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BGH-Beschluss: Polizei darf bei Chat-Überwachung nicht in Vergangenheit schauen



BGH-Beschluss: Polizei darf bei Chat-Überwachung nicht in Vergangenheit schauen

Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.

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