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Jörg Tauss der Märtyrer, im Kampf gegen Kinderpornographie. :uglyhammer: |
Ich dachte, in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung!? :balla: |
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Marc |
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ciao, andreas |
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Das Video zeigt genau das was ich eigentlich schreiben wollte. Ich sag einfach mal Orwell lässt grüßen. Obwohl....den Überwachungsstaat haben wir ja schon längst das einzige was noch fehlt ist die restriktive Unterdrückung. |
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...man braucht ja auch noch was für die nächste Wahl....:kloppen: |
25.09.2009, 6:07 Verfassungsschutz soll zur Polizei werden Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben. Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor: Der Verfassungsschutz soll zahlreiche neue Kompetenzen erhalten und zur allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden. Dies ergibt sich aus einem Konzept, das in dem von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesinnenministerium ausgearbeitet worden ist. Es nennt sich "Vorbereitung Koalitionspapier", trägt das Datum 22. September und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Forderungen darin gehen über das CDU-Wahlprogramm hinaus. Das Papier zielt darauf ab, die Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei zusammenzufassen. weiter auf: Sueddeutsche.de |
Der Einfluss der Lobby Netzsperren 24.10.2009, 13:56 Interview: Johannes Kuhn Das Verfassungsgericht erlaubt Frankreichs Behörden, Bürgern den Zugang zum Internet zu kappen. Bürgerrechtler Jérémie Zimmermann wehrt sich. Am Donnerstag hat der französische Verfassungsrat Internetsperren für Raubkopierer gebilligt. Nach dem sogenannten Hadopi-Gesetz können Richter illegales Herunterladen von Software, Musik oder Filmen mit einer Sperre des Internetanschlusses sanktionieren. Die der französischen Regierung unterstehende Behörde Hadopi verschickt dabei zunächst zwei Abmahnungen an Nutzer, die verdächtigt werden, illegal urheberrechtlich geschützte Songs heruntergeladen zu haben. Werden die Warnungen ignoriert, kann die Behörde bei Gericht beantragen, den Internetanschluss des Beschuldigten zu sperren. Auch die zusätzliche Möglichkeit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine maximal zweijährige Gefängnisstrafe ist vorgesehen. Das Gesetz soll noch in den nächsten Tagen unterzeichnet werden, erste Abmahnungen sollen nach der Einrichtung der Behörde Anfang 2010 verschickt werden. Jérémie Zimmermann ist Mitbegründer von La Quadrature, einer Bürgerrechtsorganisation, die gegen das Gesetz kämpft (eine Liste ihrer Geldgeber finden Sie hier). Netzsperren - Der Einfluss der Lobby - Computer - sueddeutsche.de |
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