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MyThinkTank 04.12.2003 11:51

Hallo!

In der TELEPOLIS ist ein interessanter Artikel zum Thema Datenschutz, den ich zur Abwechslung einmal als erfreulich bezeichnen würde.


""Täglich deutschlandweit 15 Terabyte an Verbindungs- und Nutzungsdaten

Jens Herrmann 04.12.2003

Vorratsdatenspeicherung immer noch verfassungswidrig, teuer und größtenteils nutzlos

Nachdem der Bundesrat bereits im Jahr 2002 daran scheiterte, Internet Service Provider zu verpflichten, Verbindungs- und Nutzungsdaten zu speichern (Kein Anfangsverdacht, keine Befristung, keine Zweckbindung), startet er nun einen neuen Versuch. In einer Diplomarbeit am Lehrstuhl Informatik und Gesellschaft der TU Berlin haben Bianca Uhe und ich die Auswirkungen einer Vorratsdatenspeicherung untersucht.

Im Mai 2002 entwarf der Bundesrat ein Gesetz zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern , das eine sechsmonatige Speicherverpflichtung für Verbindungs- und Nutzungsdaten im Internet enthielt. Bevor der Entwurf im Bundestag beraten werden konnte, war es allerdings Herbst geworden, die Bundestagswahlen fanden statt und der Entwurf verfiel.

Da der Entwurf aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen nicht beschlossen werden konnte, war klar, dass es früher oder später einen neuen Vorstoß geben würde. Deshalb untersuchten wir in unserer Diplomarbeit: Überwachung im Internet (Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat durch Internet Service Provider) die damals vorgeschlagenen Regelungen unter technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

In der Arbeit kamen wir zu dem Ergebnis, dass gegen eine Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht nur massive verfassungsrechtliche Bedenken sprechen, sondern dass sie auch extrem teuer für Internet Service Provider ist und außerdem mit verhältnismäßig geringem Aufwand umgangen werden kann. In den letzten Jahren wurden Verfahren und Anwendungen entwickelt, die eine Kommunikation im Internet ermöglichen und von einer Vorratsdatenspeicherung nicht erfasst werden würden. Beispiele dafür sind P2P-Netzwerke oder Anonymisierungstools.

Wer im Internet Straftaten begehen will, kann dies auch tun, wenn Vorratsdaten gespeichert würden. Einerseits erlauben es Anonymisierungstools wie JAP, die Herkunft von Daten zu verschleiern, andererseits ist die Polizei schon heute kaum in der Lage, alle vorhandenen Daten auszuwerten. Zu einer effizienteren Strafverfolgung wird eine Vorratsdatenspeicherung also nicht führen. . Auf die Anbieter von Internet-Dienstleistungen würden zudem immense Kosten zukommen. Nach unserer Schätzung müssten täglich deutschlandweit 15 Terabyte an Verbindungs- und Nutzungsdaten gespeichert werden. Davon entstünden etwa 9 Terabyte als Nutzungsdaten in Form von Webserverlogs, 4 Terabyte als Verbindungsdaten bei den Access Providern und der Rest als Nutzungsdaten anderer Internetanwendungen, wobei Email mit knapp einem Terabyte an der Spitze steht. Diese Zahlen wurden aufgrund von Schätzungen und Hochrechnungen ermittelt, da in diesem Bereich keine konkreten Zahlen vorliegen.

Weiterhin müsste man auch hohe Anforderungen an die Aufbewahrungssicherheit der Daten stellen. Neben der reinen Speicherung fallen auch Kosten für Klimatisierung, Schutz vor Feuer- und Wasserschäden, Zugangskontrolle und unterbrechungsfreie Stromversorgung an. Realistisch ist hier ein Preis von 750.000 Euro pro Terabyte und Jahr. Bei einer Aufbewahrungszeit von 6 Monaten entstünden auf dieser Grundlage jährliche Kosten für die deutsche Internetwirtschaft in Höhe von zwei Milliarden Euro. Bei einem Gesamtjahresumsatz von etwa 56 Milliarden Euro - Angaben von eco für 2002 - wahrlich keine Peanuts wie vom Bundesrat behauptet . Das könnte dazu führen, dass viele kleinere (und eventuell auch größere) Unternehmen nicht in der Lage wären, die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu tragen.

Diese hohen Belastungen stellen einen Eingriff in das Berufsausübungsrecht des Grundgesetzes dar. Deshalb und wegen massiver Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger verstößt die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verhältnismäßigkeit im deutschen Recht und ist damit verfassungswidrig. Zwar bietet die Speicherung von Daten im Internet die Möglichkeit, so manchen Straftäter zu finden, der ansonsten unentdeckt bliebe. Das erlaubt es aber nicht, gleich alle Internetnutzer zu kriminalisieren. Mit dem gleichen Argument könnte man sonst auch eine flächendeckende Wohnungsüberwachung befürworten.

Als Alternative zur flächendeckenden Speicherung von personenbezogenen Daten schlagen wir eine Speicheranordnung nach dem Prinzip des "quick freeze - fast thaw" vor. Bei dieser anlassbezogenen Einzelfallspeicherung können Provider von den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet werden, bestimmte Daten von einer Löschung auszunehmen, bis ein richterlicher Beschluss zur Herausgabe erwirkt wird. Diese Methode wird bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit informell bereits angewendet und wäre im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung jedenfalls das mildere Mittel.""

Link: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/16235/1.html


Gruß!
MyThinkTank


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