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Überwachung, Datenschutz und Spam: brauche hilfe - eusms - ip

Windows 7 Fragen zu Verschlüsselung, Spam, Datenschutz & co. sind hier erwünscht. Hier geht es um Abwehr von Keyloggern oder aderen Spionagesoftware wie Spyware und Adware. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Benötigst du Hilfe beim Trojaner entfernen oder weil du dir einen Virus eingefangen hast, erstelle ein Thema in den oberen Bereinigungsforen.

Antwort
Alt 18.04.2006, 14:25   #1
p.d.records
 
brauche hilfe - eusms - ip - Standard

brauche hilfe - eusms - ip



Hi

Hallo ich hoffe mal das das forum hier passt
Also zu meiner Frage: Ich habe mich in diesem Jahr bei Eusms also eig Youminder.com angemeldet wo mit 100 frei sms geworben wurde. Ganz unten Stand dann natürlich was von 99,95 Anmeldungsgebühr. Das habe ich von einem Freund erfahren dem ich die Website wegen den 100 frie sms empfohlen hatte. Naja dacht ich, hat ja nur 1 sms geschickt, gleich mal vertrag kündigen innerhalb 14 tagen. Als antwort kam dann direkt dass die kündigung nicht möglich seie da ich den service auch schon benutzt hatte. Ich bin erst 17 jahre und habe dann auch mit denen telefoniert und meine mutter, und ich wurde darum gbent eine kopie meines personalausweises hinzuschicken. Leider wird das für die bestimmt kein beweis sein, da ich nur falsche Daten (Name, addresse tel nr) usw angegeben, nur die emailaddresse ist richtig. D.h. das auf der kopie vom personalausweis ein anderer name steht als die denken dass ich heise.

So und nu meine frage, da ich nur falsche daten angegeben habe, könnte ich nicht einfach meinen email account abmelden? haben die dann noch ne möglichkeit mich zu finden?Oder lieber ausweis hinschicken, aber dann haben sie meinen namen und addresse und zwar den richtigen.

Und bevor jmd denkt, dass soll ne anleitung zum abzocken werden odda so, der sollte sich das mal ansehn.

h**p://www.google.de/search?hl=de&q=eusms+abzocke&btnG=Suche&meta=

Vielen DAnk
MFG Peter

Alt 18.04.2006, 14:53   #2
Shadow
/// Mr. Schatten
 
brauche hilfe - eusms - ip - Standard

brauche hilfe - eusms - ip



Ich würde da mal einen Rechtsanwalt oder wegen der Kosten erst vielleicht mal in der nächsten Verbraucherberatung nachfragen.
Eine Rechtsberatung darf dir hier i.Allg. nicht gegeben werden.
Wenn du alle Daten falsch angegeben hast (ausser der E-Mail-Adresse) könnte man u.U. dies so auslegen dass dies aber deinerseits auch schon wieder in Richtung (versuchtem) Betrug geht.
Klicke nicht auf alles was hübsch klingt, erst denken!
Und nein, fühle dich nicht als Opfer einer unserösen Firma, denke darüber nach, du hast auch nicht besser gehandelt. (Allerdings ist dein Handeln nicht gewerblich und du nach eigener Aussage noch jugendlich.)
__________________

__________________

Alt 18.04.2006, 18:01   #3
p.d.records
 
brauche hilfe - eusms - ip - Standard

brauche hilfe - eusms - ip



Hey Leute, danke schonmal für die antworten.

Aber ihr versteht nicht, wo soll ich nun mal schnell 100€ hernehmen? Es ist ja nicht so dass ich mich einfach immer mal irgendow anmelde!! Sondern ichhabs jetzt einmal verzoggt, und will eig nur wissen ob die mich finden können! Über IP oder Handynr.?

ICH SCHWÖRE EUCH DASS DAS KEIN ABSICHTLICHER BETRUG WAR!!
__________________

Alt 22.04.2006, 13:40   #4
eusms
 
brauche hilfe - eusms - ip - Idee

brauche hilfe - eusms - ip



Diese Website wird Ihnen mit weiteren Informationen weiterhelfen können:
www.eu-sms.com/info_de.html

Ich kann Ihnen nur davon abraten, die Angelegenheit zu ignorieren. Für den Fall, dass der Dienst genutzt wurde, und die postalische Rechnung als unzustellbar zurück kommt, würden wir im Regelfall Strafanzeige wegen Leistungskreditbetrug gegen Unbekannt erstatten.
Teilen Sie uns Ihre korrekte Daten mit und schicken Sie uns eine Ausweiskopie zu, um die Angelegenheit zu klären. Wir sind immer zum Dialog bereit.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unter 0641 / 9841 - 0 (normale Telefongebühren) an.

eusms Support
IgluSoft Medien GmbH

Alt 22.04.2006, 16:38   #5
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Schön das die Gegenpartei auch liest und schreibt. Der Link könnte - wenn p.d.records hier wahrheitsgemäß geschrieben hat - tatsächlich für ihn hilfreich sein.
Übrigens: Website != Webseite - aber Englisch ist nicht so einfach.
Wichtig (u.A.) für p.d.records
Zitat:
Zitat von eu-sms Webseite
Kann ein Minderjähriger eine Anmeldung durchführen?
Generell lehnen wir Verträge, die Minderjährige mit uns versuchen zu schließen, ab. Wir bitten um die Zusendung einer schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten, wenn ein solcher Vertragsabschluß ermöglicht werden soll.
Mein Kind hat einen Vertragsabschluß unter Zuhilfenahme eines falschen Geburtsdatums durchgeführt
Wir fragen vor einem Vertragsabschluß das Geburtsdatum eines Kunden ab. Ist ein Neukunde demnach unter 18 Jahren, so fordern wir ihn auf, eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Verfügung zu stellen und lehnen den Vertragsschluß ab.
Ist ein Neukunde dem Geburtsdatum nach volljährig, so sieht er, neben seinen anderen Daten, das angegebene Geburtsdatum auf einem Kontrollblatt. Wir fordern die Person auf, die Richtigkeit der angegebenen Daten zu bestätigen bzw. die Daten ggf. zu korrigieren. Erst, wenn dieses Kontrollblatt durch den Kunden gebillgit wird, werden die Kundendaten an uns übermittelt und wir entscheiden, ob wir einen Vertrag abschließen.
Sollte Ihr Kind entsprechend vorgegangen sein, und wir dem Vertragsschluß zugestimmt haben, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend, um den Schaden möglichst gering zu halten. Wir werden Sie bitten, uns einen Nachweis zu erbringen, dass unser vermeintlich volljähriger Vertragspartner minderjährig ist. Dazu bitten wir in der Regel um die Kopie eine amtlichen Dokuments.

Wir möchten betonen, dass eine derartige Angelegenheit für uns als Unternehmen genauso ärgerlich ist wie für Sie als Eltern. Wir sind zu keinem Zeitpunkt bestrebt, Verträge mit Minderjährigen einzugehen.
(Schreibfehler gehören zum Original)
Ich würde trotzdem vorher(!) mal bei Verbraucherberatung und/oder Rechtsanwalt nachfragen. Allerdings kann es sein das EU-SMS tatsächlich einen solchen Sachverhalt für beide Seiten zufriedenstellend löst.



Habe übrigens meine Zweifel das eine "Gebühr" für eine Rechnung rechtmäßig ist, ganz abgesehen davon das EUSMS im juristischen Sinn keine Gebühren erheben darf/kann (im alltäglich Sprachgebrauch aber nicht unüblich).

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Alt 22.04.2006, 19:02   #6
eusms
 
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Zitat:
Zitat von Shadow
[...] abgesehen davon das EUSMS [...]
Jaja, Rechtschreibfehler ;-)


Zitat:
Ich würde trotzdem vorher(!) mal bei Verbraucherberatung und/oder Rechtsanwalt nachfragen.
Selbstverständlich, bitte. Allerdings verhalten wir uns vollkommen rechtskonform, die Kosten kann man sich also eigentlich sparen.


Zitat:
Habe übrigens meine Zweifel das eine "Gebühr" für eine Rechnung rechtmäßig ist, ganz abgesehen davon das EUSMS im juristischen Sinn keine Gebühren erheben darf/kann (im alltäglich Sprachgebrauch aber nicht unüblich).
Wir versenden natürlich auch keine Gebührenbescheide. Sicherlich ist die Formulierung einer "Rechnungsgebühr" für den Konsumenten einfacher zu verstehen als ein "Rechnungsentgelt" - daher haben wir uns für diese Wortwahl entschieden.

Bei Fragen können wir selbst - wie gesagt - oft viel besser weiterhelfen als ein Forum. Deshalb bitte einfach unter 0641 9841 0 anrufen.

eusms Support
IgluSoft Medien GmbH

Alt 22.04.2006, 19:28   #7
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Ich unterscheide zwischen Schreibfehlern bei einem Forenbeitrag und Schreibfehlern auf einer Webseite - passieren können natürlich beide, Webseiten lasse ich korrekturlesen.

Viele (eigentlich alle) Unternehmen behaupten von sich, sich rechtskonform zu verhalten (und auch fast alle Autofahrer behaupten dies). Trotzdem sind sogar viele AGB nicht rechtskonform. Ich unterstelle damit EUSMS nicht, dass sie nicht rechtskonform handeln würden!
Als Betroffener würde ich aber gerne vorher Bescheid wissen.
Außer EUSMS sagt, "Nachweis der Minderjährigkeit reicht uns, wir verzichten bei Auflösung des 'Vertrages' auf jegliche Kostenerstattungen".
Glaube ich aber nicht - denn tatsächlich sind ja Kosten entstanden.
In wie weit der Taschengeldparagraf hier greift und wie er hier greift? Sind 100 € eigene Mittel bei einem 17-Jährigen oder nicht? Hat EUSMS genügend getan um die Altersverifikation durchzuführen? Wie wirken sich die falschen weiteren Angaben aus?
... und meine Jura-Vorlesungen waren Theorie und sind 20 Jahre her.

Man kann auch anrufen, mehr als maximal € 100,- sollte es ja nicht kosten können und die wollen RA oder Verbraucherberatung ja vielleicht auch recht schnell.
Und man sollte sich seiner Taten stellen, ist auf Dauer besser.
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Alt 22.04.2006, 19:34   #8
eusms
 
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Zitat:
Zitat von Shadow
Außer EUSMS sagt, "Nachweis der Minderjährigkeit reicht uns, wir verzichten bei Auflösung des 'Vertrages' auf jegliche Kostenerstattungen".
Glaube ich aber nicht - denn tatsächlich sind ja Kosten entstanden.
BGB § 826 und § 828 finden bei uns in so einem Fall dann Anwendung.

Es steht aber selbstverständlich jedem frei, dies zu prüfen bzw. sich professioneller Hilfe zu bedienen, um dies zu prüfen.

Alt 22.04.2006, 20:04   #9
*Christian*
Gast
 
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Verstoß gegen die guten Sitten?

Alt 22.04.2006, 20:13   #10
Sunny
Administrator
> Competence Manager
 

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Leitsatz zu § 826 BGB

Zu den Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gegründeten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid.

*Wegen einer abgesandten SMS``?*

Muss man nicht verstehen...
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Hilfe gibts NUR im Forum!


Stulti est se ipsum sapientem putare.

Alt 22.04.2006, 20:19   #11
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Danke, ich finde zumindest diese offene Stellungnahme durchaus begrüßenswert.
Auch wenn ich persönlich jetzt mal (nach Darstellung des TO!) §826 (vorsätzliche Schädigung) nicht annehmen würde. Ob ein 17-Jähriger aber unbedingt zu blöd ist (§828), zu erkennen (erkennen zu können), dass dem anderen Kosten entstehen (= Schaden) wenn dieser eine Leistung bringt? (nicht dran denken, ist keine zulässige Ausrede!)

Zitat:
Zitat von *Christian*
Verstoß gegen die guten Sitten?
=> falsche Angaben im Vertrag
Zitat:
Zitat von BGB
$828
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Sehe hier nichts von Zwangsvollstreckung
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Alt 22.04.2006, 21:01   #12
*Christian*
Gast
 
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Naja, es ist sicherlich schwierig, dass falsche Angaben in einem Vertrag gleich als Verstoss gegen die guten Sitten anzusehen sind.

Was wäre denn ein Verstoß gegen die guten Sitten?
Darüber kann man sich ja in einer Gesellschaft gar nicht im Klarem sein bzw. muss auch der "Wandel der Gesellschaft" berücksichtigt werden. Genau aus diesen beiden Gründen ist der Tatbestand "gute Sitten" ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Ich glaube allerdings nicht, dass es jemanden gelingt, einen SE-Anspruch denjenigen gegenüber zu stellen, der "lediglich" falsche Angaben in einem Vertrag gemacht hat, wenn er sich NUR auf 826 stützt.

Allerdings habe ich mit Leistungs- und Schuldrecht auch weniger zu tun.
Vielleicht lässt sich ja mal jemand unverbindlich die Rechtslage erklären: http://www.frag-einen-anwalt.de

Alt 23.04.2006, 09:43   #13
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Zitat:
Zitat von *Christian*
Naja, es ist sicherlich schwierig, dass falsche Angaben in einem Vertrag gleich als Verstoss gegen die guten Sitten anzusehen sind.
Juristisch? Weiß ich nicht.
Im landläufigen Sinn würde ich es eindeutig bejahen, im juristischen Sinn und im diesen Fall kann ich es nicht sagen, da mir hier jeglicher "Praxisbezug", Information, etc. fehlt, wie geurteilt wird.
In anderen Fällen wäre ein vorsätzlicher Falsch-Eintrag von persönlichen Daten in Verträge, sicherlich deutlich mehr als nur ein Verstoß gegen die Guten Sitten.
Zitat:
Zitat von *Christian*
Was wäre denn ein Verstoß gegen die guten Sitten?
Darüber kann man sich ja in einer Gesellschaft gar nicht im Klarem sein bzw. muss auch der "Wandel der Gesellschaft" berücksichtigt werden. Genau aus diesen beiden Gründen ist der Tatbestand "gute Sitten" ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Vollkommen richtig. Aber auch wegen des Wandels wurde der Gummi-Begriff in die Gesetze geschrieben, so muss nicht alle 10 Jahre deshalb das Gesetz geändert werden.
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Alt 23.04.2006, 15:23   #14
eusms
 
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Zitat:
Zitat von Shadow
Auch wenn ich persönlich jetzt mal (nach Darstellung des TO!) §826 (vorsätzliche Schädigung) nicht annehmen würde.
Die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen hat ja durchaus einen Sinn, denn sie sind mit vertraglichen Strukturen weniger gut vertraut und bei Minderjährigen kann es daher durchaus aus Unachtsamkeit dazu kommen, dass wichtige Punkte übersehen werden.

Allerdings treffen hier folgende Punkte zu:

Niemand wählt aber aus "Dummheit" oder "Unkenntnis" ein falsches Geburtsdatum aus. Dies tut nur, wer WEISS, dass er "normalerweise" nicht berechtigt ist, den Vertrag zu schließen.

Wer falsche Daten eingibt, MUSS sich darüber im Klaren sein, dass der Vertragspartner dadruch geschädigt werden dürfte. Wenn ein Unternehmen erwarten würde, Phantasiedaten zu erhalten, müßte er keine abfragen (ich ginge sogar soweit, in der Abfrage von persönliche Daten, die niemand benötigt, einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu sehen.). Fragt jemand diese Daten ab, möchte er sie entweder zum Rechnungsversand, oder zur Zusendung von Werbung nutzen. Folglich: IMMER, wenn Daten abgefragt und falsche Daten eingegeben werden, findet eine vorsätzliche Schädigung statt. Dies gilt natürlich auch für alle kostenlosen Services im Internet, die ja von Werbung (und sei es nur geo-targetted Bannerwerbung) leben.
Und die Schädigung eines Dritten verstößt sicherlich gegen die guten Sitten. "Donald Duck" ist bestimmt auf KEINER registrierungspflichtigen Internetseite willkommen.

Alt 23.04.2006, 18:36   #15
Shadow
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Ich nix RA. Unter vorsätzlicher Schädigung verstehe ich eine Schädigung die in dem Bewusstsein jemanden zu schädigen durchgeführt wurde.
Wie dies jetzt von Juristen gemeint ist und vorallem von Gerichten (jeweils) gesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Natürlich hast du recht, dass ein (mich mal selbst zitierend) 17-Järiger der nicht ganz blöd ist, erkennen kann, dass er eine Leistung erlangen will und dass eine Leistung immer "irgendwas" kostet (auch der "Support" hier im Forum kostet! Nur trägt der Forenbetreiber (egal wie jetzt finanziert) nakten Forenkosten und das "Hilfeteam" zahlt mit einem Teil seiner Freizeit).
Die Eingabe der falschen Daten ist natürlich vorsätzlich. Ob dieser Vorsatz auch auf den Schaden juristisch übergeht kann ich nicht sagen.
Würde mich freuen wenn Anfang nächster Woche der "Verursacher" mal sagen könnte, wie es aussieht.
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