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hel47 12.12.2014 20:09

Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it
 
Habe heut ein schreiben des Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it bekommen mit einem Anhang.Mir ist das schleierhaft und werde die Nachricht nicht öffnen.hatte damit schon jemand Ehrfahrung?

kuhlambo12 12.12.2014 21:19

"Normaler" Spam, nichts besonderes :) einfach nicht öffnen nichts runterladen und gleich löschen. So ein Spam ist ja haufenweise im Umlauf, bist nicht der Erste und Letzte der solche Mails bekommen wird.

atrax 12.12.2014 21:22

hi!
wenn du ein schreiben mit der top level domain .IT bekommst, ist das aus italien!
da du dich vermutlich nicht auf italieneschen seiten bewegt hast, ist diese mail eindeutig eine spam mail mit schädlichem anhang...

ab in den papierkorb! ohne die mail zu öffnen...

greetz
atrax

edit:
im filter bei deinem MAIL provider einfach ".it" auf die filterliste setzen, das diese gleich im abfalleimer landen

neX2111 12.12.2014 22:28

schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD

iceweasel 13.12.2014 09:24

Zitat:

wenn du ein schreiben mit der top level domain .IT bekommst, ist das aus italien!
Der eigentliche Eigentümer (hxxp://www.libero.it) kommt aus Italien. Muss aber nicht sein. Spam versendet irgendjemand. Vielleicht sogar du selbst, falls du Malware auf deinem Rechner hast.
Da dir der Computer nicht hift musst du selbst nachdenken. Sowas würde man bestimmt nicht per E-Mail bekommen und vor allem was wäre, wenn die E-Mail dich nicht erreicht. Ich kenne Leute, die haben seit Monaten keine E-Mails mehr gelesen. Die haben bestimmt Dutzende dieser E-Mails und auch andere Dinge vollkommen ignoriert. Wenn jemand was will schreibt er einen echten Brief und dann per Einschreiben/Rückschein, damit er sicher weiß, dass der Gegenüber ihn auch bekommen hat.

hel47 13.12.2014 11:08

Alles klar,Mail wurde gelöscht!

Kronos60 26.12.2014 11:47

Zitat:

Zitat von neX2111 (Beitrag 1396259)
schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD

Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist.

stefanbecker 26.12.2014 12:08

Die Unsicherheit der Leute ist schon erstaunlich heutzutage.

Solche Fälle sind ja schon dermaßen unglaubwürdig und offensichtlicher Schwachsinn, da bedarf es des Löschens eigentlich nicht mal des Nachdenkens.

Sieht/liest man auch imemr wieder in den Nachrichten, wenn Leute per Western Union Autos aus Übersee kaufen wollen. Oder Gewinnspiele, wo man erst mal Überweisungsgebühren vorstrecken soll.

So, jetzt werde ich mal ne Bank per Mail überfallen und mir das Geld zufaxen lassen :)

neX2111 26.12.2014 12:14

auf das Ergebnis bin ich gespannt :lach:

stefanbecker 26.12.2014 12:30

Zitat:

Zitat von neX2111 (Beitrag 1400890)
auf das Ergebnis bin ich gespannt :lach:

Kam gerade die Anwtort. Aber nicht per Fax, sondern als Mail mit dem Geld als Anhang "VieleScheine.pdf.exe".

So ein Mist, jetzt muss ich selber drucken.

Kronos60 26.12.2014 18:59

Aber leider Gottes führen sie in manchen Fällen auch zum Erfolg wie man hier nachlesen kann:
hxxp://www.stern.de/digital/online/nigeria-connection-frau-ueberweist-betruegern-350000-euro-655924.html

Zitat:

Frau überweist Betrügern 350.000 Euro
25. Februar 2009, 10:33 Uhr
Eine Österreicherin ist auf eine der ältesten Betrugsmaschen im Internet hereingefallen und hat der berüchtigten Nigeria-Connection 350.000 Euro überwiesen. Rekord! Dabei war der Text der Lock-E-Mail wieder einmal völlig absurd.
Und aus diesem Grund werden die Betrüger immer weiter machen kostet sie ja nichts oder nicht viel.
Ich bin zwar in keinster weise Schadenfroh aber dazu fällt mir nur folgendes ein:
https://encrypted-tbn3.gstatic.com/i...Ldr3y5u200DM--
Vielleicht war es sogar die selbe:D:D:D

Zitat:

Zitat von stefanbecker (Beitrag 1400888)
So, jetzt werde ich mal ne Bank per Mail überfallen und mir das Geld zufaxen lassen :)

Es gab auch kuriose Banküberfälle nicht ganz so wie du es beschrieben hast da ist mir noch kein Fall bekannt der auch wirklich funktioniert hat aber auch ganz lustig:
hxxp://www.krone.at/Oesterreich/Duemmster_Bankraeuber_des_Jahres_verurteilt-Unglaublich_bloed-Story-58873
Zitat:

Der vermutlich dümmste Bankräuber des Jahres ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Ex-Polizist hatte am 15. September 2006 beim Überfall auf eine Filiale der Bank Austria-Creditanstalt im zweiten Wiener Gemeindebezirk seine Bankomat-Karte liegen lassen, nachdem er vor dem Raub noch schnell seinen Kontostand abgefragt hatte (!!!).
und:
Zitat:

Nach gelungener Flucht marschierte er mit den erbeuteten 14.260 Euro schnurstracks in seine Hausbank, wo er umgehend sein Minus ausgleichen wollte. Er zahlte aber nicht nur einen Teil der Beute auf sein Konto ein, er meldete auch den Verlust der Bankomatkarte(!!!)
:D:D:D
Und was lernen wir daraus?:
http://www.wandtattoo.net/images/pro...mmheit-ist.jpg

Fabula 26.12.2014 21:15

Zitat:

Zitat von neX2111 (Beitrag 1396259)
schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1400885)
Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist.

falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich. Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer.
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Bei Briefen ist das ja noch einfach geregelt: Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde. Einschreiben (mit Eigenhändig Rückschein) sind dafür nicht zwingend erforderlich, es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin. Der Abgemahnte dagegen muss beweisen, dass der Brief niemals bei ihm angekommen ist. Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen.

E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist und das Amtsgericht Schießmichtot der Kanzlei Recht gegeben hatte. Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.

Lesestoff diesbezüglich.

Kronos60 26.12.2014 22:13

Zitat:

Zitat von Fabula (Beitrag 1401059)
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich.

Absolut richtig mündliche Verträge sind mit schriftlichen absolut gleichwertig, es stellt sich nur die Frage wie man einen mündlichen Vertrag nachweißt wenn zum Beispiel Aussage gegen Aussage steht aus diesem Grund haben sich schriftliche Verträge durchgesetzt.
Zitat:

falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich
Auch das ist absolut richtig warum jedoch ein Einschreiben bevorzugt wird habe ich oben schon erklärt, jedoch ist in Gegensatz zu Österreich auch ein Einschreiben nicht zu 100 % sicher. Die einzige Möglichkeit einer sicheren Zustellung in Deutschland bitet nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher, es empfiehlt sich daher gleichzeitig mit dem Einschreiben auch ein Fax wegzuschicken wenn der Empfänger dann noch behauptet beides sei nicht angekommen so ist das äußerst unglaubwürdig.
Zitat:

Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer
Bei einer mündlichen Abmahnung ohne Zeugen würde ich sagen nicht etwas schwerer sondern unmöglich außer man sagt vorsätzlich gegen sich selber aus und nimmt dann die Konsequenzen in Kauf.
Zitat:

Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig
Jein, ich würde empfehlen sie zumindest an einen weiteren Empfänger weiterzuleiten.
Zitat:

Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde
Ja, zu beweisen das er abgeschickt wurde ist mit einem Einschreiben zu 100% möglich, das Problem das es dabei gibt habe ich dir schon weiter oben mitgeteilt. Wie gesagt eine 100% Sicherheit bietet einzig und allein nur der Gerichtsvollzieher, es ist zwar unwahrscheinlich das der Empfänger vor Gericht mit der Behauptung der Brief habe ihn niemals erreicht durchkommt aber völlig ausgeschlossen ist es nicht.
Zitat:

es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin
Postausgangsbücher spielen keine Rolle die kann jeder schreiben wie er will, wenn schon Zeugen dann muss man mit diesen Zeugen zum Empfänger hinfahren und den Brief entweder im persönlich überreichen oder in seinen Briefkasten werfen, und auch da könnte er behaupten er war gar nicht drinnen, also auch unsicher. Und wenn er kilometerwiet entfernt wohnt ist der Aufwand sehr sehr groß.
Zitat:

Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen
Nein, im Gegenteil sie sichern nur einzig und allein die Interessen des Absenders ab.
Zitat:

E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist
Also mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt wo per E-Mail abgemahnt wurde, das würde den Interessen des Abmahners widersprechen er muss nachweisen das die Abmahnung auch verschickt wurde und das kann er am zweitsichersten nur mit einem Einschreiben. Natürlich sind wie oben schon beschrieben mündliche Abmahnungen möglich aber auch da ist mir kein einziger Fall bekannt, solttest du doch wider Erwarten welche finden dann poste sie doch bitte hier.

Darklord666 27.12.2014 09:44

Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen:stirn:.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.:pfeiff:

Kronos60 27.12.2014 10:16

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1401133)
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet

Mir ist da auch nichts bekannt.
Zitat:

Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung
Auch das ist richtig.
Zitat:

Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen
Und man braucht sich absolut keine Sorgen machen wenn man sie löscht, ist ja eh nur ein Anhang mit einem Trojaner dabei, und selbst wenn es den Anwalt wirklich geben sollte dann sind seine Daten zu 100% gestohlen.

iceweasel 29.12.2014 13:00

Zitat:

Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Zitat:

Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.
Dann verstehe ich auch endlich warum die Leute den Spam lesen und natürlich sicherheitshalber auch jeden Anhang öffnen. Damit ist der Anwender natürlich auf der sicheren Seite. Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.

Ich nutze Spam-E-Mail-Accounts, Einweg-E-Mail-Adressen und nur für wirklich wichtige Dinge eine echte E-Mail-Adresse, die ich aufgrund von Spam von Zeit zu Zeit noch ändern muss. Dieses teile ich meinen Bekannten dann einfach per neuer E-Mail mit. Keine Ahnung wie viele (echte) Abmahnungen mir bereits zugestellt wurden. War aber alles wohl vollkommen unwichtig. Auch befürchte ich, dass es bei den ganzen E-Mail-Providern mittlerweile mehr Fake-Accounts gibt als echte Accounts. Wenn ich mal ein Android-Gerät neu installiere nehme ich natürlich immer eine neu vorgeschlagene App-E-Mail-Adresse von Google und niemals die alte Adresse.

Kronos60 29.12.2014 13:37

Zitat:

Zitat von iceweasel (Beitrag 1401827)
Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.

Ganz genau und den Virus natürlich auch den im Zweifelsfall ist er zur Beweissicherung ja unbedingt notwendig und was dann im allerschlimmsten Fall passieren kann, kann man im folgenden Link nachlesen und sowas wünsche ich nicht einmal meinem allerschlimmsten Feind, wobei ich hinzufügen muss ich habe keine Feinde:
http://www.trojaner-board.de/162022-...ml#post1401103
.

Luxenbourg 29.12.2014 16:02

Darf Ich mich auch einschalten?

Als echter Mann schaut man sich gegenseitig in die Augen, und gibt sich pér Haendedruck - wie auch die PuebloIndanerInnen - eine Friedensbotschaft!
Das sind wahre Verträge, und auch gesetzlich bindent; wie auch ein Fax.

cosinus 29.12.2014 18:54

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1401133)
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen:stirn:.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.:pfeiff:

Das LG Hamburg ist insbesondere im heise.de Forum für seine teilweise hanebüchenen Urteilen bei IT-Themen berüchtigt...

Wenn man eine E-Mail abschickt gibt es technisch keine Möglichkeit sicherzustellen, dass diese E-Mail auch wirklich (rechts)sicher ankommt. Genausowenig kann man darauf hoffen, dass der vorgebliche tatsächlich der ist, der angegeben ist.

Kronos60 29.12.2014 19:21

Zitat:

Zitat von Luxenbourg (Beitrag 1401866)
Darf Ich mich auch einschalten?

Natürlich, wer anklopft dem werde geöffnet.
Zitat:

Als echter Mann
Und was passiert wenn man eine Frau ist, ist der Vertrag dann etwa ungültig, und Händeschütteln und sich in die Augen schauen darf man auch nicht.
Zitat:

wie auch die PuebloIndanerInnen - eine Friedensbotschaft
Also den PuebloIndanerInnen, gratuliere wenigstens hast du das Binnen-I nicht vergessen, genehmigt man wenigstens eine Friedensbotschaft, na besser als gar nichts wenigstens dazu sind sie geeignet.

Aber jetzt mal im ernst, angenommen es handelt sich um einen sehr umfangreichen Vertrag mit vielen Klauseln er wird mündlich zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen und zwei unabhängige Zeugen sind auch dabei, Glaubst du wirklich daran selbst unter der Voraussetzung das alle Beteiligten die Wahrheit sagen zum Beispiel nach fünf Jahren jeder alle Einzelheiten samt dem Wortlaut weiß....

Luxenbourg 29.12.2014 19:52

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1401938)
Natürlich, wer anklopft dem werde geöffnet.

Na, wie in Australien.. dort muss man wenn man ein "besonderes" Haus besucht, zweidrei Schritte hinein.. Sich nach links bzw. rechts drehen, damit man das Haus betreten kann.

:dankeschoen:

Zitat:

Aber jetzt mal im ernst, angenommen es handelt sich um einen sehr umfangreichen Vertrag mit vielen Klauseln er wird mündlich zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen und zwei unabhängige Zeugen sind auch dabei, Glaubst du wirklich daran selbst unter der Voraussetzung das alle Beteiligten die Wahrheit sagen zum Beispiel nach fünf Jahren jeder alle Einzelheiten samt dem Wortlaut weiß....
Das ist Ansichtssche. Dem Fortschritt darf man sich nicht verschliessen, aber auch nur so weit wie es nötig ist. :kaffee:
Soll heissen wo kein Kläger da kein Richter :abklatsch: ..und da muss mann seine Wörter selbst - nicht auf die Goldwaage stellen!!

Zeugen/Beteiligte gibt es immer wieder, so wie auch ein Rechtsanwalt/Verteidiger seine Stimme erhebt.. ..das ewige für und wieder..!

Nun denn, einen schönen Montag noch.

MfG Lux

P.S. Italien würde ich immer vertauen, zwecks den Roaminggebühren würde ich die Mail bevorzugen.

Kronos60 29.12.2014 20:35

Zitat:

Zitat von Luxenbourg (Beitrag 1401955)
Na, wie in Australien..

Zitat:

dort muss man wenn man ein "besonderes" Haus besucht
Das "besondere" würde mich sehr interessieren warum das ergibt sich gleich von selbst.
Zitat:

zweidrei Schritte hinein.
Ich hoffe wir sind uns einig: jetzt sind wir in dem Haus drinnen.
Zitat:

Sich nach links bzw. rechts drehen
Okey, ich weiß zwar nicht warum aber vielleicht erklärst es du uns in deinem nächsten Posting.
Zitat:

damit man das Haus betreten kann
Und wie jetzt? Zuerst haben wir das Haus betreten dann haben wir uns sorgfältig nach links und rechts gedreht und zur Sicherheit auch noch nach oben und unten und auch Quer was müssen noch alles tun damit wir endlich dieses "besondere" Haus betreten können?
Zitat:

Das ist Ansichtssche. Dem Fortschritt darf man sich nicht verschliessen, aber auch nur so weit wie es nötig ist.
Soll heissen wo kein Kläger da kein Richter ..und da muss mann seine Wörter selbst - nicht auf die Goldwaage stellen!!

Zeugen/Beteiligte gibt es immer wieder, so wie auch ein Rechtsanwalt/Verteidiger seine Stimme erhebt.. ..das ewige für und wieder..!
Dein Vetrauen in die Menschheit muss ja unendlich sein.
Zitat:

Italien würde ich immer vertauen
Ich nicht und ich sage dir auch warum:

Zitat:

Endlich wurde das Ergebnis einer Meinungsumfrage veröffentlicht, die von der UNO in Auftrag gegeben worden war.
Die Frage lautete: “Sagen Sie bitte ehrlich Ihre Meinung zur Lebensmittel-Knappheit im Rest der Welt”.
Das Ergebnis war wie folgt:
Die Europäer haben nicht verstanden, was “Knappheit” bedeutet.
Die Afrikaner wussten nicht, was “Lebensmittel” sind.
Die Amerikaner fragten, was unter “dem Rest der Welt” zu verstehen sei.
Die Chinesen baten verwundert um zusätzliche Erklärungen zum Begriff “Meinung”.
Im italienischen Parlament diskutiert man zur Stunde noch ueber die Bedeutung des Begriffs “ehrlich”.
Und kommen wir noch einmal zu den Indianer und Innen zurück gelten Rauchzeichen auch als ein gültiger Vertragsabschluss?


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