Trojaner-Board

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Shadow 27.01.2006 16:05

Verzeih wenn ich dich in dieser fruchtlosen Sache ein klein wenig unterstütze
Zitat:

Zitat von Schrulli
denk doch mal nach: Solange Du von zu hause aus surftst, hat Deine Telefondose/Kabeldose/Stromdose/Dein Satellit eine "Einwahlnummer" ins Netz.
Du kannst machen was Du willst, die hast Du und irgendwo wird diese auch gespeichert. Je nach Anonymizer halt wonaders.

1.) Diese Adresse wird IMMER, IMMER beim Zugangsprovider gespeichert und es sind immer Daten, die der Zugangsprovider DIR gegeben hat.
2.) Und wenn ein kleiner galaktischer Troll glaubt über einen "Anomysierungs-Proxy" surfen zu müssen, dann werden seine Daten dort auch noch gespeichert (und die meisten dieser Server dürfen NICHT als vertrauensvoll gelten). Nur der Zieladressat kennt dann erst einmal nur die Adresse dieses Servers.
3.) Auch beim Spoofing hat der Zugangsprovider die Zugangsdaten (und nicht nur Zugangsdaten)

MightyMarc 27.01.2006 19:30

Zitat:

Zitat von Schrulli
Hallo,

also ich erkläre Dir aber nicht, wie man spooft, oder welche tolle Software es dann däfür gibt, das ist eh alles eine Verschnitzelung hier.

Was hat denn Panda mit der Sache zu tun? :balla:

BataAlexander 28.01.2006 03:21

Hallo,
Zitat:

Zitat von MightyMarc

ein Fuchs der mächtige Marc, immer ein Auge offen und das andere zugeschwollen. ;)

"Off Topic" klingt sooo doof und das war mal nett.

Weitermachen :party:

Gruß

Schrulli

MightyMarc 28.01.2006 05:57

Zitat:

Zitat von Schrulli
Hallo,

ein Fuchs der mächtige Marc, immer ein Auge offen und das andere zugeschwollen. ;)

Morgens sind bei mir beide Augen zugeschwollen ^^

Bleibt da noch die Gretchenfrage:

Wie halten Sie es mit Panda? Oder genauer: Wie halten Sie es mit Sznycel un der Sznycelisierung?

M!l!ek!

http://einstein.phys.uwm.edu/user_pr...ages/39648.jpg

BTW: ich kann doch nichts anderes.... *heul*

Princ_of_Galaxy 29.01.2006 00:17

k das klinkt alles sehr einleuchtend aber jetzt mal ne dumme frage gestellt:

folgendes zenario:

ich deaktiviere jetzt alle sicherheitseinstellungen,
schaue das ich mir irgend einen trojaner einfange,
gehe dan zur polizei,
da der trojaner ja irgendwie mit seinem schöpfer kommunizieren
muss verfolgt die die ip zurück
und verhaftet den hacker dan.(hoffe zumindest das schadprogramme verschicken strafbar ist)

fals die zurückverfolgte adresse von einem gehackten pc kommt
kann man von dem ja dan die kommunikation bis zum hacker verfolgen und den hacker dann verhaften.


---> bald gibt es keine hacker mehr und internet is sicher


zugegebenermassen bischen naiv geschrieben(wo gibts eigentlich den smilie mit dem heiligenschein??)
aber warum nicht nach meinem bisherigen wissen müsste das doch so klappen oder nicht??

BataAlexander 29.01.2006 04:09

Hallo,
Zitat:

Zitat von Princ_of_Galaxy
aber warum nicht nach meinem bisherigen wissen müsste das doch so klappen oder nicht??

der von Dir abgebildete Weg, ist an sich richtig, aber Du musst die Rahmenbedingungen sehen:

- IP Daten nicht zugäglich, da die Server/Rechner irgendwo in der Welt stehen
- anonyme Interntcafés
- Rechtssituation in dem Land, von dem der Trojaner ausging

Frag Dich mal , warum soviele "Warez" Server in Russland bzw. in den GUs Staaten stehen?
Da kann man erst mal ein halbes Jahr nach den Server Besitzern suchen.

Gruß

Schrulli

BataAlexander 29.01.2006 04:09

xxx doppelt xxx

MightyMarc 29.01.2006 04:50

Zitat:

Zitat von Schrulli
Frag Dich mal , warum soviele "Warez" Server in Russland bzw. in den GUs Staaten stehen?
Da kann man erst mal ein halbes Jahr nach den Server Besitzern suchen.

Das Problem ist halt, dass ein russicher Staatsanwalt nicht gerade alles stehen und liegen lässt, wenn ein deutscher Kollege ihn um Amtshilfe bittet. Verschärft wird das noch, wenn man per Proxy-Chaining, den deutschen Staatsanwalt nötigt, den russischen Kollegen zu kontaktieren, um ein Jahr später zu erfahren, dass er sich jetzt mit nem chinesischen Kollegen auseinandersetzen darf. Wenn dann rauskommt, dass der nächste in der Reihe ein Nigerianer ist, der Amtshilfe leisten soll, hat der dt Staatsanwalt das Prozedere das erste und letzte Mal angestimmt.

BataAlexander 29.01.2006 04:54

Hallo,

Fazit: steinig ist der weg, welcher zu gehen ist!
Daher trifft man sowas in der Praxis nur bei großschäden und prominenten Angegriffenen.

Gruß

Schrulli

Princ_of_Galaxy 10.02.2006 14:33

öm ich meine ich wüsste einen weg anonym zu surfen.
Man muss doch eigentlich nur durch ein fremdes ungesichertes w-lan netz ins internet gehen und schon weiß niemand mher wer du bist.
oder?

Shadow 10.02.2006 14:43

Du bist schon ein toller Hecht, ist hier schon (versteckt) mehrmals erwähnt worden, ist nicht neu - aber dafür illegal.

Für alle Unbedarften, selbst wenn es unter gewissen Umständen (wenn nicht abgesichert und kein Schaden entstanden) nicht mit Strafe verfolgt wird, so ist es doch nicht legal.

Princ_of_Galaxy 10.02.2006 16:27

Zitat:

Zitat von Shadow
Du bist schon ein toller Hecht, ist hier schon (versteckt) mehrmals erwähnt worden, ist nicht neu - aber dafür illegal.

Für alle Unbedarften, selbst wenn es unter gewissen Umständen (wenn nicht abgesichert und kein Schaden entstanden) nicht mit Strafe verfolgt wird, so ist es doch nicht legal.


hm anderstrum könnte man aber auch sagen das es dan verboten werden müsste ungesicherte netzwerke zu unterhalten oder?


immerhin is das ja sozusagen ein hilfestellung für eventuelle illegale aktionen oder?

Shadow 10.02.2006 17:49

Zitat:

Zitat von Princ_of_Galaxy
hm anderstrum könnte man aber auch sagen das es dan verboten werden müsste ungesicherte netzwerke zu unterhalten oder?

immerhin is das ja sozusagen ein hilfestellung für eventuelle illegale aktionen oder?

Deshalb gibt es ja die Rechtsmeinung, dass es nicht strafbar ist - dies bedeutet aber nicht, dass es legal wäre.

Und ein findiger Rechtsanwalt könnte (und würde)da durchaus was versuchen in Richtung Beihilfe.

Heike 10.02.2006 17:52

Zitat:

Doch auch unter dem Blickwinkel der rechtsstaatlich begründbaren Reichweite staatlichen Strafens läßt sich eine Kriminalisierung der Nutzung offener WLANs nicht vertreten. Dies folgt insbesondere aus der Tatsache, dass für den Nutzer eines Netzes nicht unmittelbar zu erkennen ist, ob ein offenes WLAN für den öffentlichen Gebrauch vorgesehen ist oder nicht.
Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/arc...x.php3?seite=7

Es kommt wohl immer auf die speziellen Verhältnisse an, kann ja auch so "offen" gewollt sein. ;)

Viele Grüße,
Heike :teufel3:

MightyMarc 10.02.2006 17:55

Zitat:

Zitat von Princ_of_Galaxy
hm anderstrum könnte man aber auch sagen das es dan verboten werden müsste ungesicherte netzwerke zu unterhalten oder?
immerhin is das ja sozusagen ein hilfestellung für eventuelle illegale aktionen oder?

Falls ich nicht ganz schräg liege, könntest Du für den Schaden, der durch einen völlig ungesicherten Rechner entsteht, zivilrechtlich belangt werden.

aus:
http://www.bsi.de/literat/studien/antispam/antispam.pdf

Eine Strafbarkeit der Weiterverbreiter scheidet bereits mangels eines entsprechenden Vorsatzes aus. Doch auch wer fahrlässig handelt, also die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt”, haftet zivilrechtlich unter bestimmten Umständen für dadurch von ihm verursachte Schäden. Ein Anspruch auf Schadensersatz kommt aber nur dann in Betracht, wenn für PC-Nutzer eine Verpflichtung besteht, Rechner und Netzwerke gegen die Verbreitung von Malware abzusichern. Anspruchsgrundlage wäre in diesem Fall der § 823 Abs. 1 BGB. Umstritten ist allerdings, aus welchen Vorschriften sich gegebenenfalls solche Verpflichtungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, der Jurist spricht von so genannten „Verkehrssicherungspflichten”, ergeben könnten.


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