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Abmahnfalle bei Facebook Da durch das teilen von Links bei Facebook auch Bilder, sofern vorhanden, von der entsprechenden Webseite mit angezeigt werden, kann dies schnell zur Abmahnfalle werden. Ein netter Artikel dazu befindet sich hier. |
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Und was soll da jetzt neues dran sein? (an diesem zitierten Text) Ist doch altbekannt, dass man nichts so ohne weiteres in "seine Seiten" einbinden oder sonstwie nutzen darf. Ohne eindeutige Nutzungsrechte ist es besser etwas eben nicht zu nutzen. Prinzipiell darf man fremden Inhalt für den man keine Nutzungsrechte hat nur als Zitat nutzen, auch dafür gibt es Regeln und Vorgaben. Deshalb ist dein Hinweis aber durchaus sinnvoll. |
"Abmahnfalle" ist hier auch das falsche Wort. Aktuell gibt es eine Abmahnungstendenz in diese Richtung. Ohne Nutzungsrechte darf man keinen fremden Inhalt wie z.B. Bilder nicht nutzen, allerdings geht es hier um die "Vorschaubilchen". Bisher gab es durchaus die etablierte Meinung, allein durch die Größe bzw. durch das verkleinerte Anzeigen der Bilder wäre man legitimiert den fremden Inhalt zu nutzen, was juristisch allerdings nicht stimmt. |
Vorschaubildchen werden doch auch bei der Google-Bildersuche verwendet. Wieso ist das da erlaubt und bei Facebook nicht? Ok, Facebook ist keine Suchmaschine, aber eine Abmahnung durch ein popeliges Vorschaubild find ich etwas schräg. |
Mittlerweile wird doch schon längst nicht mehr der Sache wegen abgemahnt, sondern nur noch des Geldes wegen. Da hat sich doch ein ganzer Zweig der Anwälte darauf spezialisiert, Sachen zu finden, die irgendwie gegen das Urheberrecht verstoßen und die sind hinter jeder Kleinigkeit hinterher. Und die finden auch immer wieder etwas Neues, wie jetzt in diesem Fall mit den Vorschaubildchen. |
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Wenn du z.B. aber die Schutzrechte von Disney an Mickey Mouse & Co. umgehen willst, in dem du ganz einfach eine Seitenvorschau mit deren Bildchen auf deiner Seite platzierst, dann hast du dich halt sauber geschnitten. Ich kenne aber den konkreten Fall nicht. @ Lloreter: du kennst also den Fall genau. Von welcher Seite wurde denn wie eine Vorschaubild eingesetzt? |
Das Vorschaubild wurde doch durch Facebook generiert, das macht FB eigentlich immer wenn du eine URL "teilst" - siehe auch Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand | heise resale Und lt. BGH ist das legal was Google mit den Vorschaubildchen macht => http://www.e-recht24.de/news/urheber...e-rechtsverlet zung-durch-vorschaubilder-bei-google-bildersuche.html |
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Wie du vielleicht oder nicht weißt, kann man - zumindest normalerweise, ich weiß nicht wie Facebook dies macht - als URL sehr viel angeben. War es die URL eines Bildes, die "geteilt" wurde, eines Deeplinks, eine bestimmten Seite oder nur die URL der Site. Und nur weil ein solcher Anbieter wie Facebook - der es ja bekanntermaßen nicht so genau nimmt, solange etwas nicht zu seinem Nachteil ist - dies "immer" so macht, deshalb muss es nicht überhaupt irgendwo legal sein und muss es nicht bei uns legal sein. |
Soweit ich weiß hat ein gewerblicher Nutzer eine URL auf seiner Pinnwand geteilt. Facebook schaut quasi in die URL rein und macht automatisch eine Vorschau dann in der Pinnwand oder wo auch immer man das geteilt hat. Die Vorschau besteht aus Minibild und einem Textauszug. Geht sowas nicht als Zitat durch? V.a. ist die Quelle ja genannt worden, durch die Quelle wurde ja erst diese Vorschau möglich. Irgendwo in den Kommentarten bei heise wurde auch der Link von dem betroffenen Bild gepostet. Da hat man auch schön einige Kommentare lesen können, es sind nämlich schon einige andere User zuvor abgemahnt worden. Kurze Zeit später hat die angebliche Fotografin ihren User und somit auch das Bild und die Kommentare da entfernen lassen. :balla: |
Rein verstandesmässig würde ich Cosinus zustimmen. Es sollte als Zitat durchgehen. Aber als Jurist muss ich ihm leider widersprechen. Das Recht am eigenem Bild ist Personenbezogen, ausgenommen sind nur Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses. Das ist auch der Grund, warum man in dieser Frage so viel Unsicherheiten hat. Wer ist Person öffentliches Interesses ( justin bieber :lmaa: , oder ONU) Der Abmahnwahn geht ja nicht erst mit FB los. Da gabs doch diesen Münchener Anwalt, der das ganze losgetreten hat. Das war irgendwo 2002, im Zusammenhang mit E-Mule. Also alles eine alte Kiste. Man sollte meinen, es hätte sich auch unter den Anbietern von Social Networks herumgesprochen. Aber nein, die Kiddies vertrauen der Kompetenz von solchen Leu(ch)ten wie Mark Zuckerberg und hoffen dass das schon OK ist. Ich vertraue nur einer Methode: Digicam Bild per Email. und für alle anderen gibts: HxxP: |
Ich weiß auch nicht, um welche Bilder es dort genau geht. Ich habe diese Seite, die ich oben verlinkt habe, gefunden und halt auch hier veröffentlicht, da ja wohl das teilen von Links bei Facebook gang und gäbe ist (bin selber kein FB-Nutzer) und die Nutzer scheinbar teilweise nicht wissen, auf welches Risiko sie sich beim teilen von Links einlassen. Ich habe auch nur die Infos, die auf der Seite aufgeführt sind, aber das sollte als Warnung, dort keine Links mehr zu teilen, doch auch eigentlich reichen. |
[QUOTE=Lloreter;986159da ja wohl das teilen von Links bei Facebook gang und gäbe ist (bin selber kein FB-Nutzer) und die Nutzer scheinbar teilweise nicht wissen, auf welches Risiko sie sich beim teilen von Links einlassen. [/QUOTE] Teilweise ??? das weiss doch keiner dort, oder hast du dir die 534`e Änderung der Nutzungsbedingungen durchgelesen? |
Zitat:
Gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen dem "Aneignen" des echten Bildes und dem Vorschaubildchen, das durch eine automatische Vorschau erzeugt wurde? |
Würde mich auch mal interessieren, wenn du Jurist bist. Zusätzlich könnte man bei Facebook genau derselben Argumentation folgen, dass dies automatisiert geschieht wie in cosinus' Link: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google |
ich sehe hier einmal einen Knackpunkt "... wenn die Abbildung durch einen Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet gestellt ..." Quelle: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google Vor Google kann ein einfacher Eintrag schützen, auch wenn ich es eine juristisch und menschlich sehr fragwürdige Sache finde, wenn ich als Rechteinhaber zusätzlichen Aufwand betreiben muss, dass sich so ein schmarotzender Nutzer wie Google ans Recht hält. Zitat:
Zum Abmahner reicht es wenn man "Tanja-Briefe" in Wikipedia oder Google eingibt, da braucht man die Firmierung unter der Herr Dörr aufgetreten ist gar nicht kennen. :teufel2: |
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