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Diskussionsforum: Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ

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Antwort
Alt 03.08.2006, 21:12   #1
Jusica
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Icon32

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



Wer kann mir bei dieser rechtlichen Angelegenheit helfen ??? Brauche drigend HILFE WEGEN BETRUGES !!!!!!!!!!!
Habe bei Ebay ein Auto ersteigert. Nachdem Geld- und komplette Fahrzeugpapiere den Besitzer wechselten und ich das Fahrzeug zur Abholung anmeldete, stellte sich heraus , das das Fahrzeug einen Motorschaden hatte. Danach stellte sich auch noch heraus, dass die Verkäuferin mir das Auto unter falschem Namen und Adresse verkauft hat. Nach Anzeige wegen Ebay- Betruges ermittelt die Kripo.

Da das Fahrzeug ca. 100 km von mir entfernt steht- nun wieder von mir abgemeldet- auf einer öffentlichen Straße, bot ich selbst das Fahrzeug mit Angabe des Motorschadens bei Ebay an. Mir ging es hier nicht ums Geld sondern mehr um die "Entsorgung des Fahrzeuges". Das Fahrzeug wurde zu einem geringen Preis von weniger als 100 Euro versteigert. Der Käufer gab an das Geld überwiesen zu haben worauf ich die vollständigen Papiere per Einwurfeinschreiben an die angegebene Adresse schickte. Die mir angegebenen Käuferdaten, sowie einen Ausdruck (als Kaufvertrag) der Ebay Abwicklung und die Nr. des Einschreibens, reichte ich mit einem Formular über Verkauf eines KFZ bei meiner Zulassungsstelle ein. Vom Käufer habe ich danach nichts mehr gehört, er antwortet nicht und Telefonnummer ist nicht zu erfahren. Das Einschreiben wurde zugestellt an der angegebenen Adresse, sonst wäre es ja zurückgesendet worden. Das Fahrzeug steht aber immer noch abgemeldet auf der Strasse, 100 km von meinem Wohnort entfernt.

Nun meine Frage: Bin ich für das KFZ noch verantwortlich, obohl ein Kaufvertrag durch Ebay zustande gekommen ist, die Fahrzeugpapiere den Besitzer gewechselt haben und ich die Zulassungstelle über den Verkauf informiert worden ist ????
Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug nicht abholen und es würde von einer Behörde entfernt, kann man mich als letzten eingetragenen Halter (der das Fahrzeug wegen des vorangegangenen Betruges nie von eben dieser Stelle bewegt hat) für evtl. entstehende Kosten haftbar machen ???

Wer kennt sich da aus und kann mir helfen, wie ich mich verhalten soll ?????? Vielen Dank vorab

Geändert von Jusica (03.08.2006 um 21:17 Uhr)

Alt 03.08.2006, 22:49   #2
cronos
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



Zitat:
Zitat von Jusica
Wer kann mir bei dieser rechtlichen Angelegenheit helfen ??? Brauche drigend HILFE WEGEN BETRUGES !!!!!!!!!!!
Klare Frage, klare Antwort:

Hier definitiv keiner, da Rechtsberatung tasächlich nur von Anwälten/Juristen ausgeübt werden darf.
Wende dich also an den Anwalt deines Vertrauens.

Dein Vorgehen an sich finde ich persönlich allerdings sehr fragwürdig oder eher dumm , da du ja auch folgendes schriebst:

Zitat:
Nach Anzeige wegen Ebay- Betruges ermittelt die Kripo.
Aber wie oben gesagt, über Rechtliches rede mit deinem Anwalt oder der Kripo, die ist ja sowieso schon mit dem Thema von Dir betraut worden.
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Geändert von cronos (03.08.2006 um 23:33 Uhr)

Alt 25.08.2006, 21:42   #3
roobee66
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



Zitat:
Zitat von cronos
Hier definitiv keiner, da Rechtsberatung tasächlich nur von Anwälten/Juristen ausgeübt werden darf.
Wende dich also an den Anwalt deines Vertrauens.
Zur Info: Das gilt so nicht mehr, es wurde Anfang dieser Woche von höchstrichterlicher Stelle (ich glaube vom BGH) gekippt.
__________________

Alt 26.08.2006, 09:21   #4
sholvar
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



lol vermutlich hat sich die selbe Person die Papiere wieder zurück gekauft um das nächste geklaute Auto mit richtigen Papieren an den Mann zu bringen 8[

Mich würde interessieren, wie sich ebay dazu verhält? Kommt deren Versicherung für deinen finanz. Schaden auf? Wenn nicht ist das ein weiterer Grund für mich, dieser Seite weiterhin fern zu bleiben :/
__________________
Kumpel per ICQ:
den prozess will ich sehen, der sich komplett unsichtbar machen kann

Alt 26.08.2006, 10:06   #5
Shadow
/// Mr. Schatten
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

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Zitat:
Zitat von sholvar
lol vermutlich hat sich die selbe Person die Papiere wieder zurück gekauft um das nächste geklaute Auto mit richtigen Papieren an den Mann zu bringen 8[
Habe ich mir auch gedacht.

Zitat:
Zitat von roobee66
Zur Info: Das gilt so nicht mehr, es wurde Anfang dieser Woche von höchstrichterlicher Stelle (ich glaube vom BGH) gekippt.
Unsinn =>
1.) am 9. März d.J. hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für nicht konform erklärt (vereinfacht ausgedrückt).
2.) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf (Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)) vorgestellt, der Mitte 2007 in Kraft treten soll und das Rechtsberatungsgesetzes aus dem Jahr 1935(!) aufhebt.

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Alt 26.08.2006, 11:44   #6
cronos
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



Mehr dazu hier.
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--> Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ

Alt 27.08.2006, 22:56   #7
irrlicht
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

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Das ein Gesetz der Nazis das dem Zweck diente, jüdische Anwälte auszuschließen derart lange Bestand hatte,läßt mich Übles denken....
Irrlicht

Alt 27.08.2006, 23:26   #8
Yopie
Moderator, a.D.
 
Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ - Standard

Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ



Zitat:
Zitat von irrlicht
Das ein Gesetz der Nazis das dem Zweck diente, jüdische Anwälte auszuschließen derart lange Bestand hatte,läßt mich Übles denken....
Irrlicht
"Zwar ist das Rechtsberatungsgesetz ursprünglich 1935 erlassen worden, aber der seinerzeit nationalsozialistische Inhalt ist schon alsbald nach Ende des zweiten Weltkrieges durch Gesetzesänderungen aus dem Gesetz entfernt worden. Übriggeblieben sind allein die Regelungen, die in einer für eine Demokratie angemessenen Weise dem Verbraucherschutz und der Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege dienen. Es stört ja auch niemanden, daß das BGB im Kaiserreich erstmals in Kraft getreten ist, das Strafgesetzbuch sogar 1871."
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz

Ein mal so eben dahingeworfener Hinweis auf den Nazi-Ursprung greift imho ein bisschen kurz.

Gruß
Yopie

Alt 28.08.2006, 14:36   #9
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Zitat:
Zitat von jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
"Es stört ja auch niemanden, daß das BGB im Kaiserreich erstmals in Kraft getreten ist, das Strafgesetzbuch sogar 1871."
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
Nasowas, bisher habe ich eigentlich nur Juristen hetroffen, die sich daran stören, dass diese Gesetze noch deutlich "Kaiserzeitspuren" enthalten.
Diebstahl und Beleidigungen werden relativ zu Körperverletzungen viel zu hart bestraft.
Hintergrund: Armen konnte man nichts klauen, nur den Reichen (die wiederum die Gesetze mit bestimmen konnten). Reiche konnten aber wunderbar ihre Knechte schlagen und Majestäten (oder deren Beamte) fühlten sich gerne beleidigt.

Zitat:
Zitat von jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
"... das Rechtsberatungsgesetz ... Übriggeblieben sind allein die Regelungen, die in einer für eine Demokratie angemessenen Weise dem Verbraucherschutz und der Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege dienen."
so eine verlogene Haltung nennt man Besitzstandswahrung. Komischerweise kommen andere Demokratien ohne aus.
Wobei ich durchaus dafür bin, das nicht jeder Volltrottel ohne einschlägige Ausbildung eine Rechtsberatung machen darf, aber dass selbst ein Spitzenjurist keine kostenlose Beratung machen darf (dürfte), hat nichts mit Verbraucherschutz oder geordneter Rechtspflege zu tun. (vgl. den Fall zu dem das BVG am 9. März sein Urteil sprach)

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Zudem wurde der § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481) eingefügt: "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt." - Nur diese Ausführungsbestimmung wurde 1945 aufgehoben.
1958 fand nochmal eine Revision statt.
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Alt 28.08.2006, 14:54   #10
Yopie
Moderator, a.D.
 
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Ich will das Rechtsberatungsgesetz gar nicht in Schutz nehmen, sondern ich fand den Nazi-Hinweis in der geäusserten Form einfach nur ein bisschen platt.

Gruß
Yopie

Alt 28.08.2006, 15:40   #11
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Zugegeben, er hat mich auch erst etwas gestört, klang so streng nach Godwin's Law. Aber das Zitat der Jurawikipedianer war dann doch etwas mit zu schiefem Inhalt. Aber an kaum einem Berufszweig gingen so bruchlos die letzten tausend (und 63) Jahre vorbei. Ausnahmen betsätigen leider die Regel (den schließlich gab es in den ersten Jahren - vorallem bis 1935 - einige bedeutende Brüche, zum Beispiel das Rechtsberatungsgesetz und seine Folgen).
Wobei ich hier definitiv nicht alle über einen Kamm scheren will! Absolut nicht!

Und solche Besitzstandswahrungen (bzw. Versuche dazu) und damit verbundene Verbiegungen gibt es in jedem Berufszweig.
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Alt 28.08.2006, 23:41   #12
ordell1234
 
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Hallo zusammen,

zunächst zum TO: Suche dir für dein Problem einen Anwalt, der dir umfassend und kompetent raten kann. Derartige Hilfe wirst du in deinem Fall nicht im Internet finden. Die Sache klingt übel - und mal aus der Hüfte geschossen, denn die Details kenne ich nicht - ja, die Kosten für die Beseitigung des Fahrzeugs können dir als "Störer" auferlegt werden. Allein ein Kaufvertrag bedeutet noch nicht den Eigentumsübergang, der Eigentümer des Kfz muß nicht der Halter sein usw., lass es dir von einem Anwalt erklären...falls sich die Sache nicht ohnehin schon erledigt hat.

zum RBerG: Nur weil das Gesetz von 1935 stammt, steht es nicht unter Generalverdacht, insoweit volle Zustimmung zu Yopie und Shadow. Die Tatbestände Mord, Untreue, Nötigung usw. gehen ebenfalls auf das Konto der Nazis und keiner zweifelt ihre Verfassungsmäßigkeit an.

Zitat:
Zitat von Shadow 1.) am 9. März d.J. hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für nicht konform erklärt (vereinfacht ausgedrückt).
Vielleicht zu vereinfacht , denn das BVerfG hat nicht das RBerG für "nicht konform" erklärt, sondern Ermessensfehler des OLG bei der Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG, namentlich beim Merkmal "geschäftsmäßig" festgestellt. Das OLG habe die Belange des pensionierten Richters nicht hinreichend gewürdigt. Davon zu unterscheiden ist die Verfassungsmäßigkeit des RBerGs. Diese hat das BVerfG in einer früheren Entscheidung (btw, es hatte der gleiche Richter Beschwerde erhoben) für verfassungskonform erklärt!

Der Druck zur Änderung des überholten RBerG kommt daher auch nicht vom BVerfG (es könnte gar nicht, selbst wenn es wöllte), sondern aus Europa. Viel sollte man sich davon nicht erwarten, insb. keine Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes. Verbände machen sich gern bei Besitzstandswahrungen stark, und folgendes sollte nicht aus den Augen verloren werden: Es handelt sich beim RDG bisher nur um einen ministerialen Entwurf, der noch durch das Parlament und die Ausschüsse muss. Noch ne Menge Abgeordnete werden mit der Vorlage zu tun haben, und ne Menge Abgeordnete sind im Nebenberuf Anwalt...

Grüße in die Runde

Alt 29.08.2006, 07:17   #13
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Danke für die Korrektur bzgl. des Bundesverfassungsgerichtsurteils, ich hatte es nicht mehr ganz im Kopf (also ganz hatte ich es - dies! - nur dies? - nie im Kopf) und nach durchlesen war mir grad nicht.
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