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Mr.Icetea 24.03.2006 12:51

Rückverfolgung der IP?
 
Hallo Allerseits,

Ich habe einen UMTS-Router über den ich ins Internet gehe. Nun bekam ich vor kurzem eine Mail einer dubiosen Abzockfirma, die behaupten, daß ich mich auf ihrer Seite registriert und somit ein abo abgeschlossen habe. Sollte ich nicht zahlen, könnten die angeblich über meine IP den Standort meines Rechners ausfindig machen.
Da ich einen Router habe, bin ich davon ausgegangen, daß meine IP fest ist, aber scheinbar weist mir der Provider bei jedem login eine neue IP zu.

Könnt ihr mir helfen und mir erklären wie das mit den IP's ist, und ob es überhaupt möglich ist über die IP den Rechnerstandort zu ermitteln.

Vielen Dank im Voraus

MightyMarc 24.03.2006 13:07

Das klingt ein bisschen Dumpf. Entweder hast Du Dich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet - dann hätten die aber Deine Daten und müssten keine Kaffeesatzleserei mit der IP veranstalten - oder sie versuchen die Leute zu erschrecken und hoffen, dass bei entsprechend grosser Zahl auch einige dabei sind, die dann wirklich zahlen.
Fazit:
Wenn Du Dich für nichts angemeldet hat, brauchst Du auch nichts zahlen. In diesem Fall könntest Du bei weiterer Belästigung durch die Herrschaften mal Deinen Anwalt fragen, ob nicht eine strafbewährte Unterlassungserklärung Abhilfe schaffen könnte.


BTW: wie heisst denn das Webangebot?

Mr.Icetea 24.03.2006 13:16

Hallo,

Es handelt sich bei diesem Dienst um irgendeinen p2p-service. Ich kann mich nicht entsinnen mich jemals irgendwo angemeldet zu haben, was in diese Richtung geht. In der Mail steht, daß ich durch explizites Häkchen setzten deren AGB's erfüllt habe, und ich kann nicht mit Sicherheit sagen, daß sowas nie vorgekommen ist. Gegen diese Firma sind auch schon einige tausend Klagen wegen Betrugs eingegangen, aber wirklich auf der sicheren Seite ist man dennoch nicht.

Auf jeden Fallen besitzten die meinen Namen, Geburtsdatum
und Mail-Adresse, was aber natürlich auch durch Dritte möglich wär. Eindeutig wird die Geschichte halt mit der IP-Adresse. Deshalb wollte ich wissen ob das überhaupt möglich ist.

Mr.Icetea 24.03.2006 13:19

die website --> h**p://p2p-heute.com

Ich weiß noch nicht mal was die machen.

MightyMarc 24.03.2006 13:27

Zitat:

Zitat von Mr.Icetea
Ich weiß noch nicht mal was die machen.

Leute abzocken...

http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE

Wenn Du das Formular auf der Seite nicht ausgefüllt hast, kannst Du das getrost vergessen.

Edit:

Es hat nicht zufällig jemand die vollständige Anschrift inkl Emailaddy eines Polizeipräsidenten oder eines Staatsanwaltes? Wahlweise würden es auch die Daten einer Unterweltgröße tun.

Mr.Icetea 24.03.2006 13:40

vielen vielen Dank für den link,
da fällt mir jetzt echt ein Stein vom Herzen. Ich dachte schon ich müsste jetzt 180€ für nichts bezahlen.

Mr.Icetea 24.03.2006 13:41

das mit der Unterweltgröße ist auf jeden Fall eine gute Idee :lach:

art4core 27.03.2006 02:35

Zitat:

Zitat von MightyMarc
Leute abzocken...

http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE

Wenn Du das Formular auf der Seite nicht ausgefüllt hast, kannst Du das getrost vergessen.

zu obigem:selbst wenn,dürfte nichts passieren-siehe meine erfahrung mit eusms
und was die ip´s angeht,naja ich denke die provider müssen selbige schon
(in österreich ) 6monate speichern,aber:ich denke so dubiose firmen
werden kaum gerichte in bewegung setzen,um zu "ihrem recht:confused:
zu kommen- so gesehen isses relativ egal,ob ip´s geloggt werden oder nicht...
-----------------------------------------

also ich hatte da auch mit einer firma namens eu sms zu tun,
die erst mit 100 gratis sms warb und dann als ich diese nutzen wollte-bzw.einige der sms versandte-
99€ "einrichtungsgebühr" verlangen wollte:pfui: -von wegen gratis:mad:

der vollständigkeit halber sei erwähnt:das mit der gebühr stand irgendwo mehr als kleingedruckt-
ich habs erst entdeckt,als ich zum zahlen aufgefordert wurde und die page nochmal aufsuchte....

mittlerweile stehts auf der einstiegseite gleich da-wenn auch immer noch klitzeklein....

dann kams "dicke":alle monat 2-3 mails mit der aufforderung zu zahlen-
auf die erste hab ich reagiert,mit der bitte um storno-was mir nicht gewährt wurde,
weil ja quasi vertrag unterzeichnet etc.p.p.*nonaned*:crazy:

allerdings muss ich sagen, dass bis heute nichts geschah-also keine post von einem anwalt/inkassodienst etc.
ok eine sms an meine prepaidnummer bekam ich auch,wo sie mir mitteilten,
ich hätte einen anruf (der nie kam)bekommen,wäre aber nicht erreichbar gewesen,
und ich möge doch bitte mich melden-netter versuch dachte ich mir:aplaus:

also die essenz der geschicht:D -trau keinem gratisangebot nicht:snyper:


vabotn gherns sag ich nur:teufel3:

gruss knud

Shadow 27.03.2006 13:37

Zitat:

Zitat von art4core
also die essenz der geschicht -trau keinem gratisangebot nicht

Richtig, allerdings möchte ich hier im Thread und Allgemein auch einmal nahelegen, mit ihren persönlichen Daten etwas sorgfältiger umzugehen!
Zitat:

Zitat von Mr.Icetea
Auf jeden Fallen besitzten die meinen Namen, Geburtsdatum und Mail-Adresse, was aber natürlich auch durch Dritte möglich wär.

Nein! Dies ist nicht "natürlich über dritte" möglich! Welcher Dritte hat denn dein Geburtsdatum? Welcher Dritte darf denn dein Geburtsdatum weitergeben? Welchem Dritten hast DU dein Geburtsdatum gegeben?
Denk mal drüber nach.

art4core 27.03.2006 16:38

Zitat:

Zitat von Shadow
Richtig, allerdings möchte ich hier im Thread und Allgemein auch einmal nahelegen, mit ihren persönlichen Daten etwas sorgfältiger umzugehen!
Nein! Dies ist nicht "natürlich über dritte" möglich! Welcher Dritte hat denn dein Geburtsdatum? Welcher Dritte darf denn dein Geburtsdatum weitergeben? Welchem Dritten hast DU dein Geburtsdatum gegeben?
Denk mal drüber nach.

also ich kann mir vorstellen,das MrIceTea auf dieser website wo er sich registrierte,
eben so "ehrlich" war,seine richtigen daten anzugeben...:confused:

meinereiner würde bei nicht ganz "koscheren" registrierungen immer sinngemäss :
hans mayer,geboren 1.1.1911,whft.in 00000 dummstadt,weissnixstrasse 0 oder so angeben,
aber ich treib mich ja nicht auf solchen seiten rum:blabla:

erfahrungsgemäss sind solche abzocker imho nur hunde die bellen und knurren ,
aber eh nicht beissen:sleepy:können ,da sie an der kette liegen-
also kommt ihnen einfach nicht zu nahe:huepp: damits kein :heulen:

abgesehen davon muss jeder selber für sich entscheiden-wie er sich schützt:teufel2:



greetz:teufel3:

alyssa1984 17.07.2007 11:55

so hallo zusammen,
ich hab ein sehr großes problem! ich habe mich auf der seite lebenscheck.com angemeldet. die haben mir jetzt die zweite email mit einer zahlungsaufforderung geschickt. das problem ist, dass ich mich über das internet in der firma angemeldet habe. ich habe meine daten incl namen falsch angegeben. und die sagen, dass sie meine ip adresse haben. und das strafrechtlich zurückverfolgen wollen.
bitte sagt mir ob das möglich ist und was ich am besten tuen sollte.

ich kopier mal die mail und meine antwort drauf rein.
ich hoffe, dass ich bald tips von euch bekomme, in anderen foren haben sie nur gesagt ignorieren und nicht zahlen. ich habe aber angst, dass ich ärger in der firma bekomme, weil ich hier praktikantin bin und sowohl die anmeldung und die antwort von diesem firmenpc gemacht habe. ich habe auch die daten in meine richtigen daten in meiner e-mailadresse auf fiktive daten geändert, hilft das was?

Bitte helft mir, ich bin so verzweifelt, dass ich nicht mehr arbeiten kann!
ich habe jetzt meine ip überprüft wenn ich ins netz gehe ist es die selbe aber bei ipconfig /all ist es eine andere, wie geht das und was soll ich tun?

Eure Ally
:heulen:

Hallo liebes lebenscheck-team,

ich habe mich zwar auf der Seite angemeldet aber weder einen fragebogen ausgefüllt . noch an anderen test teilgenommen! ich wusste nicht mal, dass dieser dienst kostenpflichtig ist.
ich bin leider studentin und habe leider nicht die finanziellen mittel diese gebühren zu bezahlen.
Ich bitte sie den vertragsabschluss zu wiederrufen.

Mit freundlichen grüßen
earthangel223


-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 11 Jul 2007 14:35:50 +0200
Von: "lebenscheck.com Support" <service@lebenscheck.com>
An: ZENSIERT
Betreff: Letzte Zahlungsaufforderung - Bitte lesen!

> Sehr geehrter Herr ZENSIERT,
>
> Sie haben unseren Service lebenscheck.com bestellt, den offenen
> Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie
> uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
> bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten
> waren Sie entsprechend informiert.
>
> Trotz der Rechnung vom 2007-05-21 und der 1. Mahnung vom 2007-05-31 haben
> Sie noch nicht reagiert.
>
> Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 02.05.2007 10:10:00 mit
> der IP 217.10.60.85 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind,
> sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu
> machen.
>
>
> Laut unseren Unterlagen wurden bei Ihrer Registrierung falsche Daten
> angegeben. Folgende Angaben liegen uns vor:
>
> ZENSIERT
>
> Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten umgehend mit.
>
>
> Wir erwarten innerhalb der nächsten 7 Tage eine Reaktion Ihrerseits,
> ansonsten müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und gegebenenfalls
> Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
>
> Folgende gespeicherte Daten können wir den Ermittlungsbehörden vorlegen:
>
> - Registriert am 02.05.2007 10:10:00 mit der IP ZENSIERT
>
> - Anmeldung verifizert am 02.05.2007 10:11:20 mit der IP ZENSIERT in
> Verbindung mit der Email-Adresse: ZENSIERT
>
>
> - Anzahl Login auf lebenscheck.com: 1, letzter Login am 02.05.2007
> 10:11:20 mit der IP ZENSIERT
>
> -------------------------------------------------------------------------------------------
>
> Da wir keinerlei Interesse haben, gegen Sie weitere Schritte einzuleiten,
> geben wir Ihnen nun letztmalig die Chance, den offenen Rechnungsbetrag
> innerhalb der nächsten 10 Tage auf folgendes Konto einzuzahlen:
>
> Betrag: 99,00 Euro - Rechnung vom 2007-05-21
> Mahngebühr: 3,50 Euro - Gebühren 2. Mahnung
> Bereits bezahlt: 0,00 Euro
>
> Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I
> Kontonummer: 367 992 107
> Bankleitzahl: 503 201 91
> Kreditinstitut: HypoVereinsbank
> Verwendungszweck: LEBEN-988390/1172331
>
> offener Betrag: 102,50 Euro
>
> ------------------------------------------------
> IBAN: DE63 5032 0191 0367 9921 07
> SWIFT-BIC: HYVEDEMM430
> ------------------------------------------------
>
> Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir den
> Fall prüfen und gegenenfalls oben genannte Schritte einleiten.
>
> Wichtiger Hinweis:
> Sollten Sie mit absoluter Sicherheit sagen können, dass Sie Ihre Daten
> niemals auf der oben genannten Internetseite eingetragen haben, teilen Sie
> uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in
> diesem Fall als hinfällig betrachtet. Jedoch bitten wir Sie, eine
> Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten
> IP-Adresse, zu erstatten.
>
> Wenn sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass
> doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, haben Sie mit
> strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall
> selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.
>
> Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses
> Schreiben als gegenstandslos.
>
> Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.
>
> ------------------------------------
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Lebenscheck-Team
>
>
> Beauftragtes Servicecenter Europe:
> Servicecenter/interserv
> Contrada Maggiore 3
> 6612 Ascona
> Schweiz
> ------------------------------------
> Email: service@ZENSIERT.com
> Web: ZENSIERT.com ...und wie alt sind Sie?
> Telefon: 00 42 36 63 90 39 21
> Telefax: 00 42 36 63 90 39 31
> Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit
> von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
> ------------------------------------
> Headquarter:
> Interserv AG FZE
> Twin Towers
> Baniyas Road, Deira
> Dubai - United Arab Emirates
> P.O. Box: 4404, Dubai

Schneipi 17.07.2007 14:18

Scheint einschlägiger Betrug zu sein - ich persönlich würde garnicht reagieren. Dennoch würde ich Dir empfehlen zu recherchieren, ob offizielle Stellen sich bereits irgendwie dazu geäußert haben.

Edit: Vielleicht hilft Dir dieser > LINK < weiter.
Edit2: Noch ein Link zu einer Diskussion im Netzwelt-Forum. ich erlaube mir mal den User "hungriger wolf" zu zitieren:
Zitat:

Verurteilt wurden nur die, die Formfehler begangen oder Ratenzahlungen beantragt haben. Die melden sich in einem Forum normalerweise überhaupt nicht, weder hier noch bei den Kollegen der anderen Verbraucherschutzforen. Und auch von einem gerichtlichen Mahnbescheid, den irgend einer der Anbieter beantragt hat, habe ich auch nichts finden können, auch bei den Kollegen nicht. Die Sache verläuft einfach im Sande, wenn man sich richtig wehrt.

Edit by myself: Mit "Regeln" meint schnippewippe die "Spielregeln": Wenn man sich nicht wehrst, sondern alles über sich ergehen lässt, sieht es sehr, sehr schlecht aus. Leute, die auf Mahnungen nicht reagieren, halten sich nicht an die Regeln. Leute, die einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren, halten sich nicht an die Regeln. Das ist gemeint. Und wenn sie deine echten Daten nicht haben, solltest du nicht den Fehler machen, ihnen per Mail/Brief diese Daten zu schreiben.

Rene-gad 17.07.2007 14:51

@alyssa1984
Schaue dir noch das an:
Spam für teuren Lebenscheck auf Augs.blog
Rol@nd's Weblog
Generell gilt: Irgendwelche persönlichen Daten (die wahren oder die falschen ;)) muss man nur dann eingeben, wenn es wirklich notwendig ist. Ich hätte mir sofort eine Frage gestellt: In welcher Relevanz stehen Vor- und Nachname sowie die Postadresse zu den zu berechnenden Lebenserwartungen? Keine Wahrsagerin würde so was von einem Kunden verlangen, oder..?:kloppen: Da sollten lediglich die Fragen zum Geschlecht/Alter, zum Lebensstil (Raucher/Nicht-Raucher, Alkoholtrinker/Nicht-Trinker etc.) sowie zu den Erbkrankheiten der Vorahnen gestellt werden.

alyssa1984 17.07.2007 14:57

ja und was ist mit der ip adresse, die stimmt und ist die vom firmenpc!
zahlen werde ich sowieso nie :)

Rene-gad 17.07.2007 15:10

Zitat:

Zitat von alyssa1984 (Beitrag 280508)
ja und was ist mit der ip adresse, die stimmt und ist die vom firmenpc!

Die IP-Adresse (sowie die Angaben zu den Kosten, die etwas größere, als klein geschrieben sind ;)) erscheinen unter dem Anmeldeformular, also das ist für Portal-Betreiber kein Problem.
Eine andere Frage: Wie sind die überhaupt auf dich bzw. deine Firma gekommen? Die Zurückverfolgung einer IP-Adresse ist AFAIK nur mit einem von der Staatsanwaltschaft unterschriebenen Befehl möglich. Oder bin ich da falsch? :confused:

alyssa1984 17.07.2007 15:15

naja ich mach grad hier praktikum und hab mich von der firma aus dort angemeldet. als ich auf so ne seite bin wo man ips verfolgen kann hat sie mir dieselbe wie in der mail angegeben. aber wenn ich in cmd ein ipconfig /all mache hab ich ne andere ip??:confused:

Schneipi 17.07.2007 15:24

Du siehst entweder nur Deine IP im internen Netzwerk oder die Firma hat keine feste sondern dynamische. Das ist aber beides unerheblich - die sollten daraus imho sowieso nicht sofort auf die Adresse zurückschließen können: Das kann nur der Internetprovider und die Voraussetzung dafür, dass dieser die Adresse an diese dubiose Firma weitergibt wäre eine gerichtliche Verfügung (oder wie auch immer der notwendige rechtliche Schinken heisst :D ).
Die Frage ist, ob lebenscheck.com so weit geht. Aufgrund des oben von mir verlinkten Präzedenzfalles würde ich mal drauf tippen, dass die damit aber nicht durchkommen werden.
Unbedingt solltest Du aber nach vertrauenswürdigen Quellen suchen, meine Meinung hierzu verdient nichtmal das Prädikat "laienhaft" ;)

Rene-gad 17.07.2007 15:25

Zitat:

Zitat von alyssa1984 (Beitrag 280514)
aber wenn ich in cmd ein ipconfig /all mache hab ich ne andere ip??:confused:

Man soll die festen IP (hauptsächlich für (Web)-Server verwendet) und dynamische IP (hauptsächlich für (Web)-Clients verwendet) unterscheiden. Deswegen wurde in der E-Mail auch die Datum/-Zeit- Angaben angegeben. Bei jeder neuen Anwahl bekommt ein Client eine neue (dynamische) IP-Adresse zugewiesen. IP-Adresse - Wikipedia
EDIT: Moin Schneipi :party:

alyssa1984 17.07.2007 15:31

also kann mir nichts passieren? und ich bin aus dem schlamassel raus?
:confused:
das problem is es is ne sau grosse firma, und eine sehr bekannte, und vielleicht tun die bei lebenscheck genau deswegen was anfordern

Franz1968 17.07.2007 15:33

Zitat:

Zitat von alyssa1984 (Beitrag 280472)
ich habe meine daten incl namen falsch angegeben. [...] ich habe auch die daten in meine richtigen daten in meiner e-mailadresse auf fiktive daten geändert, hilft das was?

Wenn du schon vorsorglich falsche Daten angegeben hast, kann die Zahlungsaufforderung aber auch nicht wirklich überraschend gewesen sein, oder?

alyssa1984 17.07.2007 15:35

ich gebe in solchen sachen immer falsche angaben an.
sag bloss das machst du nie?

Franz1968 17.07.2007 15:38

Nein. :rolleyes:
Ich finde das hier
Zitat:

Zitat von Rene-gad (Beitrag 280505)
Irgendwelche persönlichen Daten (die wahren oder die falschen ;)) muss man nur dann eingeben, wenn es wirklich notwendig ist. Ich hätte mir sofort eine Frage gestellt: In welcher Relevanz stehen Vor- und Nachname sowie die Postadresse zu den zu berechnenden Lebenserwartungen?

besser.

Schneipi 17.07.2007 15:39

Moin Rene-gad :) Das Thema ist durchaus interessant :) Hoffe der "Herr aus der Rechtsabteilung" lässt sich hier blicken *gg*

Also Alyssa mit der Aussage "mir kann nichts passieren" wäre ich vorsichtig. Wie gesagt: Informiere Dich bitte bei Stellen, die Dir verbindliche Aussagen dazu liefern können.
Keine Frage, dass es sich hier um Abzocke handelt. Der Artikel im Augs.Blog liefert einen weiteren wichtigen Ansatz: Sämtlichen Schriftlichen Verkehr mit denen peinlichst genau dokumentieren. Vertrag umgehend widerrufen ohne dabei persönliche Angaben zu machen, etc.
Hauptsache aber sollte weiterreichende Recherche sein.

Grüße, schneipi

alyssa1984 17.07.2007 15:40

Zitat:

Zitat von Franz1968 (Beitrag 280527)
Nein. :rolleyes:
Ich finde das hier

besser.

genau das hab ich mir gedacht und nen scheiss eingegeben! aber kann jetzt irgend etwas wegen der ip passieren oder net?

Schneipi 17.07.2007 15:42

Können schon. Ob's wird, ist hier die Frage.

alyssa1984 17.07.2007 15:43

ok dann bin ich so gut wie tot :heulen:

Schneipi 17.07.2007 15:49

Bloß keine Panik! Ich wollte nur korrekt auf Deine Frage antworten: THEORETISCH könnten die damit was anfangen. Aber in Anbetracht des Sachverhaltes kann ich mir das nur sehr schwer vorstellen. Glaube nicht, dass denen auch nur ein einziges Gericht Recht geben würde. Wenn Du Dich also vorbeugend korrekt verhälst brauchst Du schonmal garnix zu befürchten.
Wäre es denn möglich, dass Du Dich einem netten Sysadmin in der Firma anvertraust und Rat einholst? :)

Schneipi 17.07.2007 15:50

Außerdem: Ein dubioser Laden wie die wird sich sicher nicht mit der Rechtsabteilung einer "großen Firma" (wie Du sagtest) anlegen - pragmatisch gedacht :D

Edit: Hehe, die Vorstellung, dass die beispielsweise die Telekom wegen "Betrugswidersetzung" verklagen hat was ^^

Franz1968 17.07.2007 15:54

Ich bin kein Jurist, habe aber mal davon gelesen, dass die Zahlungspflicht davon abhängt, ob der "Kunde" mit vertretbarem Aufwand erkennen konnte, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Einen der Links, die Schneipi gepostet hat, verstehe ich auch so (Posting von 15 Uhr 18).
In einem solchen Fall würde ich überlegen, ob ich zehn bis zwanzig Euro in eine Beratung bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale investiere.

ordell1234 17.07.2007 16:05

Die e-mail ist juristischer Hokuspokus und kompletter Schmarrn. Das Problem liegt an anderer Stelle. Wenn der Laden bösartig ist, weist er dein Unternehmen darauf hin, dass du am Firmen-Pc privat das Internet genutzt hast. Das ist arbeitsrechtlich durchaus relevant, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt war, bzw. wissentlich geduldet wurde. Gruß

alyssa1984 17.07.2007 16:19

ich darf und muss in der arbeit das internet nutzen um meine arbeit zu erledigen. ohne internet hätte ich ja nichts zu tun und das wäre schrecklich, wenn die praktikantin ,die dafür nicht mal geld bekommt, nichts zu tün hätte

BataAlexander 17.07.2007 18:07

Auch wenn ich die Entstehung dieses Problems immer wieder nur kopfschüttelnd wahrnehmen kann, hier mal ein aktueller Link zu dem Thema.

Bata

alyssa1984 17.07.2007 20:57

glaubt ihr es bringt was wenn ich per mail ein widerrufsschreiben schicke?

ordell1234 18.07.2007 02:18

Zitat:

Zitat von alyssa1984 (Beitrag 280472)
ich kopier mal die mail und meine antwort drauf rein...
Hallo liebes lebenscheck-team,...
...Ich bitte sie den vertragsabschluss zu wiederrufen.

Das hast du bereits, oder nicht :confused:. Nochmal deutlich: Nicht die mail ist das Problem, sondern die Frage, ob du berechtigt das Internet für private Zwecke nutzen durftest. Der "Vertragsabschluß" wie dein "Widerruf" ist da eher nebensächlich und Mickeymaus.

Durftest du dir am Firmen-PC dein Lebensalter voraussagen lassen oder Orchideenerde bei ebay bestellen? Unternehmen und Arbeitsgerichte sind in den letzten Jahren da sehr humorlos bei dieser Unterscheidung geworden. Du wirst also im Zweifel nicht gefeuert, weil du eine bekloppte Seite im Netz aufgerufen hast, sondern allein deshalb, weil du privat surfst. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen :teufel1:, sondern nur den Schwerpunkt verlagern. Gruß

alyssa1984 18.07.2007 07:22

ich bin doch hier nur praktikantin. gefeuert werden kann ich nicht! aber vielleicht nicht übernommen :(

Enrib 31.12.2007 15:09

Naja.... Ich habe auch solche e-Mail bekommen bei der 3 Mahnung war es schluss hab nie wieder was von denen gehört. Und eben die frage ist hier ob du das Internet der Firma für private Zwecke nutzen darfst! Wie z.B ich ich habe mienen Lehrvertrag unterschrieben(als Informatiker) und dann musste ich noch 2 Beiblätter unterschreiben in dem stand "Die private Nutzung der zur Verfügung stehender Online-Dienst sowie des E-Mail Systems sind nach Möglchkeit auf die Freizeit zu beschränken. Bei verdacht auf Missbrauch behält sich der Arbeitgeber eine überwachung vor." Das heisst ich darf das internet wärend meiner Pausen nutzen! Aber dazwischen nut für Arbeitszwecke!

Mfg EnriBirne

P.S Interview mit Thomas Bradler, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Thomas Bradler arbeitet als Jurist im „Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.“. Im Gespräch mit c't gibt er Hinweise, wie Betroffene überraschenden Forderungen von Web-Neppern angemessen begegnen können.

c't: Herr Bradler, mit dem Bundesverband verfolgen Sie unter anderem Betreiber von Nepp-Sites im Internet. Was würden Sie Personen raten, die auf Lockangebote hereingefallen sind und eine Rechnung oder ein Mahnschreiben von den Anbietern erhalten?

Thomas Bradler: Wir raten den Verbrauchern, bei versteckten Preisangaben die Rechnung nicht zu bezahlen, weil in diesen Fällen nach unserer Auffassung überhaupt kein Vertrag zustande kommt. Das sollte man dem Unternehmen schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern. Hilfsweise empfiehlt es sich, vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen beziehungsweise den Vertrag anzufechten. Bei individuellem Beratungsbedarf kann man sich an die Verbraucherzentrale im jeweiligen Bundesland wenden.

c't: Was ist von der Drohung mancher Anbieter zu halten, im Falle der Nichtzahlung für einen negativen Schufa-Eintrag der betreffenden Person zu sorgen?

Bradler: Für einen Schufa-Eintrag ist zunächst Voraussetzung, dass der Anbieter überhaupt Vertragspartner der Schufa ist. Außerdem darf eine Meldung an die Schufa nicht erfolgen, wenn der Verbraucher die Forderung gegenüber dem Anbieter bestritten hat. Kommt es trotz allem zu einem Eintrag, kann der Verbraucher bei der Schufa unter Vorlage des Widerspruchsschreibens die Löschung erreichen.

c't: Gegen welche Lock-Domain-Inhaber sind Sie bereits vorgegangen und wen haben Sie aktuell im Visier?

Bradler: Insgesamt haben wir bereits Betreiber von weit über 50 Internet-Sites mit Abo-Fallen abgemahnt. Aktuell richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Angebote der Firmen NetContent Ltd. und Schmidtlein GbR. Gegen letztere führen wir derzeit ein Gewinnabschöpfungsverfahren, welches uns ermöglichen soll, die wettbewerbswidrig erlangten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse herauszuverlangen.

c't: Was können Sie gegen Anbieter unternehmen, die vom Ausland aus agieren?

Bradler: Grundsätzlich können wir auch gegen diese Anbieter vorgehen und vor deutschen Gerichten Klage erheben. Allerdings scheitert oft bereits die Zustellung unserer Abmahnung im Ausland - insbesondere dann, wenn es sich lediglich um Briefkastenfirmen handelt.

c't: Konnten Sie sich bei Ihren Bemühungen zur Eindämmung von Internetbetrügereien vor Gericht eigentlich stets durchsetzen oder gibt es auch Fälle, in denen mal ein zwielichtiger Anbieter Recht bekommen hat?

Bradler: Bisher waren wir noch in keinem Verfahren gegen Lock-Domain-Inhaber gerichtlich unterlegen. Eine Vielzahl von Entscheidungen steht jedoch noch aus.

c't: Woran liegt es eigentlich, dass man bislang so wenig über Urteile oder einstweilige Verfügungen gegen Anbieter, die für bestimmte Vertragsfallen oder dubiose Anlock-Sites verantwortlich sind, gehört hat?

Bradler: Das liegt daran, dass es noch kein einziges Urteil gibt, in welchem das Gericht tatsächlich eine Entscheidung treffen musste, ob die Gestaltung der Internetseiten wettbewerbswidrig ist oder nicht. Bisher haben die Anbieter den von uns geltend gemachten Unterlassungsanspruch spätestens in der mündlichen Verhandlung anerkannt. Damit gewinnen wir zwar den Prozess, eine Entscheidung in der Sache unterbleibt jedoch. Aufgrund dessen ist eine Grundsatzentscheidung, welche die Standards für die Angabe der Kostenpflichtigkeit eines Angebots im Internet festlegt, bislang nicht ergangen.

c't: Wie sieht es eigentlich mit der Strafbarkeit von Vertragsfallenstellern und Lockanbietern aus? Ist schon einmal ein Verantwortlicher wegen Betrugs verurteilt worden?

Bradler: Unseres Wissens ist bisher kein Anbieter strafrechtlich belangt worden. Da den Staatsanwaltschaften jedoch eine Vielzahl von Strafanzeigen vorliegen, gehen wir davon aus, dass sie ermitteln und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben werden.


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