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NATO-Handbuch definiert den Cyberkrieg NATO-Handbuch definiert den Cyberkrieg Zu den Regeln gehört die Festlegung, dass staatliche Cyberkrieger keine Einrichtungen wie Atomkraftwerke angreifen dürfen, mit denen die Zivilbevölkerung unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt ist. An Cyberangriffen beteiligte Hacker gelten als Kombattanten. Weiterlesen... |
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