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W_Dackel 17.06.2012 21:47

§ 303b StGB Computersabotage - dejure.org

Der Trojaner ist wie er ist eine Straftat. Fragt sich nur welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und vielleicht schon ermittelt. Wie du im Text sehen kannst könnten die Täter mit bis zu 10 Jahren rechnen... wenn man sie denn erwischt.

Das mit den Sicherungskopien ist ein Hinweis darauf dass er riskiert dass sein Betrieb hopps geht wenn er keine Datensicherung organisiert. So etwas kann durch einen Trojaner, einen "Headcrash" oder einen Brand im Büro passieren und ist bei den heutigen Preisen für externen Speicherplatz schlichtweg nicht zu verstehen.

Peter I. 17.06.2012 22:29

Zitat:

Zitat von W_Dackel (Beitrag 847916)
§ 303b StGB Computersabotage - dejure.org

Der Trojaner ist wie er ist eine Straftat. Fragt sich nur welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und vielleicht schon ermittelt. Wie du im Text sehen kannst könnten die Täter mit bis zu 10 Jahren rechnen... wenn man sie denn erwischt.

Danke für den Tip. Offenbar ist man bei der Polizei (genauso wie beim Finanzamt) gezwungenermaßen vorsichtig mit allem, was als Rechtsberatung mißverstanden werden kann.

Zitat:

Das mit den Sicherungskopien ist ein Hinweis darauf, dass er riskiert, dass sein Betrieb hopps geht, wenn er keine Datensicherung organisiert. So etwas kann durch einen Trojaner, einen "Headcrash" oder einen Brand im Büro passieren und ist bei den heutigen Preisen für externen Speicherplatz schlichtweg nicht zu verstehen.
Jein. Daß jemand angeschnallt ist, berechtigt es keinem anderen Verkehrsteilnehmer, ihm die Vorfahrt zu schneiden.
Das ist dann nur eine Frage durchsetzbaren Schadenersatzes, wobei man diesen zuerst einmal nachvollziehbar beziffern und dann noch realisieren können muß.

Im übrigen sollte es unabhängig von Datenverlusten reichen, einem Selbständigen den Laptop so geschickt terminiert außer Gefecht zu setzen, daß er mehrere Termine nicht wahrnehmen kann, bis dieser - nötigenfalls von einem Fachmann - instandgesetzt worden ist. Wenn man das nicht glaubhaft vortragen kann, ...

W_Dackel 17.06.2012 23:52

Exakt.

Ich nehme an dass die Beamten auf der Wache diesen Paragraphen gar nicht kannten.. ist noch relativ neu, und dürfte bei ihnen einfach nicht zum Tagesgeschäft gehören.


Die Behörden schnappen zwar immer wieder mal jemanden der Botnetze kontrolliert, aber dann nachzuweisen dass er derjenige war der den Trojaner auf dem Rechner des Betreffenden kontrollierte.. dann den Schaden beziffern, dann auf Schadenersatz verklagen.. und dann muss ja auch noch Geld da sein von dem der Beklagte den Schadenersatz bezahlen kann..

Daher meine Pauschalaussage dass der Schaden wohl nicht ersetzt werden wird... Anzeige aber sicher Sinn macht. Je nach Zahl der Fälle kann die Staatsanwaltschaft dann evtl. mehr Ressourcen auf den Fall ansetzen, und der Verschlüsselungstrojaner scheint ja sehr viele Opfer gefunden zu haben...

Peter I. 18.06.2012 17:48

Zitat:

Zitat von W_Dackel (Beitrag 847944)
Exakt.

Ich nehme an, dass die Beamten auf der Wache ...

Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein "führt die Polizeidirektionen und die Wasserschutzreviere" https://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Organisation/Landespolizeiamt/landespolizeiamt_node.html
Eine Polizeiwache ist m. E. etwas anderes.

Zitat:

... diesen Paragraphen gar nicht kannten.. ist noch relativ neu, und dürfte bei ihnen einfach nicht zum Tagesgeschäft gehören.
Das dachte ich eben auch. Nun habe ich nicht in der Wache gesessen, sondern in einer dem Innenministerium direkt unterstellten Behörde angerufen und das Ergebnis war die Frage, weshalb ich denn Anzeige erstatten wolle (das wollte ich eigentlich von den Leuten dort wissen, denn um ein Offizialdelikt zur Anzeige zu bringen, sollte man keinen Anwalt zahlen müssen) und der dringende Hinweis, den Dienstweg einzuhalten.

Zitat:

Die Behörden schnappen zwar immer wieder mal jemanden der Botnetze kontrolliert, aber dann nachzuweisen, dass er derjenige war, der den Trojaner auf dem Rechner des Betreffenden kontrollierte ... dann den Schaden beziffern, dann auf Schadenersatz verklagen.. und dann muss ja auch noch Geld da sein von dem der Beklagte den Schadenersatz bezahlen kann ...
Daher meine Pauschalaussage, dass der Schaden wohl nicht ersetzt werden wird... Anzeige aber sicher Sinn macht.
Den Schaden zu beziffern ist Sache des Geschädigten. Und das ist eine wunderbare Gelegenheit, den eigenen Anwalt schier zur Verzweiflung zu bringen, die von den Leuten auch höchst ungern ausgelassen wird. Viele sind nicht in der Lage, der doch recht konkreten Aussage "acht Stunden Produktionsausfall" einen Eurobetrag zuzuordnen. Infolgedessen kann der Anwalt keinen Schadenersatz fordern und der Richter keinen zusprechen. Auf die Frage, ob der Ganove zahlungsfähig wäre, kommt es bei dieser Konstellation ja schon gar nicht mehr an. Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ist erstaunlicherweise nicht immer gottgegeben, sondern hat recht unterschiedliche Ursachen.

Zitat:

Je nach Zahl der Fälle kann die Staatsanwaltschaft dann evtl. mehr Ressourcen auf den Fall ansetzen, und der Verschlüsselungstrojaner scheint ja sehr viele Opfer gefunden zu haben ...
Die zuständige Staatsanwaltschaft habe ich heute früh über ihr Kontaktformular gebeten, mir aus prozeßökonomischen Gründen die Staatsanwaltschaft zu nennen, die sich in diese Fälle schon eingearbeitet hat. Mal schaun, was die mir antworten ...

Peter I. 19.07.2012 12:58

Das Landespolizeiamt hat die mail zuständigkeitshalber weitergeleitet, infolgedessen erhielt ich vorige Woche von der hiesigen Polizeidienststelle eine e-mail, daß ich doch mal auf eine Zeugenaussage vorbeikommen möge. Da war ich grade nicht in D und daher war der Termin nun erst heute.

Quintessenz: ob des Tatortprinzips (Wohnort/Sitz des Geschädigten) führt wohl mittlerweile jede deutsche Staatsanwaltschaft eine Akte zu dem Fall. Gebündelt werde erst, wenn es - wie bei dem Random-Fall - einen konkreten Beschuldigten gebe. An einem Anschlagbrett im Korridor der Kriminalabteilung sah ich ein Zitat eines früheren deutschen Staatsoberhauptes:

Zitat:

Es ist den Untertaten verboten, den Maßstab ihrer beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit zu legen.

Undertaker 19.07.2012 13:53

@Peter,
selbst Schuld, warum erweiterst Du nicht Deinen Horizont und damit die Einsicht.
Schnapp Dir den Beschuldigten oder beauftrage die Detektei Stahl und führe ihn der Obrigkeit vor, damit eine Handlung initiiert wird. :blabla:

Volker

markusg 19.07.2012 14:03

hi
es ist nicht so, dass jetzt jede einzelne dienststelle allein ermittelt, es gibt bereits in einigen bundesländern zentrale behörden die verantwortlich für die ermittlungen sind.
kommt warscheinlich auch eher darauf an, an welche dienststelle man gerät.

Peter I. 19.07.2012 14:30

@ Undertaker:

Es wird wohl seinen Grund haben, daß die hiesigen Kriminalbeamten dieses Zitat so an ihr ansonsten reichlich bestücktes Dienstbrett gepinnt haben, daß es einem zufällig daran vorbeilaufenden Unbeteiligten sofort auffallen muß ...

W_Dackel 19.07.2012 15:55

Zitat:

Zitat von Peter I. (Beitrag 868920)
Das Landespolizeiamt hat die mail zuständigkeitshalber weitergeleitet, infolgedessen erhielt ich vorige Woche von der hiesigen Polizeidienststelle eine e-mail, daß ich doch mal auf eine Zeugenaussage vorbeikommen möge. Da war ich grade nicht in D und daher war der Termin nun erst heute.

Quintessenz: ob des Tatortprinzips (Wohnort/Sitz des Geschädigten) führt wohl mittlerweile jede deutsche Staatsanwaltschaft eine Akte zu dem Fall. Gebündelt werde erst, wenn es - wie bei dem Random-Fall - einen konkreten Beschuldigten gebe. An einem Anschlagbrett im Korridor der Kriminalabteilung sah ich ein Zitat eines früheren deutschen Staatsoberhauptes:

Könntest du noch das Staatsoberhaupt nennen ? Klingt arg nach Kaiser Wilhelm...

goldfield001 12.08.2012 23:53

Ist doch unwichtig ob er angezeigt wird oder nicht. Es wird wohl kaum von der Polizei der oder diejenigen gefunden werden und Schadenersatz gefordert werden. Sie wären ja dumm wenn sie so eine Abzocke starten würden und nicht wissen würden wie man Kohle versteckt.
Viel wichtiger wäre den Trojaner im Keim zu ersticken. Garnicht erst zulassen, daß er auf die Webseiten kommt um sich darüber zu verbreiten. Es unmöglich machen Funktionen durch diesen Trojaner, egal in welcher Mutation auf dem PC zulassen.
Wieso überlegt sich jeder wie man die immer neuen Mutationen des Trojaners los wird anstatt sich zu überlegen wie man es dem Trojaner unmöglich macht auf das System ein zu dringen. Das sollte nicht erst über kostenpflichtige Software geschehen, sondern sollte generell von allen Anbietern sowie dem BKA (ist ja schließlich Rufschädigung) gefixt werden.
Eigentlich sollte sich jeder Programierer und Hacker daran setzen was dagegen zu unternehmen, denn derjenige schadet jedem.
Das Ding ist ja mittlerweile nicht nur auf illegalen Seiten sondern auf vielen Privaten Seiten auch schon. Mich wundert, daß Google und co noch nicht damit befallen sind. Der "Bundestrojaner" nimmt langsam Ausmaße an, die den I-love-You um weites schlägt. Da sollte das Interesse etwas daran zu machen doch groß sein.

stefanbecker 13.08.2012 06:17

Schaut euch mal in Linuxforen um, dann wisst ihr, wie einfach man es den Virenautoren macht.

Leute ohne Ende wollen unbedingt einen eigenen Server, kennen aber nicht mal die Installation von Paketen. Da sind die Sicherheitslücken durch alte Pakete und schlechte Konfiguration vorprogrammiert.

Bei so Fragen würde ich am liebsten einen Link auf dieses Forum setzen, dann kann sich der neue Serveradmin mal direkt mit den Folgen seines Tuns befassen. Aber das ist eh zwecklos, dann fragen wir halt in einem anderen Forum, zur Not bei gutefrage.net.

Auf der anderen Seite sieht es ja nicht besser aus. Die Warnung, Anhänge in Mails nicht zu öffnen, werden ja schon bald in die Geburtsurkunde gedruckt. Im Bekanntenkreis habe ich halt auch Leute wie Sepp Allesanklickberger (nach dem Virus ist vor dem Virus) und andererseits vorsichtige Leute, die lieber mal fragen. Letzteres ist mir 1000 mal lieber, spart viel Folgearbeit und ergibt immer wieder echte Kontakte zu netten Menschen.


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