften in Höhe von 0,00 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Inkassofirma Forderungsmanagement GmbH
Strasse 1
12345 Ort
Tel.: 01234 1234-567
E-Mail: Mahnabteilung@inkassofirma.de

Die zu Ihrer Person vorliegenden Daten haben wir gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.


cosinus 17.09.2012 13:13

Zitat:

Strasse 1
12345 Ort
Tel.: 01234 1234-567
Sind diese Daten so wirklich in der E-Mail gewesen oder wurde das vor dem Posten verändert? :pfeiff:

Zitat:

Nochmal eindringlich: Es ist _falsch_ den Leuten zu erzaehlen, jegliche Zahlungsaufforderung zu ignorieren.
Genauso falsch ist es auch, dass die Leute ohne mal genauer hinzusehen jeden Anhang aus irgendwelchen Mails öffnen
Ebenso falsch ist, niemals regelmäßig Backups zu machen

Wendt 17.09.2012 13:24

@ all

Vielleicht könnte man sich erst einmal darauf verständigen, ob man über Hamster oder Äpfel oder Birnen diskutieren will? :confused:

In dieser Diskussion wird etwas vermischt, was nicht zusammengehört.

Abmahnungen sind etwas anderes als ein außergerichtliches Mahnverfahren und das wiederum unterscheidet sich vom Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Sind ja alles geübte Linksucher hier.

SCNR

:)

@ cosinus:
Sorry, hatte nicht gesehen, dass Du inzwischen geschrieben hast.

bombinho 17.09.2012 13:34

Zitat:

Zitat von Wendt (Beitrag 917251)
@ all

Vielleicht könnte man sich erst einmal darauf verständigen, ob man über Hamster oder Äpfel oder Birnen diskutieren will? :confused:

In dieser Diskussion wird etwas vermischt, was nicht zusammengehört.

Abmahnungen sind etwas anderes als ein außergerichtliches Mahnverfahren und das wiederum unterscheidet sich vom Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Nicht vergessen, dass Abmahnungen nicht unbedingt gleichzusetzen sind mit Unterlassungserklaerungen, diese aber sehr wohl enthalten (edit: koennen. In erster Linie geht es hier aber erst mal um Mails mit Zahlungsaufforderungen./edit)

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 917234)
Sind diese Daten so wirklich in der E-Mail gewesen oder wurde das vor dem Posten verändert? :pfeiff:

Wie schon bei den vorhergehenden Mails habe ich auch diese anonymisiert. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich erwaehnt hatte, dass ich das nur bei der ersten Mail machen wollte?

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 917234)
Genauso falsch ist es auch, dass die Leute ohne mal genauer hinzusehen jeden Anhang aus irgendwelchen Mails öffnen
Ebenso falsch ist, niemals regelmäßig Backups zu machen

Auch hier haette Dir auffallen koennen, dass ich das so etwa schon geschrieben hatte. Hier stimme ich Dir ebenso zu wie Du mir, Danke.

In aller Regel fuehrt dann aber zum Beispiel ein außergerichtliches Mahnverfahren zu einem gerichtlichen Mahnverfahren wenn man es nur konsequent genug ignoriert. Danach wird einem das Ignorieren weniger leicht gemacht und der dafuer enstandene Aufwand auch eingefordert. Und dann kann auch der RA herzlich wenig tun.

cosinus 17.09.2012 14:15

Zitat:

Zitat von bombinho (Beitrag 917269)
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich erwaehnt hatte, dass ich das nur bei der ersten Mail machen wollte?

oh muy bad, ich hab mir nur die zitierte Mail aus deinem letzten Beitrag durchgelesen :rofl:

Shadow 17.09.2012 15:39

Zitat:

Zitat von Wendt (Beitrag 917251)
Abmahnungen sind etwas anderes

du sollst nicht immer lesen und verstehen. :party: Machen doch andere ja sehr konsequent nicht. :kaffee:
Die zitieren meinen kleinen Hinweis sogar und kapieren nichts. :stirn:
Naja, was eine Umsatzsteuer-ID ist, weiß "man" wohl immer noch nicht.

Wenn eine Umsatzsteuer-ID dabei ist, mal Google benutzen (Google ist bekannt?), nach einer Validierungsseite suchen und die ID auf Validität prüfen.

Und zuerst natürlich mal über die Plausibilität so einer E-Mail nachdenken.


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