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Laptop und mitgeliefertes Windows XP: Auch für andere PCs? Hallo zusammen, habe einen Laptop inklusive mitgelieferter Win XP Home Edition. Erstens kann und zweitens darf ich diese Version auch auf meinem Desktop-PC installieren? Ich habe da was in Erinnerung von wegen "ausschließlich für diesen einen PC", OEM, Recovery und so weiter. Wäre nett, wenn mich diesbezüglich nochmals jemand aufklären könnte. Vielen Dank. |
Wie wäre es mit LESEN!? Bei DEINEM Notebook, bei DEINER Windows-Version, wird genau dies beantwortet sein. Aber lieber nachfragen, als selber auf der CD/im Handbuch nachlesen. :heulen: Mesitens sind die Windows-CDs bei Notebooks, Versionen die man NICHT auf einem anderen PC installieren kann und darf. Abgesehen davon, was wolltest du dann auf deinem Laptop installiert haben? Diese Windows-Version darfst du nur EINMAL installieren. |
guckst du hier http://www.microsoft.com/germany/pir...tivierung.mspx GUA http://www.clicksmilies.com/s0105/ak...smiley-036.gif (aus dem buch:"jeder nur ein kreuz und dann die erste tür links...") |
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Liebe(r) Shadow, noch wichtiger als LESEN ist somit DENKEN. Was den Verzicht auf Pauschalisierungen und Vorverurteilungen impliziert. :heulen: Zitat:
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Wenn du dein Windows-XP auf deinem Desktop-PC installierst, mußt du das Windows-XP auf deinem Notebook löschen.! Gruß triton |
LESEN und VERSTEHEN! Im Jahr 2002(!) handelte es sich um (damals sogenannte) "OEM"-Versionen von AFAIK Win-98. Dies ist expliziet was anderes wie eine Recoveryversion und es ging um eine reine Handelsfrage. Auch ist c't (2002) - wie leider auch Du - nicht in der Lage das Thema verbal (äh schriftlich) richtig zu deklarieren und du nicht einmal das halbfalsche/halbrichtige dann richtig zu lesen. Machbar bedeutet nicht legal. Zuerst (auch wenn 'OEM' sowieso nicht so ganz richtig ist) zum Uraltfall: MS schrieb auf seine Win98 (und andere) -Versionen "Verkauf nur mit neuer Hardware zulässig". Dieser Aufdruck alleine stellt noch keinen rechtsgültigen Vertrag zwischen MS und wem auch immer dar. Deshalb hinfällig. Heute (wie auch damals) müssen gewerbliche Bezieher (Wiederverkäufer, Systembuilder, etc.) um die verbillgten Versionen zu beziehen einen Vertrag mit MS unterschreiben, die Software nur vorinstalliert(!) mit neuen Computern zu verkaufen. Dieser Vertrag bindet selbstverständlich nur die Vertragspartner. Aber: Die von dir mit dem Laptop erworbene CD + Product-ID ist (aller Wahrscheinlichkeit nach s.oberen Beitrag von mit) eben keine freie Version sondern eben eine echte Recovery-Version und ist legal nur lauffähig mit der entsprechenden Hardware. Wie schon geschrieben, was machbar sein kann, ist nicht unbedingt legal. Was c't übersehen wollte, ist erstens die hohe Bandbreite an unterschiedlichen Versionen (der Begriff "Recovery" ist nicht geschützt). Es gibt "normale" SB-CDs wo nur Recovery drauf steht und es gibt Recovery-CDs (übrigens schon seit Win95-Zeiten) die BIOS-geschützt und auch um "herstellerfremde" Treiber erleichtert, dafür aber mit speziellen Treibern des Herstellers angereichert sind. Mag hier manche Manipulation noch machbar sein (im Endeffekt ist jede Veränderung irgendwie technisch machbar) so ist diese meist nicht mehr legal. Spätestens wenn du (auch noch so unbedeutende) Teile von einer normalen Windows-Version oder dem XY-BIOS brauchst, um diese "kastrierte" Version allgemein zum Laufen zu bringen, ist das ganze Werk als Raubkopie zu bezeichen. |
Wenn ich mein altes Windows XP verkaufen möchte. Würde es dann theoretisch reichen, wenn ich den Lizenzaufkleber verkaufe? Oder gehört zum "Besitz" der Software auch die CD. Soweit ich gehört habe, kann man Windows ja auch gar nicht besitzen, sondern nur die Berechtigung haben es zu benutzen. |
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Kein CoA keine gültige Lizenz, kein Medium auch keine gültiger Lizenz. %ComSpec% |
Ich muss hier auch mal zwischenfragen. @Startbye wozu brauchst du die CD, wenn du den Schlüssel dazu verkaufen willst? |
Nicht wofür du denkst :) |
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