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Lloreter 08.01.2013 13:53

Abmahnfalle bei Facebook
 
Da durch das teilen von Links bei Facebook auch Bilder, sofern vorhanden, von der entsprechenden Webseite mit angezeigt werden, kann dies schnell zur Abmahnfalle werden.
Ein netter Artikel dazu befindet sich hier.

Shadow 08.01.2013 14:14

Zitat:

ist Nutzern von sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ & Co. nur zu raten, auf die Veröffentlichung von Bildern (als Vorschaubild) gänzlich zu verzichten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer keine Nutzungsrechte an dem Bild hat.
Quelle: deine Quelle / e-recht24.de
Und was soll da jetzt neues dran sein? (an diesem zitierten Text)
Ist doch altbekannt, dass man nichts so ohne weiteres in "seine Seiten" einbinden oder sonstwie nutzen darf. Ohne eindeutige Nutzungsrechte ist es besser etwas eben nicht zu nutzen.
Prinzipiell darf man fremden Inhalt für den man keine Nutzungsrechte hat nur als Zitat nutzen, auch dafür gibt es Regeln und Vorgaben.
Deshalb ist dein Hinweis aber durchaus sinnvoll.

Jig Saw 08.01.2013 14:22

"Abmahnfalle" ist hier auch das falsche Wort. Aktuell gibt es eine Abmahnungstendenz in diese Richtung. Ohne Nutzungsrechte darf man keinen fremden Inhalt wie z.B. Bilder nicht nutzen, allerdings geht es hier um die "Vorschaubilchen". Bisher gab es durchaus die etablierte Meinung, allein durch die Größe bzw. durch das verkleinerte Anzeigen der Bilder wäre man legitimiert den fremden Inhalt zu nutzen, was juristisch allerdings nicht stimmt.

cosinus 08.01.2013 19:07

Vorschaubildchen werden doch auch bei der Google-Bildersuche verwendet.
Wieso ist das da erlaubt und bei Facebook nicht?

Ok, Facebook ist keine Suchmaschine, aber eine Abmahnung durch ein popeliges Vorschaubild find ich etwas schräg.

Lloreter 08.01.2013 19:25

Mittlerweile wird doch schon längst nicht mehr der Sache wegen abgemahnt, sondern nur noch des Geldes wegen.
Da hat sich doch ein ganzer Zweig der Anwälte darauf spezialisiert, Sachen zu finden, die irgendwie gegen das Urheberrecht verstoßen und die sind hinter jeder Kleinigkeit hinterher. Und die finden auch immer wieder etwas Neues, wie jetzt in diesem Fall mit den Vorschaubildchen.

Shadow 08.01.2013 19:31

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 985924)
Vorschaubildchen werden doch auch bei der Google-Bildersuche verwendet.

Ist auch ein Problem (siehe auch Streit mit anderen Medien/Zeitungen/verlagen), aber Google macht sich die Vorschau nicht zu eigen und hat außerdem Milliarden.

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 985924)
Wieso ist das da erlaubt und bei Facebook nicht?

Nicht alles was Google macht ist erlaubt, ich weiß nicht wie die Vorschaufunktion bei Facebook aussieht, ich weiß nicht wozu es gebraucht wird, wei es eingebaut wird. Wie oben schon angemerkt, es gibt auch die Option der Zitate etc.
Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 985924)
aber eine Abmahnung durch ein popeliges Vorschaubild find ich etwas schräg.

ich weiß nicht ob das Vorschaubild popelig war, sicherlich ist auch nicht jedes Vorschaubild ein Verstoß, denn Urheberschutz verlangt eine Schöpfungshöhe.
Wenn du z.B. aber die Schutzrechte von Disney an Mickey Mouse & Co. umgehen willst, in dem du ganz einfach eine Seitenvorschau mit deren Bildchen auf deiner Seite platzierst, dann hast du dich halt sauber geschnitten.
Ich kenne aber den konkreten Fall nicht.
@ Lloreter: du kennst also den Fall genau. Von welcher Seite wurde denn wie eine Vorschaubild eingesetzt?

cosinus 08.01.2013 19:36

Das Vorschaubild wurde doch durch Facebook generiert, das macht FB eigentlich immer wenn du eine URL "teilst" - siehe auch Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand | heise resale

Und lt. BGH ist das legal was Google mit den Vorschaubildchen macht => http://www.e-recht24.de/news/urheber...e-rechtsverlet
zung-durch-vorschaubilder-bei-google-bildersuche.html

Shadow 08.01.2013 20:11

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 985974)
Das Vorschaubild wurde doch durch Facebook generiert, das macht FB eigentlich immer wenn du eine URL "teilst"

Ich weiß nicht was Facebook "immer macht", denn ich wüsste nicht warum ich bei solch einem Anbieter was zu suchen hätte. Leider hat Lloreter nicht gesagt welche Bilder wie eingesetzt wurden.
Wie du vielleicht oder nicht weißt, kann man - zumindest normalerweise, ich weiß nicht wie Facebook dies macht - als URL sehr viel angeben. War es die URL eines Bildes, die "geteilt" wurde, eines Deeplinks, eine bestimmten Seite oder nur die URL der Site.

Und nur weil ein solcher Anbieter wie Facebook - der es ja bekanntermaßen nicht so genau nimmt, solange etwas nicht zu seinem Nachteil ist - dies "immer" so macht, deshalb muss es nicht überhaupt irgendwo legal sein und muss es nicht bei uns legal sein.

cosinus 08.01.2013 20:34

Soweit ich weiß hat ein gewerblicher Nutzer eine URL auf seiner Pinnwand geteilt. Facebook schaut quasi in die URL rein und macht automatisch eine Vorschau dann in der Pinnwand oder wo auch immer man das geteilt hat. Die Vorschau besteht aus Minibild und einem Textauszug.

Geht sowas nicht als Zitat durch? V.a. ist die Quelle ja genannt worden, durch die Quelle wurde ja erst diese Vorschau möglich.

Irgendwo in den Kommentarten bei heise wurde auch der Link von dem betroffenen Bild gepostet. Da hat man auch schön einige Kommentare lesen können, es sind nämlich schon einige andere User zuvor abgemahnt worden. Kurze Zeit später hat die angebliche Fotografin ihren User und somit auch das Bild und die Kommentare da entfernen lassen. :balla:

jarasan 08.01.2013 21:53

Rein verstandesmässig würde ich Cosinus zustimmen. Es sollte als Zitat durchgehen.
Aber als Jurist muss ich ihm leider widersprechen. Das Recht am eigenem Bild ist Personenbezogen, ausgenommen sind nur Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses.
Das ist auch der Grund, warum man in dieser Frage so viel Unsicherheiten hat.
Wer ist Person öffentliches Interesses ( justin bieber :lmaa: , oder ONU)

Der Abmahnwahn geht ja nicht erst mit FB los. Da gabs doch diesen Münchener Anwalt, der das ganze losgetreten hat. Das war irgendwo 2002, im Zusammenhang mit E-Mule.

Also alles eine alte Kiste. Man sollte meinen, es hätte sich auch unter den Anbietern von Social Networks herumgesprochen. Aber nein, die Kiddies vertrauen der Kompetenz von solchen Leu(ch)ten wie Mark Zuckerberg und hoffen dass das schon OK ist.

Ich vertraue nur einer Methode: Digicam Bild per Email.
und für alle anderen gibts: HxxP:

Lloreter 08.01.2013 21:56

Ich weiß auch nicht, um welche Bilder es dort genau geht.
Ich habe diese Seite, die ich oben verlinkt habe, gefunden und halt auch hier veröffentlicht, da ja wohl das teilen von Links bei Facebook gang und gäbe ist (bin selber kein FB-Nutzer) und die Nutzer scheinbar teilweise nicht wissen, auf welches Risiko sie sich beim teilen von Links einlassen.
Ich habe auch nur die Infos, die auf der Seite aufgeführt sind, aber das sollte als Warnung, dort keine Links mehr zu teilen, doch auch eigentlich reichen.

jarasan 08.01.2013 22:03

[QUOTE=Lloreter;986159da ja wohl das teilen von Links bei Facebook gang und gäbe ist (bin selber kein FB-Nutzer) und die Nutzer scheinbar teilweise nicht wissen, auf welches Risiko sie sich beim teilen von Links einlassen.
[/QUOTE]

Teilweise ??? das weiss doch keiner dort, oder hast du dir die 534`e Änderung der Nutzungsbedingungen durchgelesen?

cosinus 09.01.2013 09:14

Zitat:

Zitat von Juniper25 (Beitrag 986155)
Rein verstandesmässig würde ich Cosinus zustimmen. Es sollte als Zitat durchgehen.
Aber als Jurist muss ich ihm leider widersprechen. Das Recht am eigenem Bild ist Personenbezogen, ausgenommen sind nur Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses.

Bist du Jurist?
Gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen dem "Aneignen" des echten Bildes und dem Vorschaubildchen, das durch eine automatische Vorschau erzeugt wurde?

Jig Saw 09.01.2013 11:36

Würde mich auch mal interessieren, wenn du Jurist bist.
Zusätzlich könnte man bei Facebook genau derselben Argumentation folgen, dass dies automatisiert geschieht wie in cosinus' Link:
BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google

Shadow 09.01.2013 13:45

ich sehe hier einmal einen Knackpunkt "... wenn die Abbildung durch einen Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet gestellt ..." Quelle: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google
Vor Google kann ein einfacher Eintrag schützen, auch wenn ich es eine juristisch und menschlich sehr fragwürdige Sache finde, wenn ich als Rechteinhaber zusätzlichen Aufwand betreiben muss, dass sich so ein schmarotzender Nutzer wie Google ans Recht hält.

Zitat:

Zitat von Juniper25 (Beitrag 986155)
Der Abmahnwahn geht ja nicht erst mit FB los. Da gabs doch diesen Münchener Anwalt, der das ganze losgetreten hat. Das war irgendwo 2002, im Zusammenhang mit E-Mule.

Das ist "nicht ganz richtig", selbiger Anwalt - eine Zierde seines Standes - hat damit schon ein Jahrzehnt vorher angefangen, ist ähnlich wie beim "Nigeria-Spam", der hatte tatsächlich schon vor dem WWW - und vor dem E-Mail - per Briefpost existiert, später dann per Fax. Wissen nur nicht viele. :pfeiff:
Zum Abmahner reicht es wenn man "Tanja-Briefe" in Wikipedia oder Google eingibt, da braucht man die Firmierung unter der Herr Dörr aufgetreten ist gar nicht kennen.
:teufel2:


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