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pauline48 11.10.2016 12:31

neues Notebook HP 355 G2 zeigt immer wieder bluescreens
 
Liebe Helfer,

mein Notebook HP 355 G2 zeigt immer wieder einen bluescreen. Es ist ein Austauschgerät. Das erste Notebook hatte denselben Fehler. Erst wurde bei HP die Festplatte getauscht, es hatte sich aber nichts geändert. Immer wieder Abstürze. Dann Kompletttausch des Gerätes. Das neue Gerät stürzt auch immer wieder ab.

Beim Schauen von Filmen bleibt es auch kurz "eingefroren" , der Film läuft weiter, friert ein usw.

Das passiert mit Wlan Empfang. Wenn ich das Lan Kabel anschließe laufen die Filme sauber durch.

Im Geschäft in dem ich das Notebook gekauft habe hieß es immer, dass alles ok wäre, sie nichts finden würden.

Außer dass ich Open Office installiert habe wurde am Notebook nichts verändert.

Als Betriebssystem ist Windows 7 pro installiert. Dies wurde vom Fachhandel gemacht.

Nach Eurer Anleitung habe ich den BluescrennView heruntergeladen und die Berichte gespeichert. Ich hoffe, dass es in Ordnung ist wenn ich hier die Kopie davon anfüge:

Dump File : 100316-26161-01.dmp
Crash Time : 03.10.2016 19:33:18
Bug Check String : SYSTEM_THREAD_EXCEPTION_NOT_HANDLED
Bug Check Code : 0x1000007e
Parameter 1 : ffffffff`c0000005
Parameter 2 : fffff880`110fa0ab
Parameter 3 : fffff880`0254e228
Parameter 4 : fffff880`0254da80
Caused By Driver : atikmdag.sys
Caused By Address : atikmdag.sys+1244cf
File Description :
Product Name :
Company :
File Version :
Processor : x64
Crash Address : atikmdag.sys+c50ab
Stack Address 1 :
Stack Address 2 :
Stack Address 3 :
Computer Name :
Full Path : C:\Windows\Minidump\100316-26161-01.dmp
Processors Count : 4
Major Version : 15
Minor Version : 7601
Dump File Size : 277.240
Dump File Time : 03.10.2016 19:34:19
==================================================

==================================================
Dump File : 091916-21824-01.dmp
Crash Time : 18.09.2016 23:59:46
Bug Check String : SYSTEM_THREAD_EXCEPTION_NOT_HANDLED
Bug Check Code : 0x1000007e
Parameter 1 : ffffffff`c0000005
Parameter 2 : fffff880`110cd0ab
Parameter 3 : fffff880`02521228
Parameter 4 : fffff880`02520a80
Caused By Driver : atikmdag.sys
Caused By Address : atikmdag.sys+1244cf
File Description :
Product Name :
Company :
File Version :
Processor : x64
Crash Address : atikmdag.sys+c50ab
Stack Address 1 :
Stack Address 2 :
Stack Address 3 :
Computer Name :
Full Path : C:\Windows\Minidump\091916-21824-01.dmp
Processors Count : 4
Major Version : 15
Minor Version : 7601
Dump File Size : 277.240
Dump File Time : 19.09.2016 00:01:12
==================================================

==================================================
Dump File : 091616-17955-01.dmp
Crash Time : 16.09.2016 01:45:09
Bug Check String : SYSTEM_THREAD_EXCEPTION_NOT_HANDLED
Bug Check Code : 0x1000007e
Parameter 1 : ffffffff`c0000005
Parameter 2 : fffff880`110cc0ab
Parameter 3 : fffff880`0214d228
Parameter 4 : fffff880`0214ca80
Caused By Driver :
Caused By Address :
File Description :
Product Name :
Company :
File Version :
Processor : x64
Crash Address :
Stack Address 1 :
Stack Address 2 :
Stack Address 3 :
Computer Name :
Full Path : C:\Windows\Minidump\091616-17955-01.dmp
Processors Count : 4
Major Version : 15
Minor Version : 7601
Dump File Size : 262.144
Dump File Time : 16.09.2016 01:46:03
==================================================

==================================================
Dump File : 091616-20264-01.dmp
Crash Time : 13.09.2016 14:11:57
Bug Check String : DRIVER_POWER_STATE_FAILURE
Bug Check Code : 0x0000009f
Parameter 1 : 00000000`00000003
Parameter 2 : fffffa80`04612a10
Parameter 3 : fffff800`00b9a3d8
Parameter 4 : fffffa80`03d61bd0
Caused By Driver : ntoskrnl.exe
Caused By Address : ntoskrnl.exe+72a40
File Description : NT Kernel & System
Product Name : Microsoft® Windows® Operating System
Company : Microsoft Corporation
File Version : 6.1.7601.18798 (win7sp1_gdr.150316-1654)
Processor : x64
Crash Address : ntoskrnl.exe+72a40
Stack Address 1 :
Stack Address 2 :
Stack Address 3 :
Computer Name :
Full Path : C:\Windows\Minidump\091616-20264-01.dmp
Processors Count : 4
Major Version : 15
Minor Version : 7601
Dump File Size : 815.848
Dump File Time : 16.09.2016 01:18:36
==================================================

==================================================
Dump File : 091216-22027-01.dmp
Crash Time : 12.09.2016 16:13:26
Bug Check String : SYSTEM_THREAD_EXCEPTION_NOT_HANDLED
Bug Check Code : 0x1000007e
Parameter 1 : ffffffff`c0000005
Parameter 2 : fffff880`110c60ab
Parameter 3 : fffff880`0252b228
Parameter 4 : fffff880`0252aa80
Caused By Driver : atikmdag.sys
Caused By Address : atikmdag.sys+1244cf
File Description :
Product Name :
Company :
File Version :
Processor : x64
Crash Address : atikmdag.sys+c50ab
Stack Address 1 :
Stack Address 2 :
Stack Address 3 :
Computer Name :
Full Path : C:\Windows\Minidump\091216-22027-01.dmp
Processors Count : 4
Major Version : 15
Minor Version : 7601
Dump File Size : 277.240
Dump File Time : 12.09.2016 16:14:50
==================================================

Danke und Grüße

Pauline

felix1 11.10.2016 20:01

Was verstehst du unter "neues Notebook". Kauf- und Austauschdatum sind hier von Interesse.
Erst dann sollten wir uns die Dumps ansehen. Es zeichnet sich zwar etwas ab, aber wir müssen erst mal wissen, ob der Händler in der Pflicht ist. Denen erledigen wir hier nicht die Arbeit.

pauline48 11.10.2016 20:25

Hallo felix1,

Danke für Deine schnelle Antwort. Das Notebook wurde im April 2016 gekauft und Anfang September 2016 ausgetauscht.

Falls der Händler noch in der Pflicht ist, denkst Du eine befriedigende Nachbesserung wäre machbar oder lieber vom Kauf zurücktreten?

Danke für Deine investierte Zeit.

Viele Grüße

Pauline

felix1 11.10.2016 20:45

Zitat:

Zitat von pauline48 (Beitrag 1615253)
Hallo felix1,

Danke für Deine schnelle Antwort. Das Notebook wurde im April 2016 gekauft und Anfang September 2016 ausgetauscht.

Falls der Händler noch in der Pflicht ist, denkst Du eine befriedigende Nachbesserung wäre machbar oder lieber vom Kauf zurücktreten?

Danke für Deine investierte Zeit.

Viele Grüße

Pauline

Der Händler ist hier in der Pflicht, wenn Du nichts vertragswidriges unternommen hast. Ich würde das Gerät auch zurückgeben wollen. Mal etwas Lektüre für Dich. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung durchführen:heulen::pfeiff:

Kronos60 11.10.2016 20:46

Zitat:

Zitat von pauline48 (Beitrag 1615253)
Falls der Händler noch in der Pflicht ist, denkst Du eine befriedigende Nachbesserung wäre machbar oder lieber vom Kauf zurücktreten?

Zurücktreten kannst du nicht mehr, die ersten sechs Monate der Gewährleistung sind abgelaufen, für die Gewährleistung müsstest du dem Händler jetzt beweisen, daß das Gerät bereits bei der Übergabe defekt war das ist schwer bis unmöglich.

Aber du kannst die Garantie in Anspruch nehmen, ich schlage vor setze das Notebook einmal neu auf und wenn es wieder Bluescrenns gibt dann schicke es auf Garantie zum Händler zurück.

purzelbär 11.10.2016 20:50

Zitat:

Zurücktreten kannst du nicht mehr, die ersten sechs Monate der Gewährleistung sind abgelaufen, für die Gewährleistung müsstest du dem Händler jetzt beweisen, daß das Gerät bereits bei der Übergbe defekt war das ist schwer bis unmöglich.
Kronos, bedenke dabei aber das ihr Austauschgerät aus September 2016 ist und das ja die gleichen Fehler/Bluescreens aufweist wie das im April 2016 bei dem Händler gekaufte Notebook. Greift bei dem Austauschgerät aus September 2016 nicht mehr die Gewährleistung durch den Händler?

felix1 11.10.2016 21:00

Zitat:

Zitat von purzelbär (Beitrag 1615260)
Kronos, bedenke dabei aber das ihr Austauschgerät aus September 2016 ist und das ja die gleichen Fehler/Bluescreens aufweist wie das im April 2016 bei dem Händler gekaufte Notebook. Greift bei dem Austauschgerät aus September 2016 nicht mehr die Gewährleistung durch den Händler?

Jetzt haltet Sie hier auf, irgendwelche Rechtsberatungen durchzuführen. Auch entscheidend sollte der Termin des ersten Reparaturversuch des Händlers sein. Sie gehen jetzt weiter im Sandkasten buddeln und ich sehe mich mal um, was ich da sonst noch so finde.

Kronos60 11.10.2016 21:12

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615261)
Auch entscheidend sollte der Termin des ersten Reparaturversuch des Händlers sein.

Der ist egal, es zählt die Übergabe des Gerätes ab dann laufen die rrsten sechs Monate der Gewährleistung und wie gesagt danach kann man die Garantie in Anspruch nehmen wenn es eine gibt (die Garantie ist im gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers). Der TO hat als Übergabe April 2016 angegeben da sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung schon abgelaufen sonst hätte er das Recht auf einen Austausch gehabt, deswegen bleibt für den TO nur mehr die Garantie = eine Nachbesserung.

So ein poops ist doch keine Rechtsberatung.;)

pauline48 11.10.2016 21:22

Ihr netten Helfer,

Danke für Eure Antworten und vor allem Dir, felix1, für die Lektüre. Die macht mir Mut. Ich werde auf jeden Fall zum Händler gehen und auf Rückabwicklung bestehen. Mal sehen was er sagt und dann weiter schauen.

Nein, am Gerät wurde nichts verändert. Das kann und traue ich mich gar nicht. Nur Open Office installiert. Die ersten Bluescreens waren aber schon davor.

Mit den BluescreeenViews kann ich doch vielleicht beweisen, dass kurz nach Inbetriebnahme des Notebooks der/die Fehler aufgetreten sind. Ich habe sie mir eben kopiert und in eine Mail an mich eingefügt. So habe ich jederzeit Zugriff auf die Fehlermeldungen. Sicher ist sicher.

Danke an Euch für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

Pauline

Kronos60 11.10.2016 21:37

Zitat:

Zitat von pauline48 (Beitrag 1615268)
Ich werde auf jeden Fall zum Händler gehen und auf Rückabwicklung bestehen.

Wenn es um das im April 2016 gekaufte Notebook geht ist eine Rückabwicklung aussichtslos weil die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen sind, wenn du dem Händler gegenüber auf eine Rückabwicklung oder einen Austausch bestehst und die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst dann wird einen Beweis von dir fordern das, das Notebook bereits bei der Übergabe defekt war das ist schwer bis unmöglich und man kann es niemandem empfehlen.
Du hast nur Garantie, das heißt das Recht auf eine Nachbesserung mehr ist hier nicht drinnen, das würde dir jeder seriöse Anwalt bestätigen.

Der Link ist zwar aus Österreich aber in Deutschland gilt das selbe Recht:
http://www.jusline.at/932_ABGB.html
Und:
http://europakonsument.at/de/page/ge...tie-im-eu-raum
Zitat:

Gewährleistung

Jeder europäische Konsument hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt mindestens zwei Jahre, so auch in Österreich (Achtung: Bei Gebrauchtwaren ist sie auf ein Jahr reduziert). Manche europäischen Länder haben diese Geltungsdauer sogar verlängert oder an die jeweilige durchschnittliche "Lebensdauer" des Produkts angepasst.

Die Gewährleistungsansprüche sind an den Verkäufer zu richten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf der Ware muss dieser beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Danach liegt die Beweispflicht beim Konsumenten. In Österreich gibt es keine Frist, innerhalb derer ein Mangel gemeldet werden muss. Alle Ansprüche erlöschen nach zwei Jahren.

pauline48 11.10.2016 21:47

Hallo Kronos60,

Danke für Deine Antwort. Dann werde ich zum Händler gehen und um Rückabwicklung bitten und wenn er das nicht macht, auf Nachbesserung bestehen. Seufz....

Ich werde berichten.

Danke und viele Grüße

Pauline

stefanbecker 11.10.2016 21:51

Versuchen/Fragen kostet nichts. Aufgeben kann man später.

felix1 12.10.2016 20:11

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1615269)
Wenn es um das im April 2016 gekaufte Notebook geht ist eine Rückabwicklung aussichtslos weil die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen sind, wenn du dem Händler gegenüber auf eine Rückabwicklung oder einen Austausch bestehst und die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst dann wird einen Beweis von dir fordern das, das Notebook bereits bei der Übergabe defekt war das ist schwer bis unmöglich und man kann es niemandem empfehlen.
Du hast nur Garantie, das heißt das Recht auf eine Nachbesserung mehr ist hier nicht drinnen, das würde dir jeder seriöse Anwalt bestätigen.

Sehe ich etwas anders. Das Gerät wurde ja schon beanstandet und vergeblich versucht mangelfrei zu stellen. Dieser Termin ist hier von Interesse. Wenn dieser in der Gewährleistungsfrist liegt, sollte er den Ablauf der Gewährleisung hemmen.

Kronos60 13.10.2016 08:54

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615463)
Sehe ich etwas anders. Das Gerät wurde ja schon beanstandet und vergeblich versucht mangelfrei zu stellen. Dieser Termin ist hier von Interesse. Wenn dieser in der Gewährleistungsfrist liegt, sollte er den Ablauf der Gewährleisung hemmen.

Das die Gewährleistung gehemmt wird bei einer Nachbesserung ist richtig, fragt sich nur wie lange es bei der Nachbesserung war, es würde sich in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht ausgehen. Und nach dem ersten erfolglosen Versuch hätte der TO das Netbook wieder einschicken sollen oder auf einen Austausch bestehen damals war er in den ersten sechs Monate der Gewährleistung und ein Austausch wäre möglich, ausserdem kann man nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten aber nur innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung.

Aber jetzt sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen und es bleibt nur mehr eine Nachbesserung auf Garantie.

Natürlich kann der TO versuchen auf einen Rücktritt zu bestehen ist aber aussichtslos.

pauline48 13.10.2016 20:14

Liebe Unterstützer,

Ihr habt Euch viele Gedanken gemacht und Eure Zeit inverstiert und mir sehr damit geholfen. Der Händler nimmt das Notebook zurück, sprich ich kann vom Kauf zurücktreten. Uff...

Herzlichen Dank an Euch alle und sehr liebe Grüße

Pauline

felix1 13.10.2016 20:18

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1615532)
Das die Gewährleistung gehemmt wird bei einer Nachbesserung ist richtig, fragt sich nur wie lange es bei der Nachbesserung war, es würde sich in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht ausgehen. Und nach dem ersten erfolglosen Versuch hätte der TO das Netbook wieder einschicken sollen oder auf einen Austausch bestehen damals war er in den ersten sechs Monate der Gewährleistung und ein Austausch wäre möglich, ausserdem kann man nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten aber nur innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung.

Aber jetzt sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen und es bleibt nur mehr eine Nachbesserung auf Garantie.

Natürlich kann der TO versuchen auf einen Rücktritt zu bestehen ist aber aussichtslos.

Deine Argumentation finde ich weit hergeholt. Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung. Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab. Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte.
Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat.

Kronos60 13.10.2016 20:20

Dann bedanke dich schön beim Händler gibt sicherlich nicht viele von seiner Sorte.:D
Schön, das du das Problem auf diese Art lösen konntest.:daumenhoc

felix1 13.10.2016 20:25

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615672)
Deine Argumentation finde ich weit hergeholt. Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung. Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab. Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte.
Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat.

Da haben sich die Postings überschnitten.
Ich freue mich für Dich, Danke für die Rückmeldung und viel Spaß mit Deinem neuen Rechner, den Du Dir sicherlich gönnen wirst. So was ist immer ärgerlich:
- Daten sichern
- Neu einrichten
- Daten importieren
Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
LG

Kronos60 13.10.2016 20:36

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615672)
Deine Argumentation finde ich weit hergeholt.

Es ist keine Argumentation es ist Gesetz und darauf basieren meine Antworten.
Zitat:

Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung
Die Gewährleitung gibt es zwei Jahre, nur nach den ersten sechs Monaten der Gewährleistung muss der Verbraucher beweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und das ist schwierig. Und die Gewährleistung gilt auf alles.
Zitat:

Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab
Dann hast du Pech gehabt. Ausser du hast Garantie dann kann man es über die Garantie laufen lassen. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie jedoch eine freiwillige Leistung, und es gibt Hersteller die gewähren überhaupt keine Garantie dann hat man nur die ersten sechs Monate der Gewährleistung. Mehr gibt das Gesetz nicht her.
Zitat:

Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte
Doch es ist Gesetz, gewollt oder nicht sei mal dahingestellt. Die Verbraucherzentrale wird meine Sichtweise teilen. Bei einem Anwalt kann es anders ausschauen, ein unseriöser Anwalt könnte nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung auf die 2 Jahre der Gewährleistung pochen, kann man aber niemandem empfehlen wegen dem Prozeßrisikos das wäre erheblich. Der Anwalt bekommt sein Geld ja immer egal ob er gewinnt oder verliert.
Zitat:

Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat
Der TO hat sich schon gemelder, der Händler hat einen Rücktritt akzeptiert obwohl er nicht dazu verpflichtet war, das nennt man gut gelaufen.:)

Edit:
Ich installiere vorinstallierte System immer neu, somit ist der vorinstallierte Müll mit einem Schlag weg. Weiters empfielt es sich ein Image nach der Installation zu machen zum Beispiel damit:
http://www.todo-backup.com/products/home/download.htm

felix1 13.10.2016 20:57

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1615673)
Dann bedanke dich schön beim Händler gibt sicherlich nicht viele von seiner Sorte.:D
Schön, das du das Problem auf diese Art lösen konntest.:daumenhoc

Sry, das muss aber jetzt sein:confused:
Ich kenne jetzt die rechtlichen Grundlagen Deiner Alpenrepublik nicht, ist mir aber auch egal:glaskugel:
Wir hatten eher den aufrechten Gang eingeführt.
Für mich war klar, wenn der erste Reparaturversuch innerhalb der sechs Monate erfolgte, der TO auf der sicheren Seite ist.
Mir ist aber unklar, wie Du als Nichtbürger der BRD und ohne Kenntnisse des Rechtssystems hier irgendwelche Ratschläge gibst und hier den Verlauf des Forums störst. Deine Postings haben den Thread unnütz verlängert.

pauline48 13.10.2016 21:05

Hallo Felix1 und Kronos,

weh, was habe ich da ausgelöst? Ihr habt Euch die Finger wundgetippt wegen meines dusseligen Notebooks. Danke nochmals.

Ja, ein anderes werde ich mir kaufen und hoffen dass das dann funzt wie es sich gehört. Alles wieder neu installieren zu müssen ist schon lästig. Aber besser als der ständige Ärger mit dem Gerät.

Und beim netten Händler werde ich mich natürlich auch bedanken.

Liebe Grüße an Euch

Pauline

felix1 13.10.2016 21:30

Zitat:

Zitat von pauline48 (Beitrag 1615685)
Hallo Felix1 und Kronos,

weh, was habe ich da ausgelöst? Ihr habt Euch die Finger wundgetippt wegen meines dusseligen Notebooks. Danke nochmals.

Ja, ein anderes werde ich mir kaufen und hoffen dass das dann funzt wie es sich gehört. Alles wieder neu installieren zu müssen ist schon lästig. Aber besser als der ständige Ärger mit dem Gerät.

Und beim netten Händler werde ich mich natürlich auch bedanken.

Liebe Grüße an Euch

Pauline

Mache Dir keine Sorge um das Wundschreiben. Wenn mich ein Thema interessiert, bleibe ich auch bis zum Ende dran. Da stören nur so ein paar unqualifizierte Postings. Sonst wären wir schon früher durch gewesen.
LG und GL

Kronos60 13.10.2016 21:56

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615682)
Sry, das muss aber jetzt sein:confused:
Ich kenne jetzt die rechtlichen Grundlagen Deiner Alpenrepublik nicht, ist mir aber auch egal:glaskugel:

Sollte dir aber nicht egal sein, die Gewährleistung ist EU-weit geregelt die deutsche unterscheidet sich nicht von der österreichischen.
Zitat:

Wir hatten eher den aufrechten Gang eingeführt
Und wir gehen immer noch wie die Neandertaler.:D
Zitat:

Für mich war klar, wenn der erste Reparaturversuch innerhalb der sechs Monate erfolgte, der TO auf der sicheren Seite ist
Bullshit der Rücktritt vom Händler war freiwillig der erste Reperaturversuch hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn dann müsstest du deine Sichtweise beweisen, aber nur durch Gesetzestexte, keine leeren Behauptungen.
Zitat:

Mir ist aber unklar, wie Du als Nichtbürger der BRD und ohne Kenntnisse des Rechtssystems hier irgendwelche Ratschläge gibst und hier den Verlauf des Forums störst. Deine Postings haben den Thread unnütz verlängert.
Und denkst du weil ich aus Wien komme das man sich nicht informieren kann? Im übrigen fehlt dir jedes rechtliche Basiswissen darum hält sich meine Bereitschaft mir dir über dieses Thema noch weiterhin zu diskutieren in Grenzen. Ich schlage vor wir beenden es hier.
Solltest du noch Fragen haben dann per PN.

felix1 15.10.2016 19:30

Deinen Sinnlosbeitrag hättest Du unterlassen können.
Du bist für mich jetzt Problembär02. Die 01 ist ja schon besezt.

Kronos60 15.10.2016 20:20

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1616017)
Du bist für mich jetzt Problembär02. Die 01 ist ja schon besezt.

Was für eine Kreativität:applaus::daumenhoc, hast du lange darüber nachgedacht?:)
Aber belassen wir es dabei es führt ja doch zu nichts, der Thread ist gelöst und für ein persönliches Geplänkel bin ich nicht zu haben. Dafür gehe ich lieber ins Theater.:)

felix1 15.10.2016 21:27

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616020)
Was für eine Kreativität:applaus::daumenhoc, hast du lange darüber nachgedacht?:)
Aber belassen wir es dabei es führt ja doch zu nichts, der Thread ist gelöst und für ein persönliches Geplänkel bin ich nicht zu haben. Dafür gehe ich lieber ins Theater.:)

Schon anhand der Signatur würde ich Sie, wenn Sie in DT leben würden, als Hartzer einstufen. Gehen Sie ruhig in das Theater. Dort läuft wahrscheinlich der Planet der Affen.

Kronos60 15.10.2016 21:45

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1616030)
Dort läuft wahrscheinlich der Planet der Affen.

Im Gegensatz zu mir hast du dir den Film anscheinend angeschaut, ich hoffe das du etwas von unseren nahen Verwanten etwas gelernst.:D
Das du mich jetzt mit Sie ansprichts nehme ich als Kompliment.
Und was hast du gegen Harzer? Wenn du einen Job hast dann kündige ihn sofort und schon musst du die Harzer nicht mehr mit deinem hart verdienten Steuergeld mitfinanzieren.:)
Und meine Signatur hast du auch nicht verstanden.
Noch ein paar Beiträge und wir landen in der Taverne.:)

Ja wenn einem die Argumente ausgehen dann kommen halt solche Meldungen.

felix1 15.10.2016 22:06

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616033)
Im Gegensatz zu mir hast du dir den Film anscheinend angeschaut, ich hoffe das du etwas von unseren nahen Verwanten etwas gelernst.:D
Das du mich jetzt mit Sie ansprichts nehme ich als Kompliment.
Und was hast du gegen Harzer? Wenn du einen Job hast dann kündige ihn sofort und schon musst du die Harzer nicht mehr mit deinem hart verdienten Steuergeld mitfinanzieren.:)
Und meine Signatur hast du auch nicht verstanden.
Noch ein paar Beiträge und wir landen in der Taverne.:)

Ja wenn einem die Argumente ausgehen dann kommen halt solche Meldungen.

Wenn ich mit Sie antworte, dann erwarte ich von Ihnen selbiges. Ich habe etwas gegen Schmarotzer. Und in der Taverne werden wir uns bestimmt nicht treffen:pfui:

Kronos60 15.10.2016 22:24

Belassen wir es dabei du bist auf meiner Ignorliste.
Irgenwie tust du mir leid.

felix1 18.10.2016 21:05

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616037)
Belassen wir es dabei du bist auf meiner Ignorliste.
Irgenwie tust du mir leid.

Ich bitte Sie doch, gewisse Normen hier einzuhalten. Ich hatte Sie aufgefordert, mich nicht mehr zu duzen. Wenn Sie in DT wohnen würden, würde ich Sie als Hartzer bezeichnen. Das geht wahrscheinlich in ein A-Hirn nicht rein.


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