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xp Registrierung Hat jemand einen Tipp für mich? Habe meine registrierte Version von WIN XP auf einem Zweitrechner installiert, da dieser nicht mit dem Internet verknüpft ist, habe ich diese Version nicht registriert. Nach Ablauf der 3o Tage will der Rechner nun eine Registrierung durchführen, geht aber nicht, da ich ja nicht online bin. Kann mir jemand sagen, was ich tun soll? Nutze den Rechner doch nur für meinen Neffen zum Spiele! Hat gar keine Verbindung zum Internet - kann gar nicht registrieren kann ich auf meinem anderen Rechner irgendwelche Registrierungsnummern raussuchen? Danke im Vorraus |
Hallo, Microsoft bietet in einem solchen Fall eine Telefonische Aktivierung an. Siehe auch hier Gruß Schrulli |
Beitrag gelöscht |
Vielen Dank habe gerade telefoniert und unmengen Zahlen eingegeben!!! Immer wieder nett mit euch!:daumenhoc |
Du hast jetzt eine XP-Version illegal auf zwei PCs installiert? :mad: Und Schrulli gibt dafür Unterstützung! :balla: |
Hallo, @Shadow: Mea Culpa: Habe vor ein paar Tagen gelesen, dass Microsoft derlei Installationen stillschweigend toleriert, allerdings ging es dort um Dualbootsysteme. Demnach hast Du völlig recht und darfst :kloppen:. @rich: Hättest Du mal gepostet, dann hätte ich vlt. früher nachgelesen. ;) Gruß Schrulli |
Zitat:
Und MS hat seinen Marktanteil ganz deutlich erst durch stillschweigende Duldungen erreicht. |
Hallo, Zitat:
Habe mal meine c´t rausgekramt und da steht :" Ganz sicher jenseits der erlaubten bestimmungsgemäßen Nutzung bewegt sich derjenige, der zwei Kopien seines Windows-Exemplars gelichzeitig auf verschiedenen Rechnern einsetzt." Jetzt das was ich falsch im Kopf hatte "Wie ist aber eine Doppelinstallation zu beurteilen, die auf zwei Partitionen desselben Rechners angelegt wird und per Bootmenü ein Umsachalten zwischen diesen beiden quasi-eigenständigen PC´s im PC erlaubt. [...]Man müßte schon schwere juristische Klimmzüge unternehmen um den Betrieb eines Dualbootsystems nicht mehr als bestimmungsgemäße Windows-Nutzung zu betrachten" Quelle: c´t 3/06 Gruß Schrulli |
Zitat:
1. Nur auf einem Rechner installiert. 2. Die Installationen dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb sein. Das ist aber lediglich der Nebel, den ich von Diskussionen aus dem Jura-Forum bei heise noch im Kopf habe. |
Hallo, Zitat:
Gruß Schrulli |
Nun, laut Eula wäre auch dies nicht gestattet, es ist nur eine(!) einzige(!) Installation/"Kopie" gestattet. Wobei IIRC da die W2K-Eula schärfer (eindeutiger) formuliert ist, als die XP-Eula. Und solange kein höchstrichterliches Urteil in dieser Sache gefällt wäre, ist alles blos eine Meinung (parteiischer) Juristen. :D (und auch Juristen lesen sich selber gerne :blabla: ) |
Zitat:
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Hallo, Zitat:
Gruß Schrulli |
Zitat:
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