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Ziemlich überzogen? In Deinem Einbrecherbeispiel ist der Einbrecher ja noch da, da ist die Notwehrsituation also eindeutig. Was beim "Zurückhacken" sicher nicht der Fall ist, da ist die Notwehrlage nämlich schon beendet. Einigen wir uns doch einfach auf "nicht eindeutig". :daumenhoc |
Zitat:
Akzeptiert da ein solcher Fall m.W. noch nicht juristisch beurteilt worden ist. Ob und wie ein Sta und ein Gericht einen solchen Fall beurteilen würden, ist völlig offen. "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/gesellschaft/Redensart-Woher-kommt-vor-Gericht-und-auf-hoher-See-ist-man-in-Gottes-Hand,1000-antworten-2918.html |
Angenommen das ist eine Straftat, dann muss die Strafverfolgungsbehörde aber erstmal davon Wind bekommen. Glaubt ihr der Betrüger wird selbst eine Strafanzeige stellen, weil ihn jmd gehackt hat und er nun seinen kriminellen Machenschaften nicht mehr nachgehen kann? :dummguck: |
Ob ein Sta tätig werden muß, hängt davon ab ob es sich um ein Offizialdelikt handelt https://de.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt_(Deutschland) Das wäre es wenn es als Ausspähen von Daten gewertet würde. Zitat:
Da ein solcher Fall bisher noch nicht juristisch beurteilt worden ist, bleibt es Spekulation. |
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